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Hallo, wir sind gerade dabei, unser Haus, in dem wir bisher zur Miete wohnen, zu kaufen. Da ich das Haus quasi von meinem Geld kaufen werde (gespart und geerbt), ist nun die Frage, ob ich es alleine kaufe (also nur mein Name im Kaufvertrag und Grundbuch) oder meinen Mann mit reinnehme. Das wäre mir eigentlich lieber, aber da würde ich mich gerne - für alle Fälle, auch wenn ich es nicht hoffe - absichern für den Fall, dass die Ehe doch irgendwann mal schief geht. Gibt es da per Ehevertrag oder irgendwie anders die Möglichkeit, dass wir zwar beide im Grundbuch stehen und es dann "unser" Haus und nicht nur "mein" Haus ist, aber dass ich im Falle einer Scheidung im Haus wohnen bleibe und ihn nicht noch auszahlen muss? Und umgekehrt die Frage - wenn wir noch ein zweites Kind bekommen, können wir dann auch zu seiner Sicherheit ausschließen, dass er dann keine Unterhaltszahlungen für das Kind / die Kinder zahlen muss, weil ich ja dann mit dem Haus (und beruflich als Beamtin abgesichert) finanziell sicher dastehe? Oder geht das nicht, weil er den Unterhalt nicht mir, sondern dem Kind schuldet? Gäbe es da für ihn Sicherheiten? Ich hab mal gehört, dass man den Unterhalt auch selbst festlegen und sich einigen kann und nicht die vorgegebenen Regelsätze nehmen muss... Stimmt das? Puh, irgendwie kann einem da ganz schön der Kopf schwirren... Whs. werden wir einen Termin beim Anwalt benötigen, aber kennt ihr euch damit aus und könnt mir vielleicht grob weiterhelfen? Ganz vielen Dank im Voraus und einen ruhigen letzten Arbeitstag morgen! Viele Grüße, Eva
Ihr könnt im Ehevertrag festhalten, dass Du die Summe X für den Hauskauf zugesteuert hast, und Dein Mann die Summe Y bzw. sich dann an den Tilgungen beteiligt. Dein Mann kann aber auf alle nachehelichen Rechte am Haus verzichten. Allerdings wäre es dann kostengünstiger, das Haus alleine zu kaufen. Sonst hast Du im Worst Case die jetzigen Kosten für den Ehevertrag zu zahlen und die späteren Kosten der Umschreibung. Ist ja auch nicht wenig, weil Du wieder einen Notar brauchst. Auf Kindesunterhalt kannst Du nicht verzichten. Das wäre sittenwidrig. Auf Trennungs- bzw. Betreuungsunterhalt kannst du nur begrenzt verzichten, denn bevor Du ein Sozialfall wärst, würde Dein Mann auf jeden Fall zur Kasse gebeten. Bei der Selbstbestimmung des Unterhalts muss man sehr vorsichtig sein. Ist die Summe unterhalb der Düsseldorfer Tabelle gibt es für deinen Mann auch keine Rechtssicherheit. Ganz ehrlich: Ich würde einen Ehevertrag aufsetzen, in dem geregelt wird, dass Dein Mann für jedes Jahr, dass er sich an den Abzahlungen für das Haus beteiligt hat, die Summe X ausgezahlt bekommt (nicht so viel, da er ja auch dort gelebt hat). Außerdem würde ich die Auszahlung der Wertsteigerung auf seinen Anteil der Zahlungen beschränken. Außerdem würde ich das Haus, sofern alles Geld von Dir kommt, alleine kaufen. Damit wäre auch geklärt, wer im Falle des Falles auszieht. Ich hatte mein Haus schon vor der Heirat. Mein Mann bekommt davon keinen Zugewinnausgleich. Das Haus ist bei uns komplett raus. Und das ist gut so! Ich gehe zwar davon aus, dass wir uns nicht trennen, aber so ist es einfach für mich und Junior sicher! Dein Geld, Dein Haus.
