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Steuerfrage für AnfängerInnen ....bläh....

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Steuerfrage für AnfängerInnen ....bläh....

ElliMcBeer

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Leena ist doch Fachfrau, oder? Aber wahrscheinlich ist meine Frage so selten dämlich, dass sie jede ausser mitr beantworten kann. Ich habe mein Gewerbe Ende Okt.2010 angemeldet. Der Steuerberater (den ich anrufe falls ihr versagen solltet, was ich bezweifle) meinte damals ich dürfte meine im Juli gekaufte Nähmaschine bei der Steuer mit angeben. Dann kann ich doch auch Quittungen über Einkäufe VOR Gewerbeanmeldung angeben, oder??? Wer weiss es? Danke im Voraus....


Caipiranha

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Antwort auf Beitrag von ElliMcBeer

Ja. Du kannst Anschaffungen, die zur "Eröffnung" des Gewerbes dienten und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (habe ich nicht präsent) vor Gewerbeanmeldung angeschafft wurden mit absetzen.


anwo86

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Antwort auf Beitrag von Caipiranha

Solange die Einkäufe in Verbindung mit dem Gewerbe stehen, kannst du sie mit ansetzen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von anwo86

Die Frage ist gar nicht dämlich, und das Thema an und für sich kann ziemlich kompliziert sein, je nach Fallgestaltung. *seufz* Aber wenn Du so langsam angefangen hast, schon vor der Gewerbeanmeldung Sachen für Dein Gewerbe anzuschaffen, dann kannst Du (wenn Du den Zusammenhang zwischen Gewerbe und Anschaffung auch einem Finanzbeamten plausibel machen kannst *grins*) die Kosten durchaus als Betriebsausgaben geltend machen. Schwierig könnte es natürlich werden, wenn Du eine ganz stinknormale Nähmaschine angeschafft hättest und jetzt ein Gewerbe angemeldet hast und irgendwelche Spezialsachen bastelst (was weiß ich, kreisrunde Batik-Handtaschen oder so) und damit auf absehbare Zeit nur Verluste produzierst, und beim Finanzbeamten kommt vage der Gedanke vorbei, inwieweit das Geschäft an und für sich aussichtsreich sein könnte und inwieweit vielleicht auch einfach nur Kosten der privaten Lebensführung in den steuerrelevanten Bereich verlagert werden sollten... womit ich Dir absolut NICHTS unterstellen will, wirklich nicht!!!, aber es gibt solche Fälle, und da wäre es dann vielleicht schwierig, die Nähmaschine aus dem Juli als vorweggenommene Betriebsausgaben anzuerkennen, zumindest vielleicht nicht in vollem Umfang...


ElliMcBeer

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Antwort auf Beitrag von Leena

Nun, deine "Nichtunterstellung" hat mich schmunzeln gemacht :-) Man weiss ja nie was für Klöppelarbeiten da so rumliegen hihi! Nee Tatsache ist antürlich, dass ich auch Stoffe kaufen musste. Kann ja nicht heute anfangen Taschen zu verkaufen ohne welche da zu haben. Ach ich gebe das alles erst mal mit ein und der Berater soll damit machen was er will ... DANKE !!!! LG EllivonderNähemaschineohneBier