Mitglied inaktiv
wenn man ein Haus kaufen will, aber dirses vermietet ist, kann man da v vom Verkäufer verlangen, dass man es wrst kauft wenn es leer stehT oder muss sich da dann auh der Käufer darum kümmern das die Mieter ausziehn?
sorry die Fehler, ich wollte noch ändern nicht abschicken
Gerade gibt es ein neues BGH-Urteil dazu. Eine Eigenbedarfskündigung ist jetzt nochmal deutlich erschwert worden, wenn eine der zahlreichen Härtefallregelungen vorliegt. Es wird auch berücksichtigt, ob er Käufer beim Erwerb diese Gründe kannte.
Das muss der Käufer machen, wenn er selbst einziehen will. Kündigung wegen Eigenbedarf. Grundsätzlich verkauft sich ein leeres Haus natürlich besser, aber Verkaufswunsch ist erstmal kein Kündigungsgrund.
Du kannst die Mietverhältnisse beim Verkauf übernehmen und wegen Eigenbedarf kündigen oder, wenn die Mieter einverstanden sind, einen Aufhebungsvertrag mit diesen abschließen, dann ginge es evtl., je nach Sachlage, schneller. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Objekt unvermietet zu verkaufen, rein rechtlich gesehen kannst Du dies auch nicht verlangen. Er darf Dir nur nicht verschweigen, ob die Immobilie vermietet ist. Viele Grüße ohno
Danke für die Antworten, das hilft uns sehr.. ich finde das mit dem Aufhebungsvertag gut, wenn wir das Haus kaufen würden, wissen wir nun welchen Weg wir gehen müssen Danke euch
Wenn man ein Haus kaufen will, das vermietet ist, man es aber selber nutzen will - wird das so erst einmal nicht funktionieren. Natürlich kann der Verkäufer mit ordentlicher Kündigung das Mietverhältnis beenden, je nach Mieter kann er auch außerordentlich kündigen, wenn die Miete nicht gezahlt wird o.ä., das hat aber alles nichts mit einem geplanten Verkauf zu tun (an und für sich). Und natürlich kann der potentielle Käufer auch sagen, ich kaufe erst, wenn das Haus leer steht - dann liegt es beim potentiellen Verkäufer, ob er darauf eingeht oder es eben lässt. Bei einem vermieteten Haus übernimmt der Käufer den bestehenden Mietvertrag. Ggf. kann er dann wegen Eigenbedarfs kündigen, das ist aber nicht immer ganz einfach und kommt auch auf die örtlichen Gegebenheiten an, ob ggf. Sperrfristen von 3 - 10 Jahren zu beachten sind, innerhalb derer eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen ist, ob die Umwandlung von Mietwohnung zu eigengenutztem Wohnraum überhaupt zulässig ist bei dem betreffenden Objekt, … und der Mieter kann sich gegen eine Eigenbedarfskündigung auch rechtlich wehren. Ist also richtig schwer, wenn einer der potentiell Beteiligten (Käufer, Verkäufer und auch derzeitiger Mieter) so nicht einverstanden ist.
Leena hat völlig Recht. Es ist nicht so einfach und vor allem ganz sicher nicht in der Kürze, die der neue Hausbesitzer sich wünschen würde, den bisherigen Mietern zu kündigen. Kauf bricht NICHT Miete! Und bei Härtefällen - z.B. wenn jemand da schon 50 Jahre wohnt und ihm aus Altersgründen ein Umzug nicht zugemutet werden kann - ist eine Kündigung auch bei Eigenbedarf evtl. gar nicht möglich. Deshalb Vorsicht! Ich persönlich würde definitiv kein vermietetes Haus kaufen, wenn ich selbst darin wohnen möchte.
genau dies sind auch die Befürchtungen, wir werden das Haus besichtigen, dann Kontkat mit den Mietern aufnhemen,ob die eh selbst ausziehen wollen, könnte auch sein, da sie zur Miete wohnen , könnten sie Theoretisch auch versuchen es selbst zu kaufen. Wenn wir Glück haben wollen sie eh weg ziehen und der Vemieter will es nun verkaufen.. Danke wir schauen es uns an reden mit dem Mietern.. Danke euch allen
Tja, doof ist halt auch, wenn man dann mit der Eigenbedarfskündigung erfolglos ist, deshalb nicht einziehen kann und das Baukindergeld nicht beantragen kann. Das kann ein ziemlicher finanzieller Schaden sein.
Achtung, Kauf bricht Miete nicht. Es gibt bestimmte Regeln welche man einhalten muss beim Kauf. Nicht immer kann man da dann wegen Eigenbedarf kündigen. Dafür aber wird eine vermietete Immobilie ja auch meist deutlich günstiger verkauft, außer es ist eine Rendite-Immobilie. Ich würde eine vermietete Immobilie nur kaufen wenn ich nicht drauf angewiesen bin da baldig einzuziehen sondern gut auch 1-2 Jahre überbrücken kann. Das kann nämlich der Zeitraum sein den man wegen Kündigung, möglicher Kündigungsschutzklage usw überbrücken könne sollte.