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Schwerbehindertenausweis, würdet Ihr ihn beantragen?

Schwerbehindertenausweis, würdet Ihr ihn beantragen?

Butterflocke

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Ich bekam den Rat aufgrund des Asperger-Syndroms meines Sohnes, aber in mir sträubt sich alles dagegen... Wenn ich mir dieses Kind ansehe, dann ist es für mich perfekt. Anders, aber eben auch großartig. Um nun ermäßigt in den Zoo zu kommen, würde ich es im Leben nicht machen. Gibt es noch andere Vorteile? Ich kann mir nämlich durchaus auch Nachteile vorstellen..., in erster Linie fürs Selbstwertgefühl des Kindes.


Jamu

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Hm, hat man mir auch schon öfters angeraten! Meine Tochter ist auch aus Aspergistan! ;-) Aber sie kommt super zurecht, hat weder schul. Probleme noch sonst wie eine I - Hilfe oder so etwas. Sie geht aufs Gymnasium und auch sie ist perfekt wie sie ist! Ich habe ihn nicht beantragt! Meine kleiner Tocher ist chron. krank - sie hat einen Ausweis. LG Jamu


TinaDA35

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Bekommt man einen Behindertenausweis wegen Asperger-Syndroms? Ich würde es versuchen, mehr als Nein sagen kann das Amt nicht.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Versuchen ist gut....ich wills ja gar nicht. Es steht als Empfehlung in seiner Diagnose, und zwar mit 80 GdB und den Merkzeichen H, G und B. Laut Autismusberatung gibts bei dieser Diagnose weder Probleme noch die geringsten Zweifel, den Ausweis zu bekommen. Ich weiß nur keineswegs, wozu er gut sein soll. Auf eine ermäßigte Fahrkarte ist - mit Verlaub - gesch.... ( schuldigung!) Andere Vorteile wollen mir beim besten Willen nicht einfallen. Ok, bei der Steuererklärung mag es von Nutzen sein, aber mei....ja mei.....ja meimeimei.....ne! Nicht doch dafür, oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

bei Stellenausschreibungen steht doch immer "Schwerbehinderte bei gleichen Kenntnissen bevorzugt". Ansonsten wird es sicher nicht viel nützen, außer dass man vielleicht leichter eine Kur oder Anwendungen genehmigt bekommt.


Vio-1

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schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Behindertenausweis sollte man nicht verschweigen, muss eigentlich angegeben werden! schlechtere Konditionen bei Krankenkassen Mobbing-Gefahr, man hats ja schwarz auf weiß, dass da einer "Behindi" ist (nicht meine Meinung!!!!) Evtl. Schwierigkeiten bei Zulassungen (Führerschein, Berufliche Zulassungen (Bedienung von Maschinen etc., Arbeit mit Kindern.....) ABER natürlich ist es so, dass ohne Ausweis nicht die Behinderung weg ist und zweifelsohne bietet der Ausweis auch viele Vorteile... was ich machen würde? Ich weiß es nicht, schwierig schwierig LG


Schnigge

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kikipt

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http://www.asperger-forum.de/ hier anmelden und fragen oder lesen dort bekommst du asperger maessig gute tipps, tricks und auch antworten auf diese und andere fragen umarmung


Ameise

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Für Asperger wird GdB zwischen 70-100% sowie Merkzeichen H, B und manchmal auch G erteilt. Je nach Sachlage.


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Naja, steuerlich macht es - wie unten geschrieben - viel aus, wenn "H" im SBA steht. Außerdem kann Dein Kind mit Dir z.B. Lufthansa fliegen und Du bezahlst kein Flugticket, wenn "B" drin steht. Da gibt es schon einiges. Auch hilft es sehr, wenn Du etwas bei den Ämtern beantragen willst (Autismustherapie etc.)


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Vio-1

Hi, den Behindertenausweis muss man nirgendwo zeigen. Wenn man es nicht angibt, dann weiß es auch keiner.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Vio-1

Eben...derartige Nachteile meinte ich....


kikipt

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

obwohl hier manches anders ist... martin hat 60%, stuerliche vorteile und auch vorteile in der schule gehabt (laenger zeit um pruefungen zu schreiben) und hat auch in der uni vorteile (zeit bei pruefungen, und anderem) hat fuehrerschein und kann aber nur mit radio fahren... (ok, jeder hat so seine eigenheiten)


