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Hilfe unser Haus soll verkauft werden, wer hat Ahnung

Hilfe unser Haus soll verkauft werden, wer hat Ahnung

nike25

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wir wohnen in einen 2 familienhaus, die andere wohnung steht seit ein paar monaten frei seit heute stehen zu verkaufen schilder draußen auf der wiese im internet haben wir unsere verkaufsanzeige nun gefunden das steht wird vermietet zur Kapitalanlage angeboten also eigenbedarf brauchen wir dann nicht befüchten weil wir ja mitgekauft werden müssen, versteh ich das richtig? aber wenn das dann jemand kauft und der neue vermieter einfach die miete erhöht? können wir uns dann wehren? darf er das ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nike25

hab im sparen geantwortet


schnuffel35

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Antwort auf Beitrag von nike25

Alos bei uns in der Nachbarschaft wurde vor zwei Jahren ein Haus verkauft mit Mietern. Diese hatten dann ein dreiviertel Jahr Zeit, sich was anderes zu suchen. Obs dann immer so ist weiß ich nicht.


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von nike25

Klar kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Das eine ist ein "Werbespruch" für den Hausverkauf, das andere die Realität. Der Verkaufer bestimmt nicht ob es jemand als reine Kapitalanlage oder zur Eigennutzung kauft. Aber er muss darauf aufmerksam gemacht werden dass es dort noch Mieter gibt. Ansonsten gelten aber die üblichen Kündigungsfristen und Gründe. Servus Laufente


mandala67

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Antwort auf Beitrag von nike25

das ist aber nicht die feine englische art! weiss nicht, wie das ist! aber für 2 wohnungen eigenbedarf anzumelden ist so ne sache.... mieterschutzbund?


mandala67

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Antwort auf Beitrag von mandala67

denke, es ist davon abhängig - WANN die letzte mieterhöhung stattfand. dann wie lange ihr da wohnt...und und und... so einfach ist das alles für den käufer nicht, die sich oft in dem glauben wiegen, alles zu dürfen als mieter habt ihr einige rechte! bad side: als vermieter zieht man oft die a-karte....


uli71

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Antwort auf Beitrag von nike25

Zuerst muss der Käufer euch mitkaufen. Dann kann er aber, sobald er im Grundbuch eingetragen ist, durchaus Eigenbedarf anmelden und es gelten die normalen Fristen, je nach Mietdauer. Außerdem gibt es im Zweifamilienhaus ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, der Eigentümer kann, wenn er selbst die eine Wohnung bewohnt, die andere ohne Grund kündigen. Die normale Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate. Wenn er euch wohnen läasst und die Miete erhöht, muss halt geprüft werden, inwieweit das gerechtfertigt ist, wann die letzte Mieterhöhung war, was ortsüblich ist, ...