Mitglied inaktiv
Hallo, aus gegebenem Anlass interessiert mich mal ob es da eventuell irgendwelche Regelungen gibt. Kind lebt bei Mutter die hat alleiniges Sorgerecht, regelmäßig finden Besuchswochenenden beim Vater statt, nun hat das Kind während so eines Wochenendbesuchs einen Schaden angerichtet, die Haftpflichtversicherung des Vaters übernimmt diesen nicht, da das Kind nicht in seinem Haushalt lebt. Mutter hat keine Haftpflicht. Wer muss nun haften? Mutter weigert sich, schließlich hätte Vater ja besser aufpassen können. Vater weigert sich aber eigentlich auch, da Kind schon mehrere Schäden in seinem Haushalt angerichtet hat wo Mutter immer nur meinte wäre ja ein Kind da kann schon mal was kaputt gehen. Nun ist es aber ein Schaden an fremden Eigentum. Klar besser aufpassen könnte man, aber wer Kinder hat, weiß das auch der ein oder andere Schaden passieren kann wenn Eltern daneben stehen, er kann das Kind ja auch nicht das ganze Wochenende in der Wohnung einsperren.
Grundsätzlich sollte jeder eine HPV haben. Wie es sich allerdings verhält wenn das eigene Kind - SR hin oder her - was zerlegt - keine Ahnung. Was ging den kaputt und wie?
was ist denn kaputt gegangen? Und ich verstehe den Vater schon und es greift ja eigentlich immer die HFV von dem, wo das Kind lebt und LEbensmittelpunkt hat, oder? Wenn Dein Kind bei Dir was kaputt machen würde oder bei Freunden, dann wäre ja auch nicht der KV in der Pflicht?! Dass Du keine HFV hast ist natürlich ärgerlich und ziemlich dumm gelaufen. Aber, ich bin da einfach mal auf Seiten des KV. Schaden selbst bezahlen? LG Sue
hmm,.. ist es denn dem Vater nie aufgefallen dass das Kind bevor man getrennt war nie ausversehen etwas kaputt gemacht hat? Wenn ja, dann ist das Geschehen um den Vater die Augen zu öffnen dass beim nächsten mal " unter Anführungsstrichen" noch teuer werden kann so ohne HPV ;-) A - ohne HPV muss man von der eigenen Tasche zahlen. B - mit HPV hättet Ihr das Problem jetzt nicht.
falls keine Trennung war... würde ich als Mutter dem Vater des Kindes vorher unbedingt Raten HPV zu haben!
...????????????????????????.... Ich glaub du hast da was falsch verstanden...! Davon abgesehen kapiert ich dein posting nicht!
Es geht nicht um mein Kind, ich habe eine Haftpflichtversicherung als Familie mit dem besagten Vater, es handelt sich um sein Kind aus voriger Beziehung. Das Kind hat nie mit ihm in einem Haushalt gelebt, aber das tut auch nichts zur Sache. Das Kind hat halt bei uns schon einige Schäden in der Wohnung angerichtet, wo die Mutter dann immer sagte ist halt ein Kind, da muss man mit rechnen bzw. kann ja mal passieren. Ok, waren auch Schäden die uns nicht ruiniert haben und wir haben nie was gefordert von der Mutter zwecks ersetzen oder so. Sie wurde nur in Kenntnis gesetzt, natürlich manchmal in der Hoffnung das sie von sich aus sagt ok, dann melde ich das mal meiner Versicherung (bis jetzt wussten wir ja nicht das sie gar nicht versichert ist). Aber allein daher hätte sie sich ja schon längst mal um ne versicherung kümmern können. Diesmal ist ne Scheibe kaputt gegangen wo wir halt schon der Meinung sind, dass sie sich nun wenigstens beteiligen könnte.
...
In der eigenen Wohnung nicht, aber Kind wohnt ja nicht beim Vater und wenn Kind das Handy vom Vater kaputt macht, kommt eigentlich schon die Haftpflicht der Mutter wo Kind lebt auf. Naja Handy haben wir selbst neu gekauft und nichts weiter gesagt, genauso wie anderen Sachen. Nun geht es aber um fremdes Eigentum.
