Reni+Lena
Darf man die jährliche Wartung/kundendienst der Ölheizung auf den Mieter abwälzen? Wenn ja..nur anteilig oder ganz? Lg reni
Lg reni
"abwälzen" ist gut... wer benutzt denn die Heizung?
Alle reinen Wartungskosten und Verbrauchsmaterialien sind umlagefähig, dürfen also über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.
Reparaturkosten musst Du allerdings nicht zahlen. Die trägt der Vermieter.
Ob Du die Kosten nur anteilig oder voll bezahlen musst, hängt vom Mietobjekt ab. In einem Einfamilienhaus müssen 100% gezahlt werden. In einem Dreifamilienhaus mit Zentralheizung nur 1/3.
ja..wer benutzt die heizung....
ICH bin der Vermieter....
meine Güte...
Aber danke für die Antwort
kommt darauf an, ob eine Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wir als Mieter zahlen derzeit die Wartung der Heizung komplett, steht so im Mietvertrag. In der Wohnung davor stand es nicht im Mietvertrag und wir mußten auch nichts bezahlen. LG mamaj