Hallo! Habt ganz vielen Dank für euren Rat! Ja, das Geld kommt quasi von mir alleine und eigentlich bin ich auch sehr froh darüber, dass das Geld so "bereit" liegt, dass wir nichts mehr abzahlen müssen, sondern alles auf einmal bezahlen und dann "loswohnen" können. Und in der Hoffnung, dass wir gemeinsam alt werden und es nie zur Trennung kommt, wäre ja auch alles schön. In guten Zeiten über die eventuell mal schlechten zu reden, das ist irgendwie schon doof.... Aber später evtl. selbst hier ausziehen zu müssen, weil er 'ne andere hat (das haben gerade 3!!! Freundinnen von mir durchgemacht, da bin ich vielleicht gerade etwas übervorsichtig geworden...) und das, obwohl ich das ganze Geld reingebuttert hab... Ja, die Anwaltskosten sind wohl wirklich gut angelegt! Und wenn ich gar nicht die einzige bin, die ein Haus auch alleine hat und wo dann "klar ist, wer im Fall der Fälle später auszieht" (find ich gut formuliert!) , dann bin ich vielleicht gar nicht so schlecht, wie ich mich im Moment noch dabei fühle... denn der Kopf rät mir auch dazu, aber das Herz fühlt sich dabei noch als schlechte Ehefrau... Ganz, ganz vielen Dank nochmal für euren Rat und euer Wissen! Viele Grüße, Eva
Zum Thema Unterhalt: Es ist der Unterhalt des Kindes. Ihr als Eltern habt dem Kind Unterhalt zu zahlen, da gibt es keine "Nebenabreden". Das Ersparte bei einer Zugewinngemeinschaft ab Eheschließung Eures. Z.B. Du hast 5000 € gespart Dann heiratet Du, Zugewinngemeinschaft, ihr spart in Eurer Ehe 1000 €, dann bekommt Dein Mann 500 € und Du 5500 €. Wenn Du jetzt 100.000 € gespart und geerbt hast vor der Ehe, ihr in der Ehe 50.000 € gespart habt (egal auf welchem Konto), ihr jetzt das Haus für 150.000 € kauft (oder Du es allein kaufst), ihr dann auch nichts weiter mehr spart, die Ehe geht in die Brüche, dann hat Dein Mann von Dir eine Ausgleichszahlung von 25.000 € zu bekommen, bei der Zugewinngemeinschaft. Wenn Du das nicht aufbringen kannst, könnte es sein, das Du das haus verkaufen musst. So mal ganz grob. Genauer wird es Euch der Anwalt sagen.
Dazu wäre noch anzumerken, dass auch während der Ehe ererbtes Geld dem Erben alleine gehört und nicht in den Zugewinn einfließt. Wenn Du die allerdings in ein gemeinsames Haus steckst, könnte man das ggf. als Schenkung an Deinen Mann auslegen. Ich würde in den sauren Apfel beißen und mir anwaltlichen Rat einholen. Lieber jetzt 1000€ Anwaltskosten als hinterher 50.000€ an den ungeliebten Ex zahlen. Silvia
Ja, das mit dem Erben... Das kommt noch dazu. Wobei, wenn man Zugewinn vereinbart hat und es geht in die Brüche, ist es auch mehr als gerecht, wenn der Zugewinn auch geteilt wird.
Ups, der Beitrag ist jetzt nach oben gerutscht, hab ich nicht aufgepasst, sorry! Habt ganz, ganz vielen Dank für euren Rat und euer Fachwisssen, danke!!! Viele Grüße, Eva
Ich glaube das stimmt nicht, Erbschaften werden meines Wissens mit betrachtet. "Woher das Vermögen stammt, ist unerheblich. Deshalb gehört zum Endvermögen z.B. auch eine Erbschaft oder ein Lottogewinn. " Aber das Haus kann man aus dem Zugewinn herausnehmen. "Statt eines völligen Verzichts auf den Zugewinnausgleich können die Eheleute auch vereinbaren, dass der Zugewinnausgleich anders berechnet werden soll als es das Gesetz vorsieht. Sie können z.B. vereinbaren, dass bestimmte Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt werden sollen. Oder sie können vereinbaren, dass der Berechtigte mit einer pauschalen Summe abgefunden wird. Oder sie können vereinbaren, dass der Berechtigte statt eines Geldbetrags einen Vermögensgegenstand übertragen bekommt. Diese und andere denkbare Vereinbarungen bedürfen aber immer der notariellen Beurkundung." Abr auch das Internet kann sich täuschen bzw. veraltete Infos bereithalten. Also red mit einem ANwalt! Viel Erfolg Laufente