Elternforum Aktuell

Mal andersherum: Würdet Ihr UmgangsPFLICHT einklagen??

Mal andersherum: Würdet Ihr UmgangsPFLICHT einklagen??

Jessi757

Beitrag melden

Folgendes: Vater hat Gericht zu Hilfe geschrien, weil er keine Umgangsregelung hinbekam. Gericht regelt Umgang (Ferienaufenthalte weil größere Entfernung), das läuft eine Weile, dann möchte Kind 1 (!) Tag der Ferienwoche NICHT zum Vater, weil es lieber zu einer Familienfeier möchte. Vater geifert entweder kommt das Kind zu ihm, oder es braucht GAR NICHT MEHR zu ihm kommen. Vater schreit wieder nach Gericht. Gericht setzt Umgang aus. (Um Weihnachten) Einigung auf neuerlichen Umgang in den Sommerferien. (Gleiche Sitzung im Dezember) Nach Sommerferien sollen Eltern den Umgang selber regeln. Umgang findet statt, Kind fährt in Sommerferien zum Vater für 5 Tage, Vater muss allerdings arbeiten, weil er so KURZFRISTIG kein frei beakam. Kind langweilt sich 5 Tage, kommt nach Hause. Ist traurig, weil Vater keine Zeit für es hatte. Danach KEIN Umgang mehr, weil Vater immer Ausreden hat, warum Kind nicht kommen kann. Kind würde ihn aber eigentlich gerne mal wieder besuchen. Allerdings ist Kind bewusst, dass Vater nicht wirklich Interesse hat, weil er es auch nie anruft, sondern immer das Kind anrufen muss. E-mails vom Vater kommen auch nur, wenn Kind vorher e-mail schrieb. Aber Vater ist natürlich soooooo traurig, dass KIND sich so selten meldet und dass er es nicht sehen kann. Würdet Ihr die PFLICHT des Vaters auf Umgang einklagen? LG Jessi


mozipan

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

Nö, würde ich nicht. Allerdings würde ich Kind bestärken, den Kontakt (durch telefon und email) weiter aufrecht zu erhalten und auch mal selbst um Umgang zu bitten. Wenn er das dann immer noch nicht auf die Kette kriegt, wird er schon sehen, was er in Zukunft davon hat, wenn er sein Kind so vernachlässigt. Fürs Kind zwar schade und bestimmt schlimm, aber es wird lernen auch damit zu leben.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

Kein Gericht der Welt wird das Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern mit Zwangsmaßnahmen umsetzen. Was soll das auch bringen? Ein demotivierter umgangsberechtigter ist jetzt auch nicht wirklich etwas, was dem Kindeswohl dient. Da haben dann schließlich beide nichts von. Wenn Du zu viel Geld hast, kannst Du natürlich einen Anwalt bemühen. Wenn "das Kind" mal wieder zu Papa möchte, soll er ihn anschreiben/anrufen und nachfragen, ob er in den Herbstferien vorbei kommen kann. Allerdings muss man dann damit rechnen, dass Papa wieder nicht frei hat...


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Das muss ich ehrlich mal Fragen mein Sohn ist 7 und hat Anfang des Jahres seinen leiblichen Vater das erste mal kennengelernt...er möchte aber keinen Kontakt und das sagt er wehement...ihn interessiert es einfach nicht. Er weint ganz schrecklich wenn er Ihn gesehen hat bei einem betreuten Umgang den wir mal probierten. Nun hat er vom JA eine eigene Anwältin bekommen weil Vater hat jetzt geklagt...und Kind hat zur Anwältin gesagt das er unter keinen Umständen nochmal Konatkt zu Ihm möchte....und was ist jetzt? Kind muss zum Psychologen! Wieso wird mein Kind gezwungen aber ein Vater der nicht möchte, der darf das einfach frei entscheiden? Ist echt mal interessant sowas zu erfahren! LG


