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Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Tigerchen2020

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Hallo, von meiner Bekannten die Oma ist gestorben und hat Ihrer Tochter ein Grundstück vererbt. Das Grundstück hat sie jetzt verkauft und zu ihrer Tochter und ihre Enkelkinder kein Anrecht auf einen Pflichtanteil haben und sie nichts abgeben muss von dem Verkauf des Grundstücks. Ist das richtig oder muss die Mutter ihrer Tochter und ihren Enkeln Geld abgeben bzw. steht den jetzt ein Pflichtanteil zu da das Grundstück verkauft wurde? Lg Tigerchen2020


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Enkel und Urenkel sind nur pflichtteilsbetechtigt, wenn deren Mutter verstorben ist. Sprich: in Deinem Beispiel erben Enkel und Urenkel nichts von der Oma. Die Muttererbt alleine. Dies gilt für den Fall, dass es kein Testament gibt, also gesetzliche Erbfolge Eintritt und keine anderen Erben, sprich: leibliche Kinder der Erblasserin und/oder deren Ehegatte, vorhanden sind.


malini

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Wenn es kein Vorerbe war, kann die Tochter meines Wissens alles mit dem Erbe machen, was sie will. Ich glaube nicht, dass Enkel und Urenkel da Anrecht auf einen Pflichtteil haben.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Pflichtteil bekommen nur die Kinder des Verstorbenen. Enkelkinder nur dann, wenn die Mutter das Erbe das Erbe nicht antreten kann oder will. Was man mit seinem Erbteil macht ist einem selbst überlassen. Erst wenn der Erbe stirbt haben Kinder wieder Anrecht auf ein Pflichtteil.


Tigerchen2020

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Also wenn ich das richtig verstehe werden die Enkel und Urenkel durch die Tochter der Verstorbenen verdrängt?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Tochter erbt und macht damit was sie will ! Meine Eltern haben auch geerbt als deren Eltern starben warum sollte ich darauf einen Anspruch haben ? Ich käme nie auf die Idee ihnen vorzuschreiben was sie damit machen sollen dagmar


AKAM

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Hallo, wieso verdrängt? Die Tochter ist die rechtmäßige Erbin und kann mit dem Erbe machen, was sie möchte. LG Anja


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Ich erbe von meinen Eltern, meine Kinder erben von mir. Warum werden die Kinder damit "verdrängt"? LG Inge


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Sie werden verdrängt aus ihrer Position als Erben. Das passiert ohne Zutun. Und das sagt man halt so.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Sie sind in dieser Position noch keine Erben, es sei denn sie sind im Testament persönlich als solche aufgeführt. Ich kann auch nicht sagen Rennfahrer XY verdrängt mich aus der Pole-Position wenn ich an dem Rennen gar nicht teilnehme. LG Inge


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

... und von etwas, was man noch gar nicht kst, kann man auch nicht verdrängt werden.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Stimmt so leider nicht. Denn grundsätzlich sind Enkel und Urenkel als Abkömmlinge Erben nach der Großmutter. Lies mal § 1924 BGB. Die Mutter schließt die Enkel und Urenkel von der Erbfolge aus.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sille74

.....erleichtert die Rechtsfindung. § 1924 BGB Als Abkömmlinge des Erblassers sind Enkel und Urenkel Erben erster Ordnung. Lesen bildet


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Es empfiehlt sich aber immer auch alke Absätze zu lesen ...


AKAM

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das stimmt, aber das heißt ja nicht, dass sie auch erben. Sie erben nur, wenn die Kinder des Erblasser verstorben wären.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Für mich werden Enkel und Urenkel nicht "verdrängt", sondern sie rücken sozusagen nach, wenn jemand vor ihnen ausfällt. Aber, wie in der Überschrift geschrieben, darüber muss man von mir aus nicht unbedingt streiten ... Jedenfalls kommt ein Pflichtteil hier in der Konstellation für Enkelin und Urenkel(in) nicht in Betracht, weil sie ja nicht durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Hier erbt eben "ganz normal" und gesetzlich erst einmal die Tochter. Was anderes wäre es dann, wenn diese auch schon nicht mehr leben würde und die Erblasserin für den Fall bestimmt hätte, dass dann nicht Enkelin und Urenkel(in) erben, sondern die gemeinnützige Organisation xy oder die nette polnische Pflegerin oder was weiß ich ...