... und evtl. auch mal beim Jugendamt nachhaken, inwieweit bei ASR die Verpflichtung der Mutter besteht, das Kind über eine private Haftpflicht abzusichern.
Meine Vorwürfe gehen damit natürlich an die Mutter.
LG
Ralph/Snoopy
es gibt nur ein paar, die das auch in den versicherungsbedingungen enthalten...
wenn ihr die aufsicht habt und diese aufsichtspflicht verletzt, ist das eben auch schlicht euer problem! wie kann denn die mutter ihrer aufsichtspflicht nachkommen - das ist übrigens auch bedingung für verschiedene konstellationen der haftung einer haftpflichtversicherung - wenn das kind papa-wochenende hat? wenn eben dieses kind einen schaden in der wohnung der mutter anrichten würde, dann würde ja auch keine potentiell vorhandene haftpflichtversicherung diesen schadensfall übernehmen...
nicht ganz sicher bin ich mir, ob es überhaupt auch eine übernahme des schadens gibt, wenn der vater als gesetzlicher vertreter (er hat doch bestimmt noch gemeinsames sorgerecht?) in nicht gemeinsamem haushalt der geschädigte ist... ich glaube eher nicht...
wie kommt man überhaupt auf solche gedanken? soll der ex einer reingewürgt werden??? oder ist nur der nick "geiz_ist_geil" programm? ich finde eine solche einstellung mehr als schräg!
Ich denke bei unserem Jugendamt nachhaken können wir wohl auch abhaken, die kümmern sich hier um sowas gar nicht, ne ganze Zeit hat die Mutter den Kontakt zwischen Vater und Kind verweigert wo wir uns auch hilfe durchs Jugendamt erhofft hatten. Aber da die Mutter da nicht mal auf die Post des Jugendamts reagiert hatte, bekamen wir zur Antwort kann man nichts machen. Soviel zu diesem Amt und Einstellung der Mutter. Sollte mich vielleicht mal nach ner Haftpficht umsehen wo das Kind am Besuchswochenende mit bei uns abgesichert ist.
IHR hattet die aufsicht und habt diese pflicht verletzt! ich schätze, dass ist eine blöde lücke...
Schon richtig das wir die Aufsichtspflicht hatten, aber dann könnten wir ja unser Kind auch nicht bei Großeltern oder so abgeben, wenn unsere Haftpflicht nicht aufkommen würde, wenn unser Kind da einen Schaden anrichtet. Wir haben uns bereits mit dem Geschädigten geeinigt und werden die Kosten halt übernehmen so wild ist das jetzt auch nicht. Es geht mir nur um die generelle Haftungsfrage wenn das Kind bei uns ist.
... laut Ausgangsposting...
Ich weiß, daß man Kinder unter 7 Jahren auch versichern kann, man muß es nur bei Policeabschluß ansprechen bzw. nachordern. Die Beitragshöhe wird sich sicherlich etwas erhöhen.
Wenn der Vater der Geschädigte ist, wird es wohl nichts geben, sehe ich wie Du. Jetzt soll aber eine Fremdperson die Geschädigte sein. Interessante Konstellation.
Dennoch, der grundsätzliche Vorwurf an die Mutter bleibt.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Eine HPV zahlt nur, wenn die Mutter in dem Fall die Aufsichtspflicht verletzt hätte, sie war aber, so wie ich rausgelesen habe, gar nicht anwesend, in so einem Fall hätte die HPV gar nicht gezahlt. Wir hatten sowas letztes Jahr.
Wir wollen der Ex mit sicherheit keins reinwürgen, diesen Schaden zahlen wir halt, bleibt uns ja wohl nichts anderes übrig und ist mit dem Geschädigten auch schon geklärt. Es geht eigentlich um die grundsätzliche Sache, unsere Haftpflicht versichert das Kind halt nicht, Mutter hat keine Haftpflicht. Dann werden wir wohl das Kind nicht mehr zu Besuch nehmen können, wenn wir grundsätzlich auf kosten solcher Schäden sitzen bleiben sollen, wie gesagt es passieren auch Schäden wo Eltern daneben stehen, lässt sich nicht immer vermeiden, hat also nicht mal was mit Aufsichtspflichtverletzen zu tun. Und dann kann ja gar kein Kind irgendwohin ohne von den Eltern begleitet zu werden.