Dreierbande

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Heutzutage bewerten die das danach, wie das Kind integrierbar ist in der Schule, Vereine etc., denn die Bandbreite ist hoch von gut integrierbar bis gar nicht integrierbar und danach richtet sich das, ob ein Aspergerkind 30, 50 oder gar 80 als GdB bekommt und ob überhaupt und wenn, dann welche Merkzeichen. Das gleiche gilt auch für ne Pflegestufe und der zusätzlichen Betreuungsleistungen, es gibt Aspergerkinder, die ziemlich selbständig sind und welche, die gar nichts auf die Reihe bekommen, oft heißt es, bei Asperger bekommt ein Kind ne Pflegestufe, die Betreuungsleistungen und nen SBA von 80 mit GBH, ist aber nicht so, es gibt u,a. sehr viele Aspergerkinder, die aufgrund des zu geringen Grad der Behinderung gar keinen SBA bekommen haben und beim Rest ebenso. Wie gesagt, die Bandbreite ist sehr groß.... Wie eingeschränkt ist dein Kind denn und wie alt? Kann es alleine draußen spielen und Bus fahren? Geht es in eine Regelschule?


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom) Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10 – 20, mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30 – 40, mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50 – 70, mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80 – 100. Die Kriterien der Definitionen der ICD-10-GM Version 2010 müssen erfüllt sein. Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.


Ameise

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Hi, mein Sohn weiß gar nicht, dass wir einen SBA für ihn haben. Keiner weiß es - nur wir und das Finanzamt. Denn bei der Steuer macht das unglaublich viel aus und befähigt uns, auch mal Therapien oder sonstiges zu machen, die sonst einfach zu teuer wären. Durch den SBA können wir 3.700 € + 940 € + ALLE PKW-Fahrten absetzen. Das macht einiges aus. Auch hilft es bei Ämtern, wenn man Förderungen beantragen will. Wir haben den SBA und behalten ihn, solange wie er hilft. Es weiß keiner davon, es sei denn, es hilft. Wenn er nicht mehr gebraucht oder gewünscht ist, dann werden wir ihn nicht mehr verlängern lassen. Ganz einfach. Ohne Nachteile.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Ameise

...sorry, aber wenn Du wirklich ALLE Pkw-Fahrten steuerlich absetzt - fährst Du entweder sehr wenig oder hast irgendetwas missverstanden. Es werden die insoweit erforderlichen Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt, und es gibt diesbezüglich auch eine Obergrenze. (Meine ganz persönliche, völlig subjektive Meinung - mit einem Schwerbehindertenausweis mit irgendeinem GdB hätte ich als Mutter absolut keine Probleme, da sehe ich durchaus die insb. finanziellen möglichen Vorteile und habe keine Berührungsängste - mit Merkzeichen H hätte ich dagegen sehr wohl massiv Probleme, insbesondere ich mein Kind eben definitiv nicht als "hilflos" empfinde.)


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Ameise

...einer der Elternteile nicht berufstätig ist und das Auto eben nur dazu braucht, um das Kind zu befördern (bzw. eben NICHT, um damit zur Arbeit zu fahren)...., oder hab ich das falsch verstanden? Wir arbeiten beide und haben zwei Autos, mit denen wir jeweils zur Arbeit fahren. Geht es in diesem Fall überhaupt? Was den Rest betrifft, ok...es gibt wohl einige finanzielle Vorteile. Aber eben auch Nachteile. Und eines weiß ich sicher: man darf den Ausweis nicht verschweigen, wenn es um eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle geht...(hm...oder?)


Leena

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

...ich zitiere mal Wikipedia, bin zu faul, es selbst zu tippen *grins*: Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis und für diesen eine Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr besitzen, können eine Kfz-Steuerermäßigung von 50 % beantragen. Schwerbehinderte mit besonderen Merkmalen (außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind) können sogar eine vollständige Steuerbefreiung erhalten. Voraussetzung für Steuerermäßigungen ist allerdings, dass das Fahrzeug nur zur Beförderung des schwerbehinderten Halters genutzt wird. Wird das Fahrzeug für Warentransporte, die über übliches Handgepäck hinaus gehen, entgeltliche Beförderungsleistungen oder die Nutzung durch Dritte, die in keinem Zusammenhang mit dem Schwerbehinderten steht, genutzt, entfällt die Steuerermäßigung. Wird das ermäßigte/befreite Fahrzeug eines Schwerbehinderten beispielsweise regelmäßig für Fahrten von Bekannten oder Angehörigen für anderweitige genutzt, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen." http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug-Steuervergünstigung#Fahrzeuge_von_Schwerbehinderten


