Es geht um folgendes: Ich hatte vor einiger Zeit einen Termin beim Amt wo ich bescheid gab da ich zum 25.5 meine Kündigung eingereicht hab wegen dem Umzug. Das ist ein Freitag. Montag drauf ist Feiertag. Also wurde mir gesagt ich muss mich am 29.5 beim Amt arbeitslos melden. Einen Tag später ginge nicht weil ich sonst keinen Anspruch hätte??? da das gleich am nächsten Tag gemacht werden muss. Jetzt schauts aber so aus das die Kündigung zum 25. doch nicht angenommen wurde, ich also somit zum 31.5 kündigen musste. Hab ich erst nach dem Termin beim Amt von der Firma erfahren. ALso die Kündigung dann umgeschrieben. Müsste ich mich dann quasi am 01.06 beim Amt arbeitslos melden oder bleibts beim 29.5 weil das der erste WErktag nach dem Umzug ist? Mir gehts eigentlich darum, das ich am 29. unmöglich alles schaffen kann an dem Vormittag. Robin hat für 2,3 Stunden Schnuppertag im Kindergarten. In der Zeit kann ich als zum Rathaus um uns anmelden. Das muss ich erst machen bevor ich mich arbeitslos melden kann wie mir gesagt wurde. Ich weiß nicht wie ich das in der Zeit schaffen soll alles am gleichen Vormittag zu machen. Hab kein Auto und arbeitslos melden muss ich mich in der nächsten Stadt. Keine ahnung wie lang die Wartezeit sein wird. Wenn ich uns am 29. anmelde während Robin im Kindi ist, dann kann ich am 30. in Ruhe zum Amt und dort die Anmeldung abgeben. Kann mir einer sagen ob das dann in Ordnung geht oder ob ich das egal wie am 29. alles machen muss? Theoretisch bin ich ja bis zum 31.5 im Arbeitsverhältnis, nur eben im Urlaub da ich vorher ja umziehe. Grüßle, Tina