Elternforum Aktuell

Gericht entscheidet: Kind soll zur Mutter, die sich 4 Jahre nicht gekümmert hat

Gericht entscheidet: Kind soll zur Mutter, die sich 4 Jahre nicht gekümmert hat

kleinedame_34

Beitrag melden

Im Bekanntenkreis hat sich folgendes ereignet. Mutter und Vater haben einen Sohn. Mutter hat psychische Probleme und ist überfordert. Macht eine Therapie. Als der Sohn 4 ist verlässt sie die Familie und zieht zu ihrem neuen Partner ins Ausland. Meldet sich 4 Jahren kaum bis gar nicht bei ihrem Sohn. Mittlerweile ist der Sohn 8 und hat sich ein Leben mit dem Papa aufgebaut, der sich mit viel Liebe kümmert, hat Freunde und ist gut in der Schule. Mutter kommt zurück nach Deutschland, hat mittlerweile einen neuen Partner, dessen Sohn, 11 Jahre bei den beiden lebt. Sie zieht in in die Nähe von ihrem Sohn. Plötzlich möchte sie eine Patchworkfamilie mit dem Partner und dessen Sohn und ihren Sohn zu sich holen. Sie bietet dem Exmann das Wechselmodell an, dieser lehnt ab, da er es nicht vertreten kann. Sein Sohn brauche ein stabiles Umfeld, ausserdem hält er die Mutter für zu labil. Vater nimmt sich die besten Anwälte und geht vor Gericht. Das Gericht entscheidet, ein Kind gehört zur Mutter, der Vater hat keine Chance, er darf den Sohn alle 2 Wochen sehen. Der Sohn ist hin und hergerissen. Vater geht ans Oberlandesgericht und erhebt Einspruch. Noch lebt der Sohn beim Vater und besucht die Mutter alle zwei Wochen. Langsam merkt er aber, dass es ihm dort nicht so gut gefällt, da er viel weniger Freiheiten hat und eben auch der anderen Sohn noch da ist, der seiner Meinung nach bevorzugt wird. Er möchte beim Vater bleiben, das Gericht hat jetzt aber entschieden, alle warten jetzt die Entscheidung des Oberlandesgerichts ab. Ich bin echt entsetzt, dass die Mutter so einfach ihr Kind zurückbekommt, und schalten und walten kann wie sie will. Ist das so gängig in Deutschland? Zumal ja auch keine weiteren Gutachten eingeholt wurden, ob sie psychisch fit ist.


Alhambra

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

Ohne Urteilsbgründung kann man nicht viel dazu sagen, weil ich nur eine subjektive Darstellung lese. Die würde mich schon interessieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

Ich finde auch daß es schwer ist sich da ein Urteil zu bilden. Auf HÖrensagen (klingt so als ob ihr den Vater gut kennt) hin würde ich die Gerichtsentscheidung nicht kritisietren.


kleinedame_34

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ne, kenne ihn nur flüchtig, ist ein Bekannter meiner Eltern. Ich frage aber nochmal detaillierter, mich interessiert das sehr.


cube

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

Mhhh, also Vater hat nie das ASR/ABR beantrag? Das kommt dann natürlich hinzu - das SG der Mutter ist ja nie erloschen. Ist so ungefähr wie bei vielen hier geschilderten Fällen, wo der KV wegzieht, sich nicht kümmert und dann plötzlich wieder auf der Matte steht. Was mich irritiert: warum der Sohn zur Mutter soll statt erst mal nur Umgangsrecht. Entweder ist da ein Richter "alter Schule" - "Kind gehört zur Mutter" - oder aber da fehlt ein bisschen etwas an der Schilderung. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Gericht so entscheidet, wenn es nicht irgendwelche Gründe gäbe, weswegen die Verhältnisse plötzlich umgedreht werden sollen. Wie zB die Mutter wollte schon vorher Kontakt, aber der Vater hat diesen unterbunden oder der Vater verhindert jetzt den gewünschten Kontakt. Weswegen das Gericht entscheidet, Kind soll zur Mutter. Wäre ja in der Urteilbegründung vermutlich alles nachzulesen. Ich bin auch gespannt, was du evt. noch an Zusatzinfo´s herausbekommst und wie es weiter geht. So, wie du es jetzt schildern konntest. wäre die Entscheidung unglaublich.