Ob du meinen Beitrag hier wohl siehst ... Jedenfall sind wir bei dem Thema absolut einer Meinung. Unverständlich, wie man denken kann, für Schäden nicht einstehen zu müssen, die das leibliche Kind anrichtet, für das man im konkreten Moment die Aufsichtspflicht hat. Es ist eindeutig : Wenn man gerade die Aufsichtspflicht hat und das Kind noch nicht groß/verständig genug ist ---> haftet man. Nieniemals jedenfalls ist die Mutter eines Kindes verantwortlich für einen Schaden, den das Kind außerhalb ihres Einflussbereichs anstellt, wenn sie das Kind in andere sichere Hände gegeben hat - wie die des Kindsvaters. Gruß Anna
Wenn es noch keine 7 ist, dann haftet überaupt niemand. Dann ist derjenige der Mops, dem der Schaden zugefügt wurde.
Falsch unsere Haftpflicht kommt auch bei Schäden für unter 7 jährige Kinder auf, war uns wichtig und ist bei den meisten Versicherungen auch schon drin. Das Kind ist 5
... und muß ausdrücklich vereinbart sein, sonst greift die Deliktsunfähigkeit eines Kindes unter 7 Jahren, das ist schon richtig. Ralph/Snoopy
aus einem anderen Grund. Un deine andere wird aus dem Grund, dass das Kind erst 5 ist auch nicht zahlen.
Der Vater hat private Haftpflicht und damit alles getan. Das Kind ist da offenbar nicht versichert, wäre es aber, wenn DU eine private Haftpflicht hättest. Wenn Du eine solche Versicherung nicht hast, ist das in meinen Augen leichtsinnig bzw. grober Unfug und dem KV nicht anzulasten.
Im Gegenteil, als KV würde ich Dir da sogar extremst die Hölle heiß machen, denn im Grunde setzt DU auch Euer Kind einem Risiko aus, das unabsehbare Folgen auf Lebenszeit haben kann, wenn es mal einen Schaden mit Langzeitwirkung (z.B. lebenslange Rentenverpflichtung an den Geschädigten!) anrichten sollte (hat für mich z.B. auch etwas mit Sorgerecht = Sorgeverpflichtung!!! zu tun). Eine private Haftpflicht kostet an Monatsbeitrag geringfügig mehr als der Gegenwert einer Packung Zigaretten. Und wenn man alles Versicherungen kündigen kann, nie, nie, niemals die private Haftpflicht!!!!!!!!
Im Ergebnis wirst Du den Schaden zahlen müssen, und ich rate Dir dringend zum sofortigen Abschluß eine Haftpflichtversicherung - morgen!!
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/beitrag.htm?id=385499
es ist mein Stiefkind, wir haben eine Haftpflicht, die ist mir auch sehr wichtig ganz besonders seit dem ich ein Kind habe und das dieses eben auch unter 7 jahren mitversichert ist. Wir haben nun keine Lust das Kind in Zukunft nur in der Wohnung zu behalten weil die Mutter der Meinung ist das das Kind nicht versichert sein bräuchte. Wollte eigentlich auch nur wissen ob es da irgendwelche Regelungen gibt wegen der Haftung, da das Kind ja unter unserer Aufsicht war als der Schaden passierte, da Mutter ja nun nicht versichert ist werden wir wohl aufkommen müssen, oder können wir einfach Anschrift der Mutter melden und der geschädigte kann sich da sein Geld holen?
Ich habe es schon verstanden und oben auch reagiert...
LG
Ralph/Snoopy
...oder können wir einfach Anschrift der Mutter melden und der geschädigte kann sich da sein Geld holen?...
...so würde ich es in euerm Fall machen...
