Elternforum Aktuell

Ex unterbindet das Umgangsrecht - wie vorgehen?

Ex unterbindet das Umgangsrecht - wie vorgehen?

4bande+1

Beitrag melden

Hallo, meine Frau und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und sie hat das Aufenthalsbestimmungsrecht, nun wohnen wir 350 km entfernt so das ich die Kinder nur alle 14 Tage bei mir zu Besuch habe. Nun verweigerterte mir meine Frau schon 1 Mal das Umgangsrecht. Damals habe ich das Jugendamt eingeschaltet und dann hat alles wieder geklappt. Jetzt hat sie aber einen neuen Partner und hat mir 3 mal das Umgangsrecht verveigert und stellt wüste Behauptungen auf. Das es ich ihr erst Geld geben soll für den Schaden den ich ihr angeblich gemacht haben soll usw. Das Jugendamt habe ich eingeschaltet und die haben mit ihr gesprochen das sie mir das Umgangsrecht gewähren soll, das macht sie aber nicht und sagt das kein Kind mehr zu mir kommt. Was kann ich machen. Kann ich einen Eilantrag bei Gericht stellen oder Polizei rufen wenn sie mir die Kinder nicht herausgeben will? Vielen Dank


Heidschnucke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 4bande+1

ja das kann man machen. Die Frage ist, ob man möchte, dass die Kinder das mitbekommen. Ich würde den Kontakt zum Jugendamt suchen. Holst Du die Kinder bei ihr ab?


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 4bande+1

Gibt es denn in irgendeiner Form eine schriftliche Umgangsregelung, oder habt ihr das bisher nach Gewohnheit geregelt. Wenn ihr eine schriftliche Umgangsregelung habt, musst Du prüfen, ob irgendwelche Sanktionen dort schon hinterlegt worden sind. Ist in der Vereinbarung nichts festgehalten, oder gibt es keine Vereinbarung, nimm Dir einen Anwalt und lass' Deinen Umgang per Eilantrag klären und durchsetzen. Wenn der Umgang schon 4x ausgefallen ist, dann sprechen wir von 2 (!) Monaten. Das ist wirklich heftig. Fahr die Krallen aus und kämpfe!


Jessi757

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 4bande+1

Erstmal überlegen WARUM sie Dir das Umgangsrecht verweigert. Vielleicht hat sie gute Gründe?! Wie sieht es mit den Kindern aus? Wie alt sind sie, WOLLEN sie Umgang? Wenn der Umgang von Dir gegen den Willen der Kinder von Dir erzwungen wird, dann hat es wenig Sinn. Sie bekommen dann große Loylitätsprobleme die sich heftig auf die Psyche auswirken können. Was ist Dir wichtig: Deine Kinder oder Dein Recht?! Wenn die Kinder den Umgang wollen, dann Eilantrag beim Gericht stellen und dort eine verbindliche Regelung treffen. Beachte, dass Umgang kein Rosinenpicken ist. Und Umgang nicht nur Recht sondern auch Verpflichtung mit sich bringt. Das vergessen leider viele Umgangsberechtigte. LG Jessi


mama.frosch

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

warum wird vätern so oft misstraut und indirekt unterstellt, dass sie die kinder in loyalitätskonflikte bringen wollten oder würden und vermutlich achsogute gründe bestehen könnten dass die ex den umgang verweigert? das können mütter genauso bringen. jahrelang selbst erlebt.


Jessi757

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Ich sprach extra NICHT von Vätern, sondern von UMGANGSBERECHTIGTEN. LG Jessi


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi757

damit diese dem Umgang positiv gegenüberstehen. So einfach wie hier beschrieben darf man den Umgang nicht aussetzen, das das verletzt ohne Abklärung vom JA/Familiengericht die Rechte der Kinder und des umgangsberechtigten Elternteils. Hier zu empfehlen, erst einmal zu überlegen was die (im schlimmsten Fall beeinflussten Kinder) wollen und warum von der "Gegenseite" der Umgang eingestellt worden ist, ist da kontraproduktiv. Ehrlich gesagt, kann ich da nur den Kopf schütteln!


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Und würde auch zum Anwalt raten.


Maximum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

...da haben wirs wieder..du mußt erst...und dann kriegst du die Kinder.Ich selber bin eine FRau sehe aber die die Männer deutlich benachteiligt wenn es um dieses Thema geht. Mit welchem Recht hat Madam 12 Tage Recht auf die Kinder und er nur 2 Tage ? Und denke dran,wenn die Kinder zu Dir kommen dann werden die Fahrkosten hin und zurück geteilt.Meine Freundin wohnt auch gute 300km vom Kindesvater entfernt,und das Gericht hat festgelegt das jeder die hälfte bezahlen muss. Und in diesem Zusammenhang hört man nur noch Gericht und Jugendamt...schlimm was so übrig bleibt von einstiger Liebe...


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Maximum

...kommt drauf an, wer den Abstand verursacht hat. (Ich würde mich dagegen wehren, die Hälfte der Fahrtkosten zu übernehmen, wenn der Vater meiner Kinder plötzlich 500 km weiter weg ziehen würde...) Übrigens sind nicht die Männer pauschal benachteiligt - es ist immer derjenige, der die Kinder nicht im Wesentlichen betreut hat.


Maximum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

in dem bekannten Fall ist die Frau weg gegangen...und er muß trotzdem die hälfte der Fahrtkosten tragen...jeweils zwei Kids ICE von Leipzig nach Erfurt und zurück...alle zwei Wochen...gerichtlicher Beschluß