kleinedame_34

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von cube

also, das sind gute Punkte, da werde ich nachhacken. Sorgerecht weiss ich nicht, ich denke das ASR hatte er nicht. Ich finde das auch so komisch, er hat wohl gesagt, das Kind gehört zur Mutter. Was mich auch irritiert, dass die Mutter scheinbar in Therapie war wegen Depression oder psychischen Belastungen und das jetzt 4 Jahren später überhaupt keine Rolle spielt, oder es gibt neue Gutachten, die das wiederlegen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

wie es wirklich war und ist wissen nur mutter und vater des jungen. beide bauen sich dann natürlich eine eigene story drumhrerum, zu ihren eigenen gunsten freunde sympathisieren natürlich mit je einem von beiden , erzählen die jeweilige story weiter und erweitern manchmal sogar ....was übrig bleibt um 10 ecken, da gebe ich nix drauf wobei es auch keinem hilft, wenn fremde sich darüber aufregen anders ist , es ist ein freund und er bittet um hilfe aber dann würde ich es nicht weitertratschen , sondern es bliebe unter uns. möchte derjenige es verbreiten , dann kann er das selbst , ich bleibe da eher stumm


kleinedame_34

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

kannst ja machen wie du magst, sagst ja keiner was.


kleinedame_34

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sehe nix unhöfliches.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

kann ja jeder sehen wie er will nicht?


kleinedame_34

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich weiss nicht worauf du hinauswillst liebste Pauline, ich war in keinster Weise unhöflich, wenn du nichts zum Thema beitragen kannst und nur sticheln willst, bitte woanders. Nice day!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

nein never, sollte es so verstanden sein ,dann sorry. ich dachte die stichelbeeren kämen von dir...nix für ungut ...


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

Da wird im Hintergrund noch mehr sein, wovon wir gar nicht wissen. "Ein Kind gehört zu seiner Mutter!", ist nämlich keine Begründung, die ein solches Gerichtsurteil zulässt. Ein Gutachten, ob sie "psychisch fit" ist, wird auch nicht auf Wunsch des Vaters erstellt, der sie persönlich für labil hält. Wenn der Vater das Wechselmodell ablehnt, ist es durchaus möglich, dass das Kind dann ganz bei der Mutter leben kann. Und er kann nicht damit argumentieren, dass er bei der Mutter nicht das gewünschte stabile Umfeld hätte. Patchworkfamilien sind keine Seltenheit.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

Bist du dir sicher das alles so ist? Klingt für mich sehr merkwürdig


dhana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinedame_34

Hi, einem Freund von mir geht es ähnlich. Mutter schwer psychisch krank, hat sich monatelang in der verdunkelten Wohnung eingeschlossen, Vater durfte zum Wickeln vorbeikommen sonst wäre der Junge gar nicht gewickelt worden. Jugendamt war eingeschaltet, sah aber keinen Handlungsbedarf. Bis dann die Mutter in eine Klinik stationär kam - seitdem ist der Junge (inzwischen 4 Jahre alt) in einer Pflegefamilie. Der Vater hat das Sorgerecht, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Jugendamt und wurde dem Vater verweigert, mit der Begründung das es für die Mutter und deren Therapieerfolg wichtig ist, zu wissen sie bekommt das Kind zurück. Momentan darf er am Freitag abend seinen Sohn abholen und muss ihn am Sonntag abend zurückbringen. Unter der Woche MUSS der Junge in der Pflegefamilie bleiben. Der Vater arbeitet wirklich von Anfang an mit dem Jugendamt zusammen - aber warum die Junge nicht zu ihm darf versteht keiner. Er will noch nicht mal der Mutter das Kind in irgendeiner Weise vorenthalten - oder ihr wegnehmen - aber er möchte einfach auch für seinen Sohn da sein dürfen und sich selber kümmern dürfen. Aber die Mutter tickt regelmässig aus, wenn es darum geht das Sohn und Vater auch nur Kontakt haben - und deswegen sieht es das Jugendamt als wichtiger an für die Mutter - ist auch ganz klar so formuliert. Ich versteh es auch nicht. Gruß Dhana


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dhana

Da bringst du etwas durcheinander, dhana. Wenn der Vater das Sorgerecht hätte, wäre das Kind nicht unter der Woche in einer Pflegefamilie untergebracht. Bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann es dem Vater bspw. untersagt werden, mit dem Kind von Lübeck nach München zu ziehen - um so eine deutliche räumliche Distanz zwischen Mutter und Kind zu schaffen.