Da würde ich an eurer Stelle mal einen Anwalt befragen, evtl. Rechtschutzversicherung, so ihr eine habt. Falls ihr eine GLASversicherung habt, müsste die zahlen, denn da ist das relativ unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Bei anderen Sachen ist es ja so, dass eine (eigene) Haftpflicht bei eigenen Kindern bzw. Schäden an eigenen Sachen auch nicht zahlt - da wären die schnell Pleite. Bei fremden Kindern bzw. fremden Sachen zahlt die Haftpflicht der Eltern, es sei denn, die Aufsichtspflicht wurde an jemand anderen übertragen (in dem Fall der leibliche Vater) und der hat seine Aufsichtspflicht dann verletzt (was als "verletzt" gilt, ist immer alters- und einsichtsabhängig beim Kind). Bin mir hiermit jetzt nicht hundertprozentig sicher, würde aber so nach meinen Rechtskenntnissen sagen - aber da das ganze Thema SEHR komplex ist (dazu kommt ja noch das Vater-Kind-Verhältnis OHNE Sorgerecht), wie gesagt: Anwalt befragen.
wusste nicht, dass Schäden an FREMDEM Eigentum. Ich würde sagen, da ist die Mutter dran, sofern ihr nicht die Aufsichtspflicht verletzt habt ( also Ball in Nachbars Scheibe kann man auch bei der besten Aufsicht nicht immer verhindern).
Wenn die Mutter das Kind in die Obhut einer anderen Person gegeben hat und selbst nicht mehr anwesend war, dann würde selbst dann die Hapftpflicht nicht zahlen, wenn sie eine hätte. Die Mutter hätte anwesend sein und die Aufsichtspglicht sozusagen "verletzen" müssen. DANN wäre es Sache ihrer Haftpflicht!!! So wurde es mir zumindest in der Vergangenheit erklärt. Die Haftpflicht des Vaters hat damit sowieso nichts zu tun, weil sein eigenes Eigentum beschädigt wurde. Die Haftpflicht kommt nur dann für einen Schaden auf, wenn fremdes(!) Eigentum beschädigt wurde. Der Vater hat schlichtweg nicht gut genug aufgepasst. Das ist das Risiko des Elternseins, würde ich ganz nüchtern sagen. LG
Ein Kind UNTER 7 ist automatisch mit der Haftpflicht der Eltern mitversichert. Ein Kind ÜBER 7 Jahren muss extra mit aufgenommen werden. So war es bei uns. Ich wollte die Kinder extra melden, damit auch jeder "Unfug" versichert ist. Aber es war nicht nötig. In 2 Jahren, wenn die Große 7 wird, werde ich mich nochmal daran erinnern müssen.
Wenn ein Kind in ein Ferienlager fährt und dort einen Schaden anrichtet, dann sind die Eltern auch nicht dabei, das Kind ist aber dennoch voll haftpflichtversichert, ... wenn denn eine Versicherung besteht.
Von der Anwesenheit der Eltern kann es also nicht abhängig sein.
So, ich muß weg.
LG
Ralph/Snoopy
Es gibt eine Haftpflichtversicherung für Veranstalter, da zu dem Zeitpunkt nicht die Eltern die Aufsicht führen. Auch müssen Tagesmütter extra ne HPV abschließen, da sie zum Zeitpunkt, wo die Kids da sind die Aufsicht führen. Und es gibt auch HPV, die Kids miteinschließen, die die leiblichen sind, auch wenn sie ihren lebensmittelpunkt woanders haben, aber wnen sie regelmäßig beaufsichtigt werden vom Versicherten (und sei es auch nur 1 Stunde im Monat).
Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben :-) Wenn das Kind einen Schaden verursacht, haften die Eltern bei Aufsichtspflichtverletzung. Wird ein Schaden beim Vater verursacht, würde die Versicherung auch nicht bezahlen. Pech! Wenn die Mutter sie sich nicht leisten kann?! Unter 7 ist ein Kind noch nicht haftbar und unter 10 noch nicht im Straßenverkehr. Über 7 wäre es noch "Intellekt" des Kindes (konnte es wissen, was passiert) - als Möglichkeit. Entscheidet aber ein Richter. Ansonsten bei Haftung würde das Kind mit 18 viele Schulden haben! Die Eltern sind nicht in der Pflicht zu zahlen.
