User-1750774725
Hallo! Ich habe ein Problem mit der Rentenversicherung in Deutschland. Ich bin vor vielen Jahren in ein anderes Land innerhalb der EU gezogen. Nachdem ich sicher war, dass ich auf unbestimmte Zeit an einem Ort bleiben wuerde, habe ich vor etwas ueber 10 Jahren meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben. Ca. 2005 habe ich Post von der BfA in Berlin bekommen. Soweit ich mich erinnere hatten sie den ersten Brief an meine alte Meldeanschrift in Deutschland geschickt. Ich habe den Brief trotzdem erhalten, habe die Formulare ausgefuellt und mit den benoetigten Nachweisen nach Berlin zurueckgeschickt. Die BfA hat mir dann auch 2006 einen Bescheid zugeschickt in dem meine Versicherungszeiten verbindlich festgestellt worden waren. Jetzt habe ich zufaelligerweise einen Brief erhalten, den die Deutsche Rentenversicherung an meine alte Anschrift in Deutschland geschickt hat. Ich soll jetzt wieder seitenweise Antraege ausfuellen und Belege vorlegen und das fuer die Zeit ab 1986. Wenn ich das nicht innerhalb von 6 Monaten tue, bekomme ich trotzdem einen Bescheid mit den der Deutschen Rentenversicherung bekannten Versicherungszeiten. Meine Fragen: 1. Warum wird ein Brief an eine Anschrift geschickt, wo ich schon seit ueber 10 Jahren nicht mehr gemeldet bin und das auch noch obwohl meine neuer Aufenthaltsort bekannt ist? 2. Muss ich den ganzen Antrag nochmals ausfuellen obwohl meine Versicherungszeiten fuer die Zeit als ich in Deutschland gelebt habe schon verbindlich festgestellt worden sind? 3. Was passiert, wenn wieder ein Brief an meine alte Anschrift in Deutschland geschickt wird und ich ihn nicht erhalte? Ich habe dort noch Familie. Allerdings habe ich die bestimmte Person vor Jahren mal wegen Unterschlagung angezeigt und wir haben schon laenger keinen Kontakt mehr (da ist noch mehr vorgefallen). Vielen Dank fuer Eure Antworten. Ich habe in Deutschland leider niemanden, den ich fragen kann udn meine deutsche Bekannte hier vor Ort kennt sich auch nicht aus.
Bitte teile der RV deine neue Adresse mit Und betone dass evtl. Alte Adressen kein Belang gaben. Weise auf den dir vorliegenden Bescheid vom xxx hin, in dem bereits die Zeiten anerkannt wurden. Ggf. Lâsst sich das auch telefonisch klären. Das Problem Ist häufig bei der wechselnden sachbearbeitung anzusiedeln. Deshalb eigentlich grundsätzlich: wer schreibt der bleibt ;)
Danke fuer deine Antwort. Der Rentenversicherung in Berlin hatte ich meine neue Anschrift schon vor Jahren gegeben und sie haben mir auch an meine neue Anschrift geantwortet. Mit der anderen RV hatte ich nie Kontakt. Ich werde die in den naechsten Tagen mal anmailen und denen mitteilen, dass ich schon einen gueltigen Bescheid habe und dass sie Briefe an mich ins Ausland schicken sollen udn nicht an irgendwelche Familienangehoerigen, die in Deutschland leben und mit denen ich aus guten Gruenden keinen Kontakt mehr habe. Ich hoffe nur, dass nicht irgendwer anders auf die Idee kommt einfach mal so einen Brief fuer mich an eine alte Adresse zu schicken. Die meussten die Daten doch eigentlich vom Einwohnermeldeamt bekommen und die haben meine alte Auslandsadresse (wir sind zwar umgezogen, wohnen immer noch in der gleichen Gemeinde und der Postbote kennt uns auch und bringt die Post zum Empfaenger und nicht unbedingt zur Anschrift auf dem Umschlag).