Maximum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

mensch warum hat man sooo lange gewartet bis der Vater Kontakt zu dem Kind haben konnte ? Vieleicht kann man sich rantasten indem du selber mit Kind und Kindesvater mal zusammen was unternehmt. Ich denke an einen Zoobesuch zu drit oder in dieser Art.Kriegt man das nicht hin ? So haben KInd und Vater wenigstens die Chance Kontakt zu finden und KInd hat dich zur eigenen Sicheheit an der Seite.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

Warum das so ist? Weil das Umgangsrecht des Vaters ernster genommen wird, als das Umgangsrecht des Kindes. Ich laufe meinem Ex nicht hinterher, würde mich aber auch nicht versperren, wenn er denn irgendwann mal Umgang wollte. Mein Sohn kennt die Wahrheit. Als Mutter sollte man in einem solchen Fall m.E. versuchen auf das Kind positiv einzuwirken.


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Maximum

der Vater wollte den Kontakt nicht haben bis dieses Jahr ich habe im ersten Jahr viel versucht aber dann aufgegeben...und das mit dem Zoobesuch habe ich und auch die Anwältin vorgeschlagen da sagte mein Sohn...wenn ich den nochmal sehen muss renne ich weg...! Ich versuche jeglichen Kontakt aufzubauen aber mein Sohn weint dann nur und sagt zu mir: warum ich ihn zwingen würde!


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

das tue ich wirklich...auch er kennt die Wahrheit und wusste von Anfang an das da jemand ist der sein Vater ist...nur wenn ich anfangen will über seinen Vater zu reden sagt er ich soll ihn nicht zwingen und soll aufhören darüber zu reden....Selbst die Anwältin sagt sie hat ganz selten ein Kind das in diesem Alter so einen festen Standpunkt hat und kommt nicht weiter... Ganz ehrlich wieso wird ein Erwachener ernster genommen als ein Kind?


Maximum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt wird das Kind ja befragt.Auch das Jugendamt wird befragt.Und ich denke mal wenn ein Kind absolut nicht will muss es auch nicht zwingend dahin.Ich würde da mit meinem Kind bis vor den Bundesgerichtshof ziehen im Notfall.Das Wohl des Kindes steht ja doch wohl im Vordergrund...


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Maximum

ich steh auch voll hinter ihm und wir werden sehen wie es weiter geht!


Jessi757

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Maximum

Das Jugendamt kannst Du getrost vergessen... Wenn Vater nach Umgang schreit, hat das fürs JA allerhöchste Priorität. Will Vater dann keinen Umgang mehr, sagt Frau vom JA: Dann muss Kind beim Vater halt mehr für sich werben! ECHT WAHR! LG Jessi


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

Kinder werden nicht so ernst genommen, weil sie häufig vom jeweils anderen Elternteil beeinflusst werden... Warum will er denn nicht? Kann er das begründen? Du kannst den Umgang auch aus solchen Gründen aussetzen lassen. Sprich mit dem Jugendamt und nimm Dir ggf. einen Anwalt.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

... meines ist auch komplett tranig und inkompetent. Aber es gibt auch gute Jugendämter. Es steht und fällt mit der Mannschaft!


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

Und Kontakt zum Vater zu haben ist gut für das Kind, es hat aber natürlich keinen Sinn, wenn der Vater diesen Kontakt nicht will.


Jessi757

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Genau DAS ist das Problem. Man muss Glück haben bei den Mitarbeitern, die man vor die Nase gesetzt bekommt. Und das kann es echt nicht sein, wenn derjenige über wohl und wehe eines Kindes entscheidet. LG Jessi


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

er hat a keinen Umgang bis jetzt sondern wir haben es mal mit ner Annäherung vom JA probiert und nen Anwalt habe ich auch...wie gesagt Kind soll ja ev. zum Therapeuten.... Er will nicht weil sein Vater ihn in den Tagen wo er ihn gesehen hat viel angelogen hat und alle Versprechungen nicht gehalten hat....Außerdem sagt er reicht es ihm das er weiß wer er ist aber mehr nicht!