Als mein Jüngster was am Papa-Wochenende kaputt gemacht hat, hat meine HPV gesagt, sie zahlen es nicht, da das Kind zum Zeitpunkt des Geschehens nicht unter meiner Aufsichtspflicht stand, sondern die des Papas, die hätten es bezahlt, wenn es in meiner Anwesenheit passiert wäre. Im Endeffekt hats der Papa zahlen müssen, denn der hatte keine HPV. Mittlerweile hat er eine und der Kurze ist mitversichert wegen der Papa-Wochenenden (also immer für die Zeit, wo er beim Papa ist und Papa Aufsicht hat).
Aufsichtspflicht hat der Herr Papa oder Du gehabt und scheinbar vernachlässigt und somit muss Eure HPV zahlen! Er oder Du bist Schuld, würde das so Eurer Versicherung erklären! Das Kind ist unter 7, die Mutter hat die Aufsichtspflicht abgegeben, also muss von der Seite nix kommen! Trotzdem würde ich die Mutter darauf hinweisen, das sie wegen des Kindes eine solche abschließen sollte, denn irgendwann ist das Kind älter und haftbar und somit muss sie dann für Schäden ihres Kindes zahlen! Und auch wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht zur genüge nachkommt! Fragt doch mal bei Eurer Versicherung nach, was bei Euren Papa-WE ist, ob das Kind nicht evt. zu Eurer HPV dazugenommen werden kann....
Áber der KV um den es oben geht hat kein SR! Deiner schon?
Wenns eine HPV ist mit Familientarif müßte das Kind eigentlich mitversichert sein, auch wenn der Lebensmittelpunkt woanders ist, es ist nunmal trotzdem regelmäßig dort und das leibliche Kind des Vaters. So ist das bei der HPV meines Ex, er hatte die Wahl zwischen Single-Tarif, da wär der Kurze nicht mitversichert und Familien-Tarif, da ist der Kurze mitversichert, auch wenn er bei mir lebt, das bezieht sich aber nur auf Zeiträume, wo Kind bei Papa ist und nicht wenn Kind unter meiner Aufsicht Mist macht.
Ad 1: Fumi ist mal mit Bekannten in den Urlaub gefahren - ich war nicht dabei - und hat während der Zeit etwas an deren Auto kaputtgemacht. Meine HPV hat ohne Probleme bezahlt. Ad 2: Wie ist das denn dann generell mit Kindern, die hier zu Besuch sind? Wenn Temi Rabaukenfreund da ist und mir was zerlegt - zahlt dann wirklich keiner? Ist ein Kind zu Besuch - egal wo, niemals versichert? Unversicherbar? Das kann ich nicht glauben! Gruß, Elisabeth.
Es geht darum, daß es das leibliche Kind ist, bei Familien-Tarif sind leibliche Kinder mitversichert, nach dem Sorgerecht hat niemand gefragt bei meinem Ex, sondern nur, obs das leibliche Kind ist und es bezieht sich auch nur auf Zeiten, wo Papa Aufsicht führt und nicht ich.
Der Unterschied ist, daß die Kids nicht unter Aufsicht der Eltern was kaputt gemacht haben, sondern man die "Unteraufsicht" auf jemand Außenstehendes übertragen haben und man selbst die "Oberaufsicht" behält und somit haftbar gemacht werden kann, wenn man haftbar gemacht wird in dem Fall, springt, wenn vorhanden , die HPV ein (so wurde mir das erklärt damals, weil ich das auch wissen wollte, wo Sohnematz in Papas Anwesenheit was kaputt gemacht hat).
Wir haben bei unserer Haftpflicht gefragt, das Kind lebt nicht in unserem Haushalt und ist somit nicht mitversichert. Ich finde nun aber auch nichts in unserer Police was darauf hinweist das unsere Versicherung nicht aufkommt, wenn Kind bei Freunden oder Großelter ohne unsere Begleitung Schaden anrichtet. Und auch um zu klären was in dem Fall hier die Aufsichtspflichtverletzung unsererseits betrifft, wir waren dabei, man kann eben auch nicht alles verhindern wenn man daneben steht. Ist ja auch kein mutwillig angerichteter Schaden, für den sowieso keine Versicherung aufkommen würde.
