Sarah+Krümels-Mama
So jetzt haltet euch fest....eben habe ich meinen Bescheid bekommen, habe dann nochmal dort angerufen und was mir dann gesagt wurde, hat mich ja mal zum lachen gebracht! ICH die nur mit Kindern unter 3 nicht arbeiten darf, von meiner Ärztin aber bescheinigt bekommen hat, dass ich ab 3 Jahren ALLE Arbeiten ausführen darf , habe KEINEN anspruch auf Arbeitslosen geld! WENN ich mich aber VOLL Berufsunfähig schreiben lassen würde, DANN habe ich Anspruch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Was ist den das für ne logig???????? Und wo liet da der Sinn????? Ich verstehe das ganze nicht mehr und fühl mich irgendwie verarscht!
Kenne mich mit deinem Problem echt nicht aus, steht denn im Bescheid ein § der das begründet? Auf alle Fälle wäre es sehr unsinnig, wenn es stimmt, versteh einer die Gesetze
Die haben einen an der Klatsche, aber ganz ehrlich...ich würde mir diesen Wisch vom Arzt holen und dann vollberufsfähig melden. Wirst wahrscheinlich eh nicht unbedingt so schnell dann nen Job finden (wer stellt schon jemanden ein, der schwanger ist?) und dann hast du wenigstens Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Habe mal dolle gegoogelt aber nicht viel gefunden -außer: http://www.der-betrieb.de/content/dft,0,467586 diese Frau hat wohl dagegen geklagt
Danke das hab ich auch gefunden gehabt............ aber auch einiges andere!
Das ist gruselig und macht definitv keinen Sinn. Anträge auf Arbeitslosengeld bei voller BU sind auch schon abgelehnt worden. Da wäre ich vorsichtig. Gibt es einen Ombutsmann bei euch in der Nähe, oder einen Hilfeverein? Du musst Widerspruch einlegen. Das kann nicht stimmen!
Ich kann mich nicht Vollberufsfähig schreiben lassen, weil ich nunmal diesen Immunschutz nicht habe und meine Fa sich Strafbar machen würde, wenn SIE gegen das Mutterschutzgesetzt verstößt! Klar steht in der Ablehnung ein Paragraph (oder auch 2-3) nur ich steig hier nicht durch. Werde das ganze wohl über einen Anwalt laufen lassen! ist glaub ich das Sinnigste! Was ist den ein Ombutsmann???
Ein Ombutsmann ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle. Ganz ehrlich: Ein Berufsverbot ist immer an eine Tätigkeit gebunden. Derzeit führst Du keine Tätigkeit aus (weil arbeitslos), damit erübrigt sich das Berufsverbot m.E. Du kannst geziehlt nach Betreuungsstellen für ü3-jährige suchen. Du kannst sogar (wenn das Arbeitsamt Dich zwingt) Bewerbungsschreiben an Stellen für unter 3-jährige schreiben. Da würde ich einfach den Satz dazu schreiben, dass Du aber derzeit schwanger bist, und daher bei Einstellung für die Zeit der Schwangerschaft ein Berufsverbot erhalten würdest. Es wird Dich also keiner im unter-3 Bereich einstellen. Laß das Berufsverbot aufheben. Sollte tatsächlich ein Kindergarten Dich für die Ü3 Betreuung einstellen, lässt Du Dir das Teil-Berufsverbot wieder ausstellen, um sicher zu gehen, dass man Dich dort nicht einsetzen wird. Ich halte es allerdings für sehr unwahrscheinlich, dass Du während der Schwangerschaft eine Stelle finden wirst. Zumindest hier in der Stadt spricht der Arbeitgeber (also die Gemeinde) das Berufsverbot aus, und setzt die Erzieherinnen andersweitig ein. Daher: Berufsverbot aufheben lassen, Bewerbungen schreiben um das Arbeitsamt zufrieden zu stellen und Zeit, Geld und Nerven sparen. Du kannst einen Anwalt bemühen, das kostet aber mindestens Zeit und Nerven, ohne eine Rechtsschutzversicherung auch noch (sinnlos) Geld.
Eine vorläufoge Bewilligung sollte möglich sein. Dennoch parallel mit Anwalt den Rechtsweg beschreiten. http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html
Das hatte ich auch gefunden....ABER hier geht es ja um ein VOLLES Beschäftigungsverbot! Warum sollte man denn einen Arbeitslosegeldantrag bewilligt bekommen, wenn man ein volles Verbot hat und wie in meinem Fall ich nur mit Kindern unter 3 Jahren nicht arbeiten darf (aber in allen anderen Bereichen schon) und ich werde abgelehnt? Wo ist da der Sinn????? ich KANN Arbeiten, auch in meinem erlernten Beruf und in einer KiTa wird man in der Krippengruppe eh nicht eingestellt wenn man nicht die Zusatzausbilung hat ODER erfahrung in dem Bereich hat........ich versteh das ganz einfach nicht!!!!!!!!!!!!!!!
Egal. Nimm es als Grundlage. Wenn bereits für ein volles Verbot ALG (zumindest vorläufig) gewährt wird, so muß eigentlich auch bei einem Teilverbot eine Gewährung erfolgen. Den Rest laß die Gerichte entscheiden.
hab dir mal wieder pn geschrieben GLG anke
Ich würde an Deiner Stelle zum Arzt gehen, nen Schein holen, dass Du wieder alle Arbeiten machen kannst. Mal ehrlich, es stellt Dich sowieso keiner schwanger ein oder? Gruß und alles Gute
Das würde mir meine Fa nicht ausstellen, weil ich eben den Immunschutz nicht habe!!! Und sie sich Strafbar macht weil sie gegen das MuSchG verstoßen würde! HAT SICH ABER ALLES ERLEDIGT! Eben kam der Anruf von der Arge, dass mein Antrag PLÖTZLICH bewilligt ist! Bekomm zwar nun mein Urlaubsgeldanspruch angerechnet aber ist mir grad vollkommen schnuppe....hauptsache das ist bewilligt!
Du schreibst dauernd von Arbeitslosengeld, welches hast Du denn beantragt? Es wäre gut, wenn Du die Dienststellen nicht zusammen wirfst. Die Bundesagentur für Arbeit bewilligt ALG I, die Arge ausschließlich ALG II. beide haben miteinander nichts zu tun. Du schreibst dauernd, daß Du Arbeitslosengeld beantragt hast, jetzt ist auf einmal von der Arge die Rede.
Deine FA würde sich nur dann strafbar machen und gegen das MuSchG verstoßen, wenn sie Dir das Berufsverbot bei einer entsprechenden Tätigkeit nicht erteilen würde. Ohne das Du gerade entsprechend gefährdet bist, brauchst Du auch kein Berufsverbot. Ich arbeite im Büro. Im Falle einer Schwangerschaft brauche ich auch kein Teilberufsverbot für u-3-Betreuung. Ist hier ja nicht der Fall. Erst wenn ich bei einem Kindergarten arbeiten würde (und erst dann!) wäre ein solches Berufsverbot zu prüfen!
... das Ganze mit Anwalt... was meinst Du, wie flott die auf einmal werden.
hatte ich doch oben geschrieben! Und ne mein die "Bundesagentur für Arbeit"...... sorry.... Aber wie gesagt alles erledigt die riefen gerade an und der Antrag ist bewilligt!
... währeenmd ich meinen beitrag formuliert habe... schau mal auf die Postingzeiten...
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Immerhin... etwas anderes konnte ich mir auch gar nicht vorstellen.