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Und wenn das Kind nicht will können Fremde Leute entscheiden was gut für ein Kind ist....prima... Ich werde es aussitzen mit meinem Sohn bis eine entgültige Entscheidung da ist und dann werden wir ja sehen!


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

...weil es wichtig für dein Kind ist.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

Da empfiehlt sich ggf. ein guter Rechtsanwalt!


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

ja natürlich gut das andere wissen was wichtig für MEIN Kind ist!


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

Hat er genau das schon mal so dem Jugendamt UND dem Vater gesagt? Ich würde einen gemeinsamen Termin ausmachen und dann soll Junior ruhig mal der Dame von Jugendamt erzählen, warum er den Kontakt abbrechen möchte.


dth0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

ja das hat er aber wie gesagt jetzt wird entschieden das es zum Therapeuten geht damit dem Kind der Vater wieder schmackhaft gemacht wird.... JA sagt das ein Kind mit 7 da nicht viel Mitspracherecht hat!


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dth0106

Sondern um den Versuch einer Annäherung zwischen deinem Kind und seinem Vater. Weil es für die Entwicklung deines Kindes wichtig ist.


monschischi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

nur läuft alles ohne Gericht Als Lukas noch klein war, kam der Vater samstags alle 14 Tage und holte ihn von 13-18h. Mittlerweile ist er 12. Der vater hat keinerlei Interesse noch durch seine neue Ehefrau bestärkt!!!!!!!!!!! Wenn lukas dort war war immer seine neue Frau dabei (bei Aktivitäten), und es klappte gar nichts. Mittlerweile hat er schon zu seinem Vater gesagt, er hat keine Lust mehr mit ihm etwas zu unternehmen, wenn Kirsten dabei ist. Für seinen Sohn hat er wenig Zeit für seine "nicht-kinder" ist er present....................... Mama rennt ihm nicht mehr hinterher. Ich denke die Kinder sollen das alleine regeln. So auch Dein Kind


Maximum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

ja definitiv würde ich im Ineresse des Kindes handeln.Dann eben besser geplant damit Papa eben auch Zeit hat wenn schon so selten.Die genannten 5 Tage sind doof gelaufen.Aber jeder kennt die Arbeitsplatzsituation,wenn das in der Urlaubszeit war und er einfach kein frei bekommt ist es eben so.Lieber Kind 5 Tage lange weile als Papa den Arbeitsplatz wegen lächerlichen 5 Tagen verlieren.Denn da hängt mehr dran als Kind 5 Tage ungeplant zu bespaßen.Da verstehe ich den Papa.Aber sonst würde ich ihn in die Pflicht nehmen wenn Kind das möchte.


Jessi757

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Maximum

Papa ist Beamter. Der kann seinen Job nicht mal eben verlieren...


mandala67

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

ganz ganz schwieriges kinder. kinder -der liebe!!!- irgendwann zum spielball zu machen! kenne hier einige trennungsfälle: teilweise gut geregelt - kind kann ja schließlich nichts dafür, das die eltern nicht mehr zusammen sein wollen, da läuft die kinderbetreuung trotzdem noch irgendwie zusammen. kind mal bei mutter, aber auch beim vater. gute beziehung wenigstens in der hinsicht! beispielhaft! teilweise aber auch oberchaotisch: mutter hetzt kinder total gegen ex-mann (und neue lebensgefährtin auf)- nach dem motto: "papa hat euch nicht mehr lieb, nur die freundin - er hasst uns ja". aus dem grunde: die mutter unterbindet jeden kontakt, den der vater aufbauen will, sie ist total bescheuert, noch total in den ex verknallt, nicht fähig ist eine neue beziehung einzugehen und steht obendrein noch ständig bei der ex-schwiegermutter auf der matte! die kinder einer solch kaputten beziehung tun mir einfach nur leid! !!!!!!!!!!!!!! meine güte, da war doch mal was !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 2tens genannte eltern sollten doch mal ein bisschen nachdenken. und nicht immer ist die mutter die gute!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

