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Hallo! Weiß jemand, ob der Mieter einer Mietwohnung zur Herausgabe bzw. zum Vorlegen des Mietvertrages verpflichtet ist? Der Vermieter ist gestorben und die Erben finden den Mietvertrag nicht. Haben die Erben (Erbschein etc. liegt vor) einen Anspruch darauf, den Mietvertrag zu sehen, oder haben sie andere Möglichkeiten, wenn der Mieter sich weigert, ihn vorzuzeigen? Ganz vielen Dank und ein schönes Wochenende! Viele Grüße, Eva
von deinem Vertrag und gut ist!
Hast du etwas zu verheimlichen? Willst du damit vor Gericht gezerrt werden?
Hallo, nein, es ist umgekehrt, ich bin auf der Seite des Vermieters.. der Vater ist gestorben, Erbschein, Sterbeurkunde etc. liegen vor, aber der Mietvertrag ist unauffindbar. Die Mieter weigern sich, diesen herauszugeben bzw. vorzuzeigen. Jetzt ist sogar der eine Keller zu, die Mieter behaupten, sie hätten ihn mit gemietet, stünde im Mietvertrag, aber sie zeigen ihn eben nicht. Muss man da wirklich vor Gericht gehen, oder gibt es nicht einen Paragraphen im BGB, den man den Mietern zeigen kann, um sich irgendwie gütlich zu einigen? Viele Grüße, Eva
das sieht ganz danach aus, als wollten die sich verschaukeln. Entschuldige bitte, dass ich dich verdächtigt habe, etwas verbergen zu wollen... ;-) Wer nichts zu verbergen hat, kann doch mit offenen Karten spielen.
Mein Vater hat jetzt grad fast 40 Jahre OHNE Vertrag zur Miete gewohnt... Der könnte nix vorzeigen.
Nix Oha... Es muss kein schriftlicher Mietvertrag vorliegen. Dann gelten die Bestimmungen des Gesetzes. Es wird in dem Fall keine Kaution vorliegen. Man muss nicht immer einen schriftlichen Mietvertrag haben.
eben - und hier gilt noch der Handschlag ;-)
mündliche Absprachen berufen und es gibt a ein paar mehr Gesetze. Selbst bei schriftlichen Verträgen gibt es reichlich rechtliche Auseinandersetzungen.
Mündliche Absprachen, die in Zweifel gezogen werden existieren nicht mehr. Wer sich absichern will hat einen schriftlichen Vertrag. Der andere Vertraut. Wer wegen einer mündlichen Zusage vor Gericht zieht, ist selber schuld.
Guck mal hier: http://www.rechtslexikon-online.de/Auskunftsanspruch.html Lasst es ggf. über einen RA einholen. Vorher würde ich aber die entsprechende Aufforderung schriftlich an den Mieter senden. Am besten persönlich abgeben, mit Fristsetzung. Kosten der Kopien müsst ihr tragen. Wenn dann die Frist verstreicht, würde ich den Anwalt drauf hetzen.
ich kenne mich nicht richtig aus, aber ist der Keller denn überhaupt mit im Mietvertrag angegeben? Hat man normalerweise einen Anspruch? Ich habe momentan 2 Keller, aber im Vertrag steht, dass ich keinen Anspruch auf diese Keller habe, sie werden mir aber zur Verfügung gestellt. Oder früher in einem anderen Haus wurde mir der Keller weggenommen, weil daraus ein Büro gemacht wurde. Da habe ich auch im Vertrag geguckt, dort stand nichts von "Keller".
Hallo! Habt ganz vielen Dank für eure Antworten und Tipps! Im BGB hab ich gerade mal nachgesehen, der § 2027 II BGB klingt ja wirklich hoffnungsvoll! Danke! Ja, ich werd die dann nochmal offiziell anschreiben, denn irgendwie hab ich auch das Gefühl, dass da noch etwas im Mietvertrag stehen müsste, was nicht unbedingt zu deren Gunsten ist... DASS es einen Mietvertrag geben muss, da bin ich mir sicher, mein Vater war Jurist, nur leider nicht besonders gut organisiert... Nochmal vielen, vielen Dank und ein schönes Wochenende für euch! Viele Grüße, Eva