Aprilscherz2000
Meine Oma ist verstorben und nun ist mein Vater der Meinung das ich erben würde.Meine Oma hatte 2 Töchter -meine Mum ist aber vor 2 Jahren gestorben.somit müßte meine Tante doch alleinerbin sein.Mein Vater ist der Meinung, das der Anspruch von meiner Mutter auf mich und meinen Bruder fallen würde. Ist das so??? Gruss Chrissie
Hallo, ja, ich glaube auch, dass es so ist. Du kannst Dich aber beraten lassen. Ich komme grad nicht auf den Namen des Institutes- ist aber dem EinwMeldeAmt angegliedert. Vielleicht mal im Rathaus erkundigen...? LG Carmen
...grundsätzlich stimmt das, was Dein Vater sagt. Deine Oma ist verstorben, sie war offenbar verwitwet, nehme ich an?Wenn kein Ehepartner (mehr) da war (s. § 1931 BGB), dann erben nach der gesetzlichen Erbfolge (!) grundsätzlich die beiden Töchter Deiner Oma zu gleichen Teilen, und da Deine Mutter im Zeitpunkt der Erbfalls jetzt bereits verstorben ist, erben ihre Kinder zu gleichen Teilen - sprich: Dein Bruder und Du. Anteilig ginge dann 50% an Deine Tante und 25% gingen jeweils an Deinen Bruder und Dich - wenn die gesetzliche Erbfolge greift, kein anderweitiges Testament vorliegt etc. Hier, zum Nachlesen: § 1924 BGB - Gesetzliche Erben erster Ordnung (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen). (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
Ja, es ist so wie Dein Vater das sagt. Deine Tante (zu 50%), Dein Bruder und Du (zu je 25%) seid die Erben. Da bin ich mir 100% sicher. Nur wenn Deine Mutter keine Kinder gehabt hätte, wäre Deine Tante Alleinerbin. Das ist natürlich die gesetzliche Regelung. Sollte Deine Oma ein Testament mit einer abweichenden Regelung hinterlassen haben, könnte es anders aussehen. Aber wenn sie kein Testament hinterlassen hat, ist es wie oben beschrieben. Ich gehe davon aus, dass Dein Opa bereits verstorben ist, ansonsten würde er 1/4 Erben. LG
Ja, ist so. Das weiß ich leider auch nur zu gut :-((
Stimmt so! Wenn du das Erbe annimmst, musst du auch die Beerdigung bezahlen. Wenn du das Erbe ausschlägst (wegen Schulden usw.) kannst du nicht für die Kosten der Beerdigung/Beisetzung belangt werden. Das hat mir die vom Familiengericht gesagt, als ich das Erbe von meinen Onkel (er hatte Schulden) ausgeschlagen habe. Die Beerdiungsinstitute versuchen es oft....
"...Wenn du das Erbe annimmst, musst du auch die Beerdigung bezahlen. Wenn du das Erbe ausschlägst (wegen Schulden usw.) kannst du nicht für die Kosten der Beerdigung/Beisetzung belangt werden. Das hat mir die vom Familiengericht gesagt, als ich das Erbe von meinen Onkel (er hatte Schulden) ausgeschlagen habe. Die Beerdiungsinstitute versuchen es oft...." Ähm, das kann man so jetzt aber auch nicht sagen, dass man generell nicht die Beerdigungskosten übernehmen muss, wenn man das Erbe ausschlägt. Das richtet sich nach den Bestattungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes, und bei uns z.B. hat vorrangig der Erbe zu bestehenden Verpflichtigungen zu erfüllen, ansonsten aber grundsätzlich zunächst der Ehe- oder Lebenspartner, dann die Kinder, dann die Eltern, sonstige Sorgeberechtigte, Geschwister, Großeltern und zuletzt die Enkelkinder - unabhängig vom Erbe. Okay, als Nichte hättest Du somit bei uns nach Erbausschlagung nicht die Beerdigungskosten nicht übernehmen müssen - bei Kindern und Enkeln sieht es potentiell anders aus, wobei wahrscheinlich die Bestattungspflicht zuerst bei den noch lebenden Kindern und dann erst bei den Enkeln liegen dürfte - hängt aber vom jeweiligen Landesrecht ab.