mncrew
Hallo! Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Habe privat eine Stick-/Nähmaschine privat verkauft, ich hatte mit ihr keine Probleme sie war fast wie neu (gerade zwei Jahre aber nur paar mal im Monat genutzt, wenn überhaupt). Die Käuferin kam und hat die Nähfunktion geprüft, alles war in Ordnung dann habe ich das Stickapperat angebracht und ihr auch angeboten selber ein Muster auszusuchen welches gestickt werden sollte, sie schlug eins vor und ich gab es in der Maschine ein und diese stickte ohne Probleme. Es gab überhaupt keine Probleme mit der Maschine, hatte ihr auch selbst angeboten sie auszuprobieren. Sie kaufte die Maschine. Nach mehreren Tagen rief sie an und sagte dass das Stickaggregat defekt sein sollte es brummt einfach nur und dass sie deshalb die Maschine zum Fachhändler gebracht habe und nun fallen Reparaturkosten von 500 Euro an. Erstmal dachte ich das ich mich verhört hatte, ich verstand gar nichts es ging alles ohne Probleme, mein Mann und selbst die Käuferin war nicht alleine die haben alle gesehen dass alles problemlos gestickt wurde, es regt mich furchtbar auf, muß ich dafür haften? Das kann doch nicht sein, da die Maschine NIE Probleme hatte, selbst bei der Vorführung. Was soll ich der Käuferin sagen, ich hab den Defekt nicht verursacht und es wird sozusagen auf mich geschoben (als ob ich defekt verkauft hätte, aber ich habe nichts zu verheimlichen, selbst wenn dann hätte ich bestimmt etwas dagegen dass die Maschine auf funktion geprüft wird, hab ich aber nicht weil mit der Maschine nichts war) Tut mit leid für diesen Chaos Beitrag bin ziemlich wütend über diese Behauptung. Hat jemand einen Ratschlag, warum muß ich dafür gerade stehen wenn ich es nicht verursacht habe? LG
gekauft wie gesehen- und sogar ausprobiert. ich würde sagen da hat sie pech! wer sagt denn das sie nicht den schaden bei ihr zuhause verursacht hat? lg christine
Sehe ich genauso, hat die Käuferin Pech gehabt!
Also, Du bist meiner Meinug nach auf der sicheren Seite. Sogar vor ZEUGEN hat die Maschine funktioniert, sie hat sie gekauft - fertig. Wenn sie sie auf eigene Vernatwortung und ohne evtl. vorherige Abklärung für soviel Geld reparieren lässt, ist das IHRE Sache, nicht Deine. Sehe da keine Probleme für Dich.
Privatverkauf. Somit keine Garantie oder Ruecknahme, Ganz einfach. Lass dir eine Kooie der Rechnung schicken. Mich wuerde wundern wenn sie dir etwas zukommen laesst.
Hallo, seh ich genauso: Privatkauf. Und die Käuferin hatte sogar die Möglichkeit die Maschinen zu probieren. Aber selbst wenn du die Maschinen gewerblich verkauft hättest, könnte sie nicht einfach mit der Reparaturrechnung ankommen. Sie hätte dir die Maschine zurückbringen müssen und du hättest dann für die Reparatur sorgen müssen. LG Inge
Oder hast Du was Anderes vereinbart ? Schriftlich oder irgendwie Schadensersatzleistung vereinbart. Lass Dich auf nix ein!
Guck mal hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Ja, nur dass sich der Käufer gleich an den Verkäufer hätte wenden müssen um den Mangel zu beseitigen oder das Teil zurück zu geben. