4_Monster
Kommt? Ich möchte da gerne wieder raus, mein Leben selber in die Hand nehmen.
Da kommt man raus wenn der Grund dafür weggefallen ist. Wenn unbefristete Betreuung muss es gegebenenfalls über Gutachten festgestellt werden.
Ich leide unter einer bipolaren Störung Stufe 2, habe es aber ganz gut im Griff. Mich kotzt einfach an, dass ich seit mehr als 3 Jahren nichts mehr alleine bestimmen kann, alles über meinen Kopf hinweg entschieden wird, für alles betteln muss ( Kleidung, Wäsche, Schuhe, Katzenfutter, Geschenke für meine Monsterchen )
Wenn der gesetzliche Betreuer über dich komplett bestimmen darf, also einen vollumfassenden Einwilligungsvorbehalt hat, dann müssen aber bei dir schon sehr starke Einschränkungen vorhanden gewesen sein, denn da ist nur nach intensiver Prüfung überhaupt möglich. Hat dein rechtlicher Betreuer keinen Einwilligungsvorbehalt, darf er ohne deine Zustimmung nämlich gar nicht bestimmen, sondern nur helfen und du hast das letzte Wort. Wenn du die gesetzliche Betreuung loswerden möchtest, musst du das beim Amtsgericht beantragen. Dort wirst du angehört und es erfolgt eine Prüfung. Gegebenenfalls wird ein Gutachten angefertigt.
Für welche Bereiche ist deine gesetzliche Betreuung denn bestellt? Und wo hat sie Einwilligungsvorbehalt und wo nicht? Behördenangelegenheiten würde ich an deiner Stelle erst mal nicht abschaffen, Postverkehr auch nicht unbedingt. Oder bist du der Meinung, dass du dich jetzt vollumfänglich und zuverlässig um ALLE Bereiche kümmern kannst?
Danke, die Betreuung wurde nach meinem zweiten Klinikaufenthalt auf 10 Jahre festgesetzt. Ich bin aber der Meinung dass es mir wieder gut genug geht. Ich arbeite auf 450 Euro Basis, den Job habe ich mir selbst gesucht, gehe einkaufen, versorge meine Kinder wenn die zu Besuch da sind und kümmere mich um meine beiden Katzen ( bekommen mehrmals täglich frisches Futter und das Klo wird auch 3 mal täglich gereinigt )
Sie hat Post, Finanzen, Behörden, Aufenthaltbestimmung und Gesundheit unter Kontrolle. Das bedeutet ich bekomme 40 Euro pro Woche für alles und muss auch darüber Rechenschaft ablegen.
Dann hat sie den Einwilligungsvorbehalt?
Nur weil du selber denkst, dein Leben wieder im Griff zu haben, muß das noch lange nicht so sein. Ein Kranker sieht seine Probleme oft selber nicht, siehe zB. Magersüchtige. Oder auch Alkoholkranke, die meinen, mit "Gelegenheitstrinken" alles im Griff zu haben. Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wenn du eine Betreuung von der Klinik zugesprochen bekamst auf 10 Jahre, dann wird das seinen Grund haben und ohne erneute Begutachtung kommst du da auch nicht raus.
Wenn Du für Dich überzeugt bist, dann mache Dich auf den Weg und beantrage alles, was dafür notwendig ist, also auch das Gutachten.
Es hört sich auch nicht so an,als könntest du mit deinem Betreuer gut darüber reden. Denn er könnte genauso zu dem Entschluss kommen,dass du nun bestimmte Angelegenheit wieder selbstständig übernehmen kannst. Zumindest geht das Betreuungsrecht davon aus,dass nur notwendige Aufgaben abgenommen werden. Selbst wenn er also die Aufgabenkreise weiterhin betreut,könnte er dir mehr Eigenverantwortung übergeben. Beratungen werden auch durch den Betreuungsverein oder die örtliche Betreuungsbehörde durchgeführt. Für ein neues Gutachten musst du dich, wie andere schon geschrieben haben, an das Betreuungsgericht beim Amtsgericht wenden.
ich glaube alle 7 Jahre wird das eh neu überdacht oder wenn der Grund wegfällt. Geh doch mals ans Amtsgericht und beantrage die Überprüfung dann kommt normal ein Gutachter dagmar
... aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen das ich mehr Bestallungsurkunden ( kein Schreibfehler) für die Eintragung eines Betreuers auf den Tisch bekomme als das uns mitgeteilt wird das die Betreuung beendet wurde. Ansonsten: http://wegweiser-betreuung.de/betreuung/aufhebung
wie das Pflegegeld auch bei der Einführung dass da so viele junge drunterfallen die dann wieder rausfallen dürfte selten sein. Unser Sohn wird auch ewig in allem Betreuung haben, der fällt auch nicht raus, demente Leute fallen ja auch nichtmehr raus. uns wurde aber vom gericht gesagt dass man sowas nicht lebenslang festsetzen darf sondern nur auf eine bestimmte Anzahl an Jahren, müsste mal schauen, ich dachte immer wir haben 7... dagmar
Im Endeffekt kannst du bei Gericht einfach einen Antrag zur Aufhebung der Betreuung stellen. Das muss dann überprüft werden. Das mit den 40 Euro kommt mir komisch vor. Gibt es denn einen Einwilligungsvorbehalt? Wenn nicht, darf die Betreuerin dir das Geld nicht zuteilen sondern du hast selbst Zugruff drauf. Bezteuung für 10 Jahre ist mir noch nie begegnet. Gerade bei jüngeren Menschen wird erstmal ein kurzer Zeitraum, 2 Jahre oft, festgesetzt. Also wenn es um psychische Erkrankungen geht, ich arbeite in dem Bereich.