Dann liegts an der Versicherung, mein Ex hat als Single Familien-Tarif gewählt und da sind alle leiblichen Kinder mitversichert (in seinem Fall aber nur für die Zeiten, wo Kind bei ihm ist). Wenn Kind bei Freunden etc. ist, dann ist das temporär und ohne vertragliche Übertragung der Aufsichtspflicht. Wenn ein leibliches Kind aber zum Papa-Wochenende ist, dann ist das eine vertragliche Aufsichtspflichtübertragung (muß nichtmal schriftlich sein, mündlich reicht) und ab dem Moment, wo Kind bei ihm ist, hat er solange die Aufsichtspflicht bis Kind wieder zur Mutter abrauscht und ab dem zeitpunkt hat sie wieder die Aufsichtspflicht. Wer gerade die Aufsichtspflicht hat, ist auch haftbar zu machen. Was nun genau passiert ist, kann ich nicht wissen, wenns nicht unter Aufsichtspflichtverletzung fällt und Kind eh unter 7 ist, zahlt eine HPV meines Wissens eh nicht. Aber da kann die Kidsnmutter nichts für und ist dementsprechend auch nicht haftbar zu machen.
Nein, das kann es nicht sein. In meinem obigen Beispiel - Kind fährt mit Bekannten in Urlaub, Mama fährt nicht mit - findet natürlich sehr wohl eine Aufsichtspflichtübertragung statt. Damals sogar schriftlich - war notwendig für die Fahrt über die Grenze. Aber auch sonst weiß ich sicher, daß man rein rechtlich die Aufsichtpflicht (mehr oder weniger stillschweigend) überträgt, wenn man sein Kind bei Müllers nebenan zum Spielen abliefert. Versicherungstechnisch kann es relevant sein, ob man mit dem Kind verwandt ist oder nicht. Das weiß ich nicht. Aber ich weiß sicher, daß rechtlich die Aufsichtspflicht übertragen wird, wenn man es jemand anders "anvertraut".
Ich habe jetzt echt nicht alle durchgelesen, aber ich habe ja auch ein Stiefsohn und als ich damals meine Haftpflicht abgeschlossen habe, habe ich extra gefragt ob er mit dabei wäre. Laut Versicherung ist meine komplette Familie mit dabei auch einschließlich mein Stiefsohn ( er lebt auch nicht bei uns). Obwohl die Haftpflicht auf mein Namen läuft. Prüfen ob die Angaben stimmen konnte ich noch nicht, sprich mein Sohn hat in den 10 Jahren noch nie was kaputt gemacht, außer mal ein Glas. Könnte natürlich nur bla bla gewesen sein. Aber eure Haftpflicht müsste meiner Meinung nach schon greifen, ich habe in unserer Mietwohnung mal die Toilette kaputt gemacht, meine Haftpflicht übernahm es Anstandslos. Lg Mareike
Ja sicher kann man die Aufsicht vertraglich übertragen, aber wenn Kind nur zu Besuch ist irgendwo für kurze Zeit, dann ist das temporär ohne Aufsichtspflichtübertragung.Wenn ein Kind mit in die Ferien fährt ist das was anderes, dann ist das ja nicht nur temporär, sondern vertraglich. Hier war aber doch das Kind beim leiblichen Vater zum Umgangswochenende, das ist erstens mal der leibliche Vater und dann noch vertraglich (weil eben Umgangswochenende), das ist doch was ganz anderes, wie wenn Kind mit Nacharn oder sonstwem in die Ferien fährt.
Sagen das, was für sie finanzanziell günstiger ist. Beim Abschluss halt, dass "alles" mit drin ist und im Versicherungsfall kriegt man dann die abenteuerlichsten Konstrukte zu hören, warum doch nicht. Verlassen kann man sich nur auf das, was schwarz auf weiß festgelegt ist. Wenn die Versicherung von geiz_ist_geil jetzt sagt, dass sie nicht aufkommen muss, weil bla bla..., glaub ich das auch nicht automatisch - klar wollen die nichts zahlen und versuchen es erst mal mit toll klingenden, aber vielleicht rechtlich gar nicht zutreffenden Erklärungen. Deshalb würde ich wie gesagt einen Anwalt oder eine Rechtschutzversicherung befragen und auch nochmal ganz genau die ganzen Versicherungspolicen durchlesen.