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Leena

Was das "H" betrifft, so ist sicherlich seine Wahrnehmungsstörung gemeint, die es ihm in bestimmten Phasen nicht erlaubt, sich altersgerecht im Straßenverkehr (zB) zu bewegen. Er nimmt bestimmte Dinge einfach NICHT (oder anders) wahr, was natürlich Risiken birgt und eine Begleitung erfoderlich macht (obwohl.....das wäre dann ja wieder das B, oder)...? Ein Beispiel: er sitzt neben mir im Auto, während ich fahre und sagt "Mama pass auf, die Straße ist schief, wir fallen gleich runter". Oder aber er schaut ganz mechanisch (nach Aufforderung), ob ein Auto kommt, ist aber so von anderen Eindrücken abgelenkt, dass er es zwar "sieht", aber nicht wirklich wahrnimmt. Ohje ich bin überfordert mit der Entscheidung. Denn nein, hilflos ist er ansonsten natürlich nicht. Soll heißen, er tut all das, was andere auch in seinem Alter tun, also sich an-ausziehen, Zähne putzen, auf die Toilette gehen, essen, sein Zimmer aufräumen, das Bett machen, den Tisch decken und und und....... Unter "hilflos" stelle ich mir was anderes vor, aber es steht tatsächlich so im 7 Seiten langen Arztbrief.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

...ach Mensch. Dein Beispiel mit der Autofahrt und dem "Mama pass auf, die Straße ist schief, wir fallen gleich runter" finde ich schon... klingt jedenfalls so erstmal verstörend. Ansonsten - das mit dem Behindertenausweis ist doch nichts, was Du jetzt sofort angehen müsstest, oder? Die Diagnose ist bei Euch doch noch relativ frisch, lass das alles doch erst einmal sacken, lass den 7-seitigen Arztbrief erst einmal sacken ... und entscheide dann, wenn Du irgendwo, irgendwie "angekommen" bist, für Dich. Bei der Steuer ist es eh ein Jahresbetrag - da läuft Dir derzeit noch nichts davon, okay? Du musst nicht sofort entscheiden...


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Leena

Die Dame in der Autismus-Beratungsstelle hat mir Ähnliches über eine erwachsene autistische Beifahrerin berichtet. Erst in diesem Moment hab ich mich an seine Äußerungen beim Autofahren erinnert. Ja, beängstigend war/ist das auf jeden Fall. Aber Du hast recht....die Sache läuft mir nicht davon. Ich muss ein paar Tage/Wochen/Monate darüber schlafen. Ich möchte einfach nicht, dass er sich als "nicht normal" wahrnimmt. Er ist sicher anders, aber er ist - und das sollte seiner Selbstwahrnehmung entsprechen - eben auch auf seine Weise ganz wundervoll. Man muss sich doch auch selbst mögen und akzeptieren, um glücklich sein zu können im Leben. Wie soll ich das für und mit ihm erreichen, wenn ich ihm schwarz auf weiß "bescheinige", dass er "unzureichend" ist.......... Schwierig............


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Leena

Es können alle Fahrten für oder mit dem Kind abgesetzt werden. Ohne große Probleme werden da 15.000 km pro Jahr anerkannt. Das ist schon eine Menge, meine ich.....


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Da heißt es im Gesetzestext ausschnittsweise: Derjenige ist als "hilflos" anzusehen, der infolge seiner Behinderungen nicht nur vorübergehend für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Als "nicht nur vorübergehend" gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. "Häufig und regelmäßig" wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichtungen der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht nur die vorgenannten „Verrichtungen" zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen" und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind. Stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet.


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Hi, ich verstehe immer noch nicht, weshalb das Kind mit einem SBA einen Stempel bekommt. Mein Sohn weiß davon nichts. Aber es ist so, dass es meist für die Eltern ein Problem darstellt, es schwarz auf weiss zu haben, dass das Kind behindert ist. Denn Autismus ist nunmal keine Krankheit, sondern eine Behinderung. Aber dies ist ein Prozess, denn Eltern durchmachen müssen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Ameise

...aber es werden eben nicht ALLE Fahrten anerkannt, und die Obergrenze liegt halt grundsätzlich, man höre und staune, bei 15.000 km pro Jahr. Bei einer km-Pauschale von 0,30 € / gefahrenen Kilometer wären das also 4.500 € als agB ... jemanden, der da die tatsächlichen Fahrtkosten geltend macht, habe ich allerdings noch extrem selten gesehen, auch wenn es auch zulässig wäre, aber eben ziemlichen hohen Anforderungen entsprechend muss. :-)


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Fenster legst? Das wäre echt was wert, finde ich! Bei Vorstellungsgesprächen muss man davon ungefragt nichts erzählen und bis dein Sohn dahin kommt, dürfte die Frage danach auch unzulässig sein, denke ich. Sonst kannst du den Ausweis auch einfach nicht verlängern lassen. LG


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Ich glaube, da wird nichts befristet in dem Fall....(?) Wie es mit einem Behindertenparkplatz aussieht, weiß ich nicht....


