Jenny+Luca
hi also es geht darum, Freundin 21, Job bei MC 130 std ca 800-1000 verdienst, muss/ möchte von daheim ausziehen. Ihre Eltern drängen, ihr Opa ist alkoholiker es gibt stress streit und zankereien, sie wird oft beschuldligt sachen gestohlen zu haben obwohl dies nicht der Fall ist also Psychisch gesehen eine starke Belastung. Das Amt meinte nun sie dürfte nicht zuhause ausziehen da sie ja unter 25 ist. wer kennt sich nun damit aus?? ist das rrichtig so? achso und sie ist Zucker krank, muss sich ihre Medikamente selbst kaufen die natürlich auch ganz schön kosten. lg Jenny
muss sie da zum amt, beim dem verdienst denke ich nicht das sie noch unterstüzung bekommt für eine person alleine reicht das einkommen und wenn nicht soll sie die sachlage ganz klar schildern
800 euro sollen ausreichen?? für jemanden der seine medikamente selbst zahlen muss?? oh das natürlich.... wobei ich ehrlich gesagt auch gar keine ahnung hab von den berechnung wie sich das ganze zusammenstellt lg jenny
warum muß sie die selbst bezahlen?
Wollte ich auch gerade fragen. Das ist schon ungewöhnlich das ein Diabetiker die Medis nicht von der Krankenkasse bekommt... Sind die 800-1000 Euro netto? Dann wird es wohl max Wohngeld kriegen. Denn die Hartz IV Sätze sind auf jeden Fall weniger (359 Euro + ggf. ein paar Euro mehr für eine besondere Ernährung). Da bleibt nicht viel Spielraum für die Wohnung, daher wohl eher Wohngeld als Hartz IV.
sorry habe das mit den medikamenten überlesen keine Ahnung wie das läuft am besten mal zur caritas oder so, die haben doch immer eine beratungsstelle
und warum muss sie die selber bezahlen? Macht sie keinen Lohnsteuerjahresausgleich? Wenn sie die Quittungen sammelt, kann sie die wegen aussergewöhnlicher Belastung doch absetzen. Wenn es mehr als 1% (oder so?) vom Jahresgehalt sind. Ich würde mir an ihrer Stelle eine kleine süße Wohnung suchen und Wohngeld beantragen. Da muss sie gar kein H4 beantragen. Wir leben übrigens im Moment zu fünft von 1800,-. Da fallen noch ganz andere Dinge als medikamente an. Setz das mal bitte ins Verhältnis! 800,- für einen allein sind recht stattlich, wenn man nicht ständig shoppen geht.! LG Jana
ähm sorry, aber es gibt genug leute die haben auch nicht viel mehr. die ist alleine oder?
Hallo, bei 800€ Verdienst fällt sie sicherlich nicht mehr in dem Zuständigkeitsbereich der Arge und wird keine Bezüge erhalten. Der Satz liegt um einiges darunter.... Aber wenn sie eine eigene Wohnung hat kann Sie noch Wohngeld beantragen. Das mit den Medikamenten verstehe ich nicht. Sie ist doch Krankenversichert, oder? Warum werden diese Medikamente für Diabetes nicht von der Kk getragen? Man wird auch von den Zusatzzahlungen befreit wenn man 2% des Monatsgehaltes schon erreicht hat- bei chronisch Kranken sind es nur1%. Da würde ich bei der Krankenkasse nachfragen. Viele Grüße Popi
Als Diabetiker kann sie einen Schwerbeschädigtenausweis beantragen, der ihr steuerlichen Vorteil bietet. Und dass sie ihre Medikamente selber zahlen muss, kann ich mir grad sehr schwer vorstellen. Meine Schwester ist Diabetiker und muss das auch nicht. Ich würde mich mal beraten lassen. Caritas oder eine Art Familienberatung ist da schon eine gute Adresse. LG Claudiaa
mhhh ok dann läuft hier wohl was ganz schön falsch sie sagt mir das sie die selbst zahlen muss..... den ausweis hat sie bereits... ich frag sie nochmal und sag ihr auch das sie sich an die caritas wenden soll deswegen, die können ihr bestimmt wesentlich besser helfen wie ich, auf die idee hätte ich allerdings auch mal kommen können :) lg jenny
medikamente zahlen braucht sie nicht, falls sie aber auf tabletten eingestellt ist, muss sie die teststreifen selbst bezahlen. eine hunderter packung kostet ca. 35 € das kann ganz schön ins geld gehen.
meine mutter und ich (tbl-pflichtige diabetiker) bekommen 1x im quartal teststreifen bezahlt. einfach arzt und KK nachfragen
Alle ab zum Jugendamt, wenn das Jugendamt es so sieht das ein zusammenleben bei den Eltern nicht mehr möglich ist machen die ihr ein schreiben fertig, damit geht sie zum Arbeitsamt und legt das vor. Dazu am besten nochmal extra was schriftlich von den Eltern. Wurde bei mir sofort akzeptiert und sollte in ihrem Fall eig. auch so sein. LG Franzi
je nachdem, was sie raus bekommt, kann sie sich eine Wohnung nehmen für 3-400 und halt Wohngel dbeantragen. Oder die Eltern müssen sie mit unterstützen... hartz4 gibts da nur, wenn triftige gRünde vorliegen (eigenes kind schon da, kein Platz für so viele...) alkoholkranker Opa zählt da leider meist nicht...
Sie sollte bei einem Auszug aus dem elterlichem Haushalt die Zustimmung des kommunalen Trägers (ARGE) einholen. Das heißt, sie muss vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt bei der AGRE vorsprechen und die Notwenidgkeit des Auszuges begründen. Eine Zustimmung muss erteilt werden, wenn - aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis auf die elterliche Wohnung nicht möglich ist oder - wegen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme) die Notwenidgkeit des Umzuges gegeben ist oder - bei Vorliegen eines sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Gründen. Mindest eine Voraussetzung der 3 oben genannten Punkte muss gegeben sein. Bei ihr könnten schwerwiegende soziale Gründe nach § 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III vorliegen. Also der Opa ist alkoholkrank, sie wird bedrängt/ beschuldigt und die Eltern drängen auch zum Auszug wegen unüberbrückbarer Differenzen. Auf zur Sachbearbeiterin, die Situation schildern, dass die Eltern sie auf die Straße setzen wollen und unter diesen Umständen das zwangsweise Zusammenwohnen auch unzumutbar wäre.
sie soll mal nach dem erwerbslosen forum googeln, dort sitzen echte H4 und Zuschußauskenner.
Derzeit schaltet MC TV-Werbung, wie toll man in dieser Frittenkette Karriere machen kann. Der Clip erweckt in etwa den Anschein nicht unter 80.000 p.a. In Wirklichkeit müssen ihre Vollzeitbeschäftigten staatliche Zuschüsse beantragen, um über die Runden zu kommen, oder bei Muttern wohnen bleiben. Die steuersubventionierten Burger gehören den Eigentümern in den Rachen zurückgestopft.
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