Man hört bzw. liest hier nur eine Variante und eine Meinung. Der Vater ist nicht kooperativ, die "gegnerische" Seite scheint keinerlei Fehler zu machen. Ich finde, sowas kann man nicht pauschal beantworten. Ich würde es von der Situation, von den beteiligten Personen, vom Alter des Kindes, vom Verhältnis Mutter - Vater, vom Verhältnis Kind - Vater und auch von der Entfernung abhängig machen. "größere Entfernung" ist ja ein dehnbarer Begriff. Auch Begriffe wie "Vater geifert" sind aus meiner Sicht nicht mehr neutral genug um dazu geeignet zu sein, eine Meinungsumfrage zu starten. Die Sicht der Mutter ist deutlich spürbar. Je nach Alter des Kindes wäre meine Idee, dass das Kind genau den Wunsch nach mehr Besuchen mit dem Vater bespricht. Wenn der Vater partout kein Interesse zeigt, wird eine Klage kaum helfen. Dann ist das für das Kind die (wenn auch bittere) Realität. Aber dies sind die Dinge, die das Leben und die eigenen Erfahrungen prägen. Dann ist das schwer und sicher ein Lernprozess, der nicht wünschenswert ist. Aber so ist es nunmal manchmal. Geld kann man einklagen, Interesse nicht. Und wer weiß, warum der Vater "bockig" reagiert. In dem Ton, in dem das Ausgangsposting verfasst ist, bin ich mir nicht sicher, ob da seitens der Mutter immer alles so lupenrein und höflich, freundlich, nett gelaufen ist. Gruß, M (Ich kann leider gut mitreden, ich bin selbst Scheidungskind in einer sehr problematischen Familienkonstellation. Ich kann nur sagen, als er und meine Mutter sich Klageschlachten geliefert haben, war es wesentlich schlimmer als am Ende mit der Erkenntnis zu leben, dass man niemanden zu Interesse und Anteilnahme verpflichten kann. Es gibt übrigens auch Mütter, die jegliches Interesse an ihren Kindern verlieren ...)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

geld kann man auch nich einklagen...bzw nur bedingt. wenn beim vvbater nix zu holen is weil h4 is da auch nix mehr zu machen.... die sind fein raus!


Maximum

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber schau mal Wenn der Vater partout kein Interesse zeigt, wird eine Klage kaum helfen. Dann ist das für das Kind die (wenn auch bittere) Realität. schreibst du... was ist aber wenn das Kind keinerlei Interesse hat ? Mir tun Kinder leid die gezwungen werden bei Vater oder Mutter Zeit zu verbringen obwohl sie das absolut nicht wollen,ja sogar Angst haben wenn sich dies Tage nähern...schlimm,schlimm... Warum hat das Kind mit 6 Jahren denn keine Rechte??? Sicher wäre es wünschenswert wert wenn Mama und Papa sich vertragen und das gut hin kriegen,aber manchmal sitzen die Verletzungen so tief das wirklich nur noch Hass übrig geblieben ist...und das Kind eben das nix dafür kann,aber zum Spielball der Behörden wird. Traurig


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Maximum

Hallo Maximum, da gebe ich dir völlig recht - diese Variante gibt es natürlich auch! Und auch da kann man Interesse und womöglich Liebe nicht einklagen! Auch Kinder sollten die Rechte haben - aber, da muss man dann schon differenzieren, finde ich. Kleine Kinder sind sich natürlich bestimmter Tragweiten nicht bewusst, insofern sollten Eltern schon positiv auf die Kinder einwirken. Aber natürlich nicht unendlich, da gebe ich dir absolut recht! Gruß, M