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Nene...das ist ja die Krux, auch wenn der Vater das Sorgerecht hat, werden Kinder in Plegefamilien untergebracht...wozu oft kein Grund besteht...hier kommen dann Fragen auf...muss die Pflegeelternindustrie finanziell am Laufen gehalten werden?! Auch wenn der KV kein SR hat, warum bekommt er es nicht, wenn alles ok bei ihm ist...neeeeee, da werden die Kinder lieber in Pflegefamilien untergebracht...meist alles sehr unverständlich


dhana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Durchaus möglich, das ich Begriffe durcheinander bringe - aber es ist definitv so, das er das Sorgerecht hat - seit Geburt, als er noch mit der Mutter zusammen war. Aber das Jugendamt bestimmt, das das Kind während des Krankenhausaufenthaltes bei der Pflegefamilie bleibt (kann noch Monate gehen, bis die Mutter in einer betreuten Wohneinrichtung wieder mit dem Kind zusammen wohnen kann). Er hat als Vater keine Chance das Kind während der Zeit zu sich zu holen - würde er sofort machen.


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dhana

https://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deutschland%29 "Recht und Pflicht das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen " Die elterliche Sorge kann ruhen, wenn Gründe vorliegen, wie z.B. Geschäftsunfähigkeit des Elternteils oder das Einsitzen in einer JVA. "Ruht die elterliche Sorge eines Elternteils, steht die elterliche Sorge in der Regel dem anderen Elternteil zu. Stand die elterliche Sorge allein dem Elternteil zu, dessen elterliche Sorge ruht, und ist nicht abzusehen, dass die elterliche Sorge in Zukunft wieder aufleben wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. (§ 1678 BGB) " Und diese beinhaltet eben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn der Vater das Kind nicht bei sich wohnen lassen darf, wird es schon Gründe dafür geben. Es wird nicht mal "so eben" beschlossen, dass das Kind bis zur Genesung seiner Mutter in eine Pflegefamilie muss.


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Doch liebe Johanna, es wird einfach so beschlossen... Hier ein andere Fall, Mutter erhält sämtliche Gelder für sich und Kind vom Staat. Das Kind hält sich zu 90% beim Vater auf. Von der Mutter erhält er nicht ein Cent. Er lebt von einer geringen Rente und Grundsicherung. Die Mutter des Vaters hat nach Jahren ein Brief ans Jugendamt geschrieben und die Situation erläutert. Das ist bestimmt 3 Jahre her...glaubt ihr, das Jugendamt hat sich einmal beim Vater gemeldet?


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

Nein, wird es nicht. Es muss triftige und schwerwiegende Gründe geben. Und die werden die meisten Betroffenen wohl kaum nennen.


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

Nein, wird es nicht. Es muss triftige und schwerwiegende Gründe geben. Und die werden die meisten Betroffenen wohl kaum nennen.


dhana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Hi, naja - triftige Gründe - sie sprechen nicht dagegen das er seinen Sohn von Freitag bis Sonntag hat, sie sprechen nicht dagegen das er als Lehrer mit Jugendlichen arbeitet. Sie haben auch nicht dagegen gesprochen, das er seine beiden anderen Kinder, die inzwischen erwachsen sind, großgezogen hat. Klar kann man nicht reinschauen und vielleicht weiß ich nicht alles - aber ich hab ihn als verantwortungsvollen Menschen kennengelernt, und wir kennen uns inzwischen einige Jahre. Das einzige das man ihm vorwerfen könnte, ist das er sich mit der Mutter eingelassen hat bei einem Altersunterschied von 15 Jahren.. naja, da ist er vermutlich auch nicht der einzige Mann... und hat nichts mit ihm als Vater zu tun. Gruß Dhana


Johanna3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dhana

"naja - triftige Gründe - sie sprechen nicht dagegen das er seinen Sohn von Freitag bis Sonntag hat, sie sprechen nicht dagegen das er als Lehrer mit Jugendlichen arbeitet. " Dass müssen sie auch nicht. Ein Altersunterschied von 15 Jahren ruft nicht das Jugendamt auf den Plan. Es wird Gründe geben - auch wenn sie dir nicht bekannt sind.