Hallo, ich lese die Diskusion jetzt nicht durch, ist mir zu lang, daher vielleicht wiederhole mich. Als ich vor 3,5 Jahren mein HPV Versicherung - Familie abgeschlossen habe, war es drinnen , dass auch Kinder unter 7 Jahren versichert sind + auch die Kinder auf die man aufpasst. Also wenn mein Freundin mir hier für 1 Stunde ihr Kind zum aufpassen lässt und das in 1 Sekunde hinten meinem Rücken unseren Fernseher umkippt , zahlt mir meine Versicherung den Schaden. Daher muss es in euren Fall auch so sein. Ist ja sowas , wie "fremdes" Kind. Frage deine Versicherung, wenn die Klausel unter 7 Jahren hast, muss es eigentlich auch so geregelt werden. Gruß Gabina
wenn er weiß, dass sein Kind zerstörerisch veranlagt ist, muss er seine Wohnung kindgerecht einrichten oder besser aufpassen. Ansonsten kommt es ja darauf an wie alt das Kind ist wegen der Haftung und ob die Eltern bzw. der Vater hier seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dann muss er dafür aufkommen oder vielleicht versuchen, den Schaden bei seinem Kind einzuklagen, wenn er weiter darauf besteht. Dieses ganze Verhalten lässt nur erahnen, welche Familienverhältnisse dort vorliegen.
Moment mal, ich glaube es steht keinem zu über unsere Familienverhältnisse zu urteilen. Es ging nur um die Versicherungsfrage. Wenn unsere Versicherung nicht zahlt, weil das Kind nicht in unserem Haushalt lebt und wie hier aber nun z.B. auch gesagt wurde, selbst wenn die Mutter eine Versicherung hätte, diese aber auch nicht aufkommen würde da die Aufsichtspflicht an den Vater übertragen wurde - Ja wozu dann überhaupt versichern? Und die Wohnung ist Kindgerecht, wir haben auch noch ein gemeinsames Kind, dass das andere Kind nun gerne mal was kaputt macht, dafür können wir nichts, das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei der Mutter, diese ist für die Erziehung zuständig, mein Mann hat von ihr aus das Kind fast 3 Jahre nicht sehen dürfen ohne das dafür irgendwelche Gründe vorlagen, außer das ihr damaliger Liebhaber wohl lieber die Paparolle übernehmen wollte. Und besser aufpassen ist immer leicht gesagt, wer Kinder hat weiß wie schnell irgendwas passieren kann auch wenn man daneben steht.
Du schreibst: ... das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei der Mutter, diese ist für die Erziehung zuständig, .... Das ist jetzt nicht dein Ernst oder? Erziehung hängt doch nicht davon ab, wo ein Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, sondern von den Personen, die mit dem Kind zu tun haben. Auch wenn jahrelang kein Kontakt bestand, heißt das doch noch lange nicht, daß keine Erziehung seitens des Vaters stattfinden braucht. In meinen Augen wird hier so einiges auf die Mutter abgewälzt, vielleicht als Rache dafür, daß sie 3 Jahre den Umgang verhindert hat. *Ironie on* so läßt sich auf Elternebene natürlich sehr gut zusammenarbeiten, wenns Kind Mist baut, hat die Mutter herzuhalten *Ironie off*
wie soll denn das gehen, wenn das Kind MAL am WE bei Papa ist, dass der da grundlegenden Einfluss auf Charakter und Erziehung des Kindes nehmen kann. Das erinnert mich an die dauernden Erziehungszuweisungen an die Lehrer, die dann Kinder, bei denen jahrelang im Elternhaus keinerlei Erziehung stattgefunden hat, dann doch gefälligst in der Schule wieder gradzubiegen haben - wo ja nur lediglich ca. 30 weitere Kinder pro Klasse zu unterrichten und zu erziehen sind.