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du hast es nicht verstanden. Natürlich kannst du Geld einklagen, auch von einem Vater, der nichts hat. Klagen kannst du! Ob er dann tatsächlich zahlt, ist eine andere Sache, darum ging es in diesem Fall nicht. Mit fein raus hat es nichts zu tun. Bei einem H4-Vater bekommst du es ggf. nicht von ihm, aber du bekommst es teilweise vom Staat. Und - das schriebst du ja letztens auch im RUB - die Schulden häufen sich an beim Amt. Dass du da eine bestimmte vorgefasste Meinung hast, weiß ich. Das ist auch dein gutes Recht. Hat aber mit der Frage hier nur nix zu tun ... Hier in dem Fall geht es darum, dass man Interesse und Anteilnahme nicht einklagen kann - das ist etwas völlig anderes. Gruß, M


Jessi757

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

Ich finde es echt faszinierend, dass das RECHT auf Umgang so viel höher angesehen wird, als die PFLICHT zum Umgang. Beim SorgerRECHT wird wesentlich häufiger auf die SorgePFLICHT hingewiesen. Und wehe, der Sorgeberechtigte verletzt sie, dann ist er das Sorgerecht bestimmt los. Das Umgangsrecht bleibt aber bestehen, auch wenn die UmgangsPFLICHT verletzt wurde. Das finde ich echt schlimm! LG Jessi


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

...nein, ich hätte eine UmgangsPFLICHT des Vaters definitiv nie eingeklagt. Wobei ich da auch keinen echten Sinn sehe - wenn der Vater nun einmal nicht will und dann gezwungen wird - was soll da für ein gescheiter Umgang bei rauskommen, von dem das Kind profitiert? Es liegt schlicht im Interesse des Kindeswohls, schätze ich mal. Der Vater meines ältesten Nachwuchs legt übrigens auch gesteigerten Wert darauf, keinerlei Kontakt zum Kind zu haben und bitte auch nicht an die Existenz des Kindes erinnert zu werden. Ich glaube, der "Schaden" fürs Kind wäre wesentlich größer, wenn er genau das so dem Kind sagen würde, als wenn er schlicht überhaupt nicht im Leben präsent ist, wie bei uns. Ansonsten kenne ich es vom väterlichen Großvater meiner Großen - er meldet sich von sich aus nie, klagt aber, wenn ich mich bei ihm melde, regelmäßig, dass er ja so ein Familienmensch sei und so darunter leide, dass ich mich nie melden würde, und ich solle doch auf seine Gefühle Rücksicht nehmen und mich öfter nehmen und ihm Vorschläge für gemeinsame Unternehmungen machen und was weiß ich... und wenn ich das mache, dann hat er entweder gleich keine Zeit und er sagt erst zu und kommt dann ohne Ankündigung trotzdem nicht. Tja... ich kann's nicht ändern. Kind wird jetzt 14 und kann seinen Großvater mittlerweile auch ganz gut einschätzen... mag ihn, aber auf ihn verlassen... nee, das dann doch nicht. Ich kann's nicht ändern und kann nur auffangen, Gefühle zulassen etc.


Grundlagentrottel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

"Würdet Ihr die PFLICHT des Vaters auf Umgang einklagen?" Möralisch, ja natürlich hat er die Pflicht, sich um das Kind, das er in die Welt gesetzt hat, zu kümmern und zu bemühen. Gesetzlich allerdings hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, lediglich eine Unterhaltspflicht. Keine Umgangspflicht und auch nicht sowas wie eine Betreuungspflicht. Er muss sich also nicht um Kinderbetreuung kümmern, weil er arbeitet und kann auch nicht als Babysitter verpflichtet werden, wenn der andere Elternteil arbeiten muss - Kinderbetreuung bleibt gänzlich an dem Elternteil hängen, bei dem das Kind wohnt. Dafür zahlt ja der andere Unterhalt. Aber auf so einen Vater, wie er in deinem hypothetischen Beispiel beschrieben ist, kann man, denke ich, verzichten.