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Oma A hat 2 Kinder (B1 und B2) und die jeweils 2 Kinder (C1.1/ C1.2 und C2.1/ C2.2): Fall 1: die Oma stirbt, ihre beiden Kinder leben noch. Ihre Kinder B1 und B2 erben zu gleichen Anteilen. Die Enkel erben dann später, wenn B1 stirbt. Fall 2: B2 stirbt vor der Oma. Wenn dann die Oma stirbt, erbt ihr Kind B1 die eine Hälfte, ihre Enkel C2.1 und C2.2 jeweils die Hälfte des Erbes von B2, also jedes dieser beiden Enkelkinder 1/4 des Gesamterbes.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Und deswegen würde ich persönlich nocht davon sprechen, dass die Enkel "verdrängt" werden, sondern für meine Begriffe rücken sie wie gesagt nach. Sie waren/sind ja beim regulären Verlauf in noch gar keiner Position, aus der sie "verdrängt" werden könnten bzw. die Kinder des Erblassers stehen ja bereits an der entsprechen Position in Wartestellung sozusagen und die Enkel müssen sich dahinter einreihen. Da "verdrängen" doch die Kinder nicht für meine Begriffe...


Weiberhaushalt

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Hallo, bist du die Enkeltochter und dein Kind das Urenkel? Nein, ihr werdet nicht verdrängt, weil euch nach gesetzlicher Erbfolge nichts zusteht.


Okypete

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

quatsch....unglaublich was hier alles behauptet wird


memory

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Antwort auf Beitrag von Okypete

Und man wartet und wartet und wartet.......kommt da noch was? Nun lass uns doch mal teilhaben , an deinen grandiosen Wissen , was ja scheinbar nur Du besitzt


Tigerchen2020

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Hallo um mich geht es nicht sondern um eine Bekannte mit einer sehr komplizierten Familiengeschichte. Ich hatte habe das erst jetzt bei einer Anwältin gelesen und die nutze das Wort verdrängt ;-)


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Dann hast du es sicher in einem anderen Zusammenhang gelesen. Man kann von niemanden verdrängt werden, der ohnehin in der Erbfolge weiter hinten steht.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Juristen benutzen Wörter anders. Klammert Euch doch nicht am Wortsinn fest.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Quatsch. Kein Jurist würde in diesem Fall von einem Verdrängen sprechen. Das könnte bspw. der Fall sein, wenn die verwitwete Mutter wieder heiratet - und die Tochter somit nicht mehr Alleinerbin sein wird.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Doch. Juristen würden von verdrängen sprechen. Oder von ausschließen. Aber wie gesagt: klammert Euch nicht an Begrifflichkeit und den Wortsinn. Erben sind die Abkömmlinge in gerader Linie. Der vorderste in der Linie schließt die anderen hinter ihm aus, so lange er lebt. Abgesehen davon: Wenn die Mutter heiratet, ist ihr Ehemann immer noch nicht Erbe der Oma. Er ist dann Erbe seiner Frau. Aber das war ja auch gar nicht der Ausgangsfall und auch nicht die Frage. Testamente können das Leben leichter machen.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Von "ausschließen" sicher. Denn das ist ja zutreffend. Von "verdrängen" wird hingegen kein Jurist in diesem Fall sprechen, da es schlicht unzutreffend ist. "Abgesehen davon: Wenn die Mutter heiratet, ist ihr Ehemann immer noch nicht Erbe der Oma. Er ist dann Erbe seiner Frau. Aber das war ja auch gar nicht der Ausgangsfall und auch nicht die Frage." So etwas Absurdes hat ja auch keiner behauptet, oder? Ein Testament kann schlicht überflüssig sein, wenn der Erblasser wünscht, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

"Von "verdrängen" wird hingegen kein Jurist in diesem Fall sprechen, ..." Das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Wort "verdrängen" zur Erklärung der gesetzlichen Erbfolge herangezogen wird, auch von Juristen. Trotzdem stimme ich Dir zu, dass der Begriff eigentluch nicht zutreffend ist. Ein Fachbegriff ist es jedenfalls nicht.


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Tigerchen2020

Die gesetzliche Erbfolge ist doch klar geregelt....direkte Nachkommen sind erst einmal die Kinder und dann wenn diese nicht mehr leben die Kindeskinder. So ist das nun mal es sei denn, es gibt ein Testament


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Nachrangig in der Erbfolge und nicht verdrängt. Und Wortklauberei....Kinder erben- nehmen an -, Kinder erben und schlagen nur für sich aus Kindeskinder erben.