Erziehung kann auch am Wochenende stattfinden. Für mich klang es eben, als ob vater sich aus allem raushält und Kind machen läßt, dann muß er sich auch nicht wundern, wenn das Kind irgendwas anstellt. Wenn ich ein Kind zu Besuch habe und irgendwas läuft nicht so wirklich gut, dann greife ich ein, dieses eingreifen fällt auch schon unter den Punkt Erziehung, sowas sollte einem Vater am Umgangswochenende doch wohl auch möglich sein ohne zu sagen, für die Erziehung ist die Mutter zuständig, man kann sichs auch leicht machen. Es geht doch hier gar nicht um Lehrer die irgendwelche 30 Kinder erziehen sollen, sondern darum, daß ein 5jähriges Kind etwas kaputt gemacht hat unter Aufsicht des Vaters am Umgangswochenende und die Kosten an die Mutter abgeschoben werden sollen, da die Erziehung ja bei der Mutter liegt, da das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Für mich ist das Rausrederei und ein Aus-der-Verantwortung-stehlen. Es kann nicht alles auf die Mutter abgewälzt werden. Sich nicht an der Erziehung beteiligen heißt für mich, daß das Kind tun und lassen kann, was es will und das kanns nicht sein.
Aber wir wissen das ja hier alle nicht, ob das was schieflief mit Beaufsichtigung oder so. Ich hab ja drei Kinder, die ich "normal" beaufsichtige und erziehe. Aber auch bei uns geht mal was kaputt - Kinder halt. Und ich schließe auch nicht aus, dass mal was an Nachbars Eigentum durch unsere Kinder kaputt geht ( müssen nur mal draußen an ein Auto ranschrammen beim Fahrradfahren / Waveboardfahren...). Da steh ich sicher NICHT immer dabei. Und selbst wenn, kann man manche Sachen nicht verhindern. Auch Ball in Scheibe kann in bestimmten Fällen vorkommen, ohne dass die Eltern was grundlegend falsch gemacht haben. Also, wenn das Kind eh schon eine Tendenz zu raubaukenhaftem Verhalten hat, kann sowas einfach vorkommen - es ist dann sicher meganastrengend, IMMER ein Auge auf es zu haben - man muss ja gelegentlich auch mal was im Haushalt etc. machen während so eines Besuchswochenendes - grad mit 5 - die bleiben ja nicht mehr wie ein Kleinkind an Mamas/ Papas Rockzipfel, sondern sind gern und selbständig in Haus / Garten oder, wenn es die Wohnsituation zulässt, auch auf der Straße unterwegs.
Du hast es wenigstens verstanden was damit gemeint war, dass die Erziehung Sache der Mutter ist. Natürlich gibt es hier auch regeln an die sich das Kind zu halten halt, aber man kann eben die Grunderziehung die da zuhause im Alltag stattfindet nicht mal schnell ändern. Und wir werden unsere Erziehungsansichten auch nicht nach der Mutter richten, denn da scheint ja schon einiges schief zu laufen, wenn das 5 jährige Kind keine Achtung vor fremden Eigentum hat. Unser gemeinsamer Sohn hat es, er fragt bevor er was nimmt, das andere Kind steckt einfach ein - soviel dazu. Und mehr als dem Kind zu erklären das man das nicht macht, können wir auch nicht an 2 Tagen, wenn die Mutter es dann wieder 10 Tage zulässt. Ist halt ne scheiß Lage. Und ich weiß auch nicht warum hier jetzt rumgehackt wird von wegen Mutter kann nichts dafür und Vater kann schön allein blechen, weil Kind ja bei ihm war. Hätte Kind einen Schaden bei Mutter angerichtet und diese wäre zum Vater gelaufen weil sie es nicht allein zahlen kann, dann hätte hier auch jeder gesagt das Vater natürlich was zu zahlen kann - ABER dann war Kind auch nicht bei ihm und er kann nichts dafür. Also bitte nicht immer so Vaterfeindlich. Es geht auch nicht darum Mutter eins auswischen zu wollen oder sonst was, was da für Probleme zwischen den Eltern gewesen sind, ist geklärt und gut und hat auch mit dem Fall gar nichts zu tun. Sorry dass ich hier überhaupt mal um Meinung gefragt habe.