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Kennt sich jemand mit Widerrufsrecht (Mobilfunkvertrag) aus?

Kennt sich jemand mit Widerrufsrecht (Mobilfunkvertrag) aus?

Melli2901

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Hallo! Ich habe eine Frage und ein Problem. Mein Freund hat einen Handyvertrag im O2 Shop abgeschlossen. Als er zu Hause war, bekam er Zweifel, weil ich auch total dagegen war. Daraufhin habe ich im Internet nach "Widerrufsrecht" geschaut. Daraufhin habe ich gefunden, das man einen Vertrag innerhalb von zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Das habe ich dann auch getan- habe ein Schreiben aufgesetzt und per Einschreiben mit Rückantwort an O2 geschickt. Habe auch um Bestätigung gebeten. Die Rückantwort des Einschreibens kam, aber keine Bestätigung. Hab mir da nicht weiter Gedanken zu gemacht. So, letzte Woche kam dann die erste Rechnung...Ich muss dazu sagen, das die Unterlagen des Verträgen und die Simkarte nie geöffnet wurden. Mein Freund und ich waren dann heute beim O2 Shop und wollten uns erkundigen. Man sagte uns, das die Kündigung eingegangen sei, aber man einen Vertrag, den man IM SHOP abgeschlossen hat, nicht widerrufen kann. Wir könnten gar nichts dagegen tun... Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? Wo kann ich mich erkundigen? Ich hoffe, so sehr, das mir jemand Tipps geben kann, oder mir sagen kann, ob ich im Internet Infos finden kann...hab schon so gesucht. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

da hat o2 leider recht. nur verträge, die fernmündlich, an der haustür oder übers internet geschlossen wurden ( oder wenn es ausdrücklich im vertrag drinsteht ) haben ein widerrufsrecht, in der regel diese ominösen 14 tage.


Fru

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Jo, der Verkäufer hat recht...


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von Fru

So ein Mist Danke für eure Antworten!


Nikas

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Den kann man genauso widerrufen. Hab ich erst selbst vor 2 Wochen bei Vodafone gemacht. Als sie mir im Shop Schrott verkauften, den ich genau grade nicht brauchen konnte. Mach denen Dampf. Da geht immer was!!!!! Kostet zwar etwas Aufwand, aber lass nicht locker. Ich wollte NACH der Frist letzthin sogar mobilcom kündigen, weil Empfang anfangs miserabel. Sie hättens gemacht. Aber dann lags an meinem blöden iphone, und Empfang ging nach Anpassungen, und ich behielt Vertrag. Gut, ich geh notfalls über ein paar extra Schleifen ;-) in den Unternehmen. Aber a bissl was geht immer. Wirklich. Die wissen selbst genau, wie und wo sie den Kunden abzocken: da kann man sie schon mal ins Bockshorn jagen. Bandbreitenschmu etc. jaja.... lass nicht locker.


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von Nikas

Hallo! Was hast du denn alles gemacht, damit es geklappt hat? LG


shinead

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Wenn sie den Vertrag zurück nehmen, dann auf reiner Kulanzbasis. Aus der Erfahrung meiner Schwägerin heraus kann ich sagen, dass Kulanz bei O2 nicht an der Tagesordnung ist. Dein Freund kann es versuchen, aber rein rechtlich hat der Vertrag bestand.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nikas

aber nur weil es nicht gefällt, kann man nicht zurücktreten, da kann man dampfen soviel man will. und ja, ich habe mit o2 auch schlechte kulanzerfahrung, die finden es sogar normal, wenn ein akku nicht mal einen tag hält..... also wird es auch mit den mängeln nicht einfach.


Mitglied inaktiv

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ohne


ursel66

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http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht Über 18 ist er ja sicher? Normalerweise gelten im Geschäft abgeschlossene Verträge, es sei denn: Ratengeschäft! Hat er nur einen Vertrag geschlossen oder auch ein Handy gekauft? Zur Not würde ich einen Anwalt befragen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von ursel66

Zur Auflösung eines Ratenliefergeschäfts (wobei man da den Vertrag prüfen müsste, ob es sich um ein solches handelt - wahrscheinlich eher nicht) muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund ist wohl eher nicht, das man den Vertrag nach 3 Stunden doch nicht mehr toll findet...


Marann

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Antwort auf Beitrag von Melli2901

Es gibt vielleicht doch einen Ausweg, wenn durch den Handyvertrag auch ein Handy subventioniert wurde. Da es sich dann um ein kreditähnliches Geschäft handelt, sind nach neuerer Rechtsprechung Verbraucherdarlehensvorschriften anwendbar, die auch ein Widerrufsrecht zur Folge haben. Einen guten Überblick bietet: http://www.verbraucherrechtliches.de/2012/01/13/widerrufsrecht-fur-mobilfunkvertrag-bei-gleichzeitigem-handykauf/ Dort findest Du auch Links zu verschiedenen Urteilen. Ein Freund von mir (Anwalt) hat über diesen Weg erreicht, dass der geschlossene Handyvertrag wieder zurückgenommen wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass die Handysubventionierung bei über 200 Euro liegt; am besten also nach dem Listenpreis schauen. Viel Erfolg!