Leena

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

...Behindertenausweis reicht nicht, man braucht eine spezielle Sondergenehmigung fürs Auto - Voraussetzungen sind Merkzeichen aG oder BI. Beides trifft hier ja wohl nicht zu, oder, Flocke? :-/


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Leena

Nein, trifft nicht zu...zur Beantragung empfohlen sind H, G, B....


Ameise

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Hi, der Behindertenausweis wird längstens bis zum 10. Lebensjahr ausgestellt und danach für 5-10 Jahre, in seltenen Fällen auch länger verlängert. Bei Asperger sind es auch nur 5-10 Jahre. Und wenn man ihn nicht mehr haben will, aber er noch nicht abgelaufen ist, dann reicht man eine Verbesserung ein.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von Ameise

Ab dem 10.Geburtstag muß da ein Foto rein, meine Kinder haben den SBA über den 10.Geburtstag hinaus bekommen, beide bis zum 16. Geburtstag, das ist bei dem einen noch 8 Jahre, beim andern noch über 4 Jahre. Ab dem 10.Geburtstag muß da dann ein Foto rein und er gilt weiter.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Nein!!! dein kind ist weder behindert, und schon gar nicht schwerbehindert. fang damit gar nicht an.


Butterflocke

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Nach meinem Empfinden ist er das nicht, nein. Aber vielleicht habe ich auch nur gelernt, ihn so zu nehmen wie er ist. Andere nehmen ihn schon oft als "etwas sonderbar" war. Wie ein kleiner "zerstreuter Professor" hat neulich eine Freundin bemerkt, wobei das schon sehr verniedlichend und positiv formuliert ist. Denn es IST oft und ohne Zweifel auch schwierig mit ihm. Aber "schwer behindert" klingt schon heftig und entspricht auch nicht dem, was ich sehe und empfinde. Ich denke, ich muss nach Bauch entscheiden. Und der sagt vorerst NEIN zu diesem Ding.


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

klingt prima, deine Entscheidung... ich geh mal davon aus, dass du das Scheinchen auch jederzeit beantragen kannst, wenn du konkrete Vorteile davon bekommen kannst, oder?! Und ich bestätige dich voll in deiner Sicht, dass der kleine Flocke bestimmt weder kank, noch behindert noch Schwerbehindert ist, allein der Begriff ist ja schon gruselig... Falls er tatsächlich mal Hilfe brauchen sollte, zum Beispiel Nachteilsausgleiche in der Schule bin ich mehr für Dinge die sich verwachsen oder ne Verzögerung (wenn es denn unbedingt sein muss), wie zum beispiel ne LRS, aber nienimmernich ne Legasthenie, oder eine Entwicklungsverzögerung aber kein ADHS... Für einen kostenlosen Eintritt für ihn und nen Betreuer würd ich das auch nicht machen, da spar ich lieber an ner neuen Klamotte für mich, wobei ich hier ausdrücklich nicht dagegen sprechen möchte, wenn es eine Familie "mitnimmt", die es wirklich gut brauchen kann...


trisha0570

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Ich habe auch immense Probleme mit dem Begriff "schwerbehindert". In meinem Kollegium haben zwei Kollegen diesen Status und bekommen dadurch einige Vergünstigungen (besonderer Schutz bei Abordnungen, Stundenreduzierung etc. - als Beamte). In meinen Augen handelt es sich aber bei beiden eben nicht um "Behinderte" , wie ich mir Behinderte oder womöglich Schwerbehinderte vorstelle. Sie haben chronische Krankheiten, die sie im Großen und Ganzen im Berufsleben nicht behindern. Aber ich denke, das ist eine Definitionssache. Wenn ihr dadurch Vergünstigungen erhaltet, würde ich es mir überlegen. Ich weiß nicht, ob man diesen Ausweis sein Leben lang behalten muss - wenn nicht, kannst du jetzt entscheiden und dein Sohn später selbst. So weit ich weiß, darf er auch umsonst Zug fahren incl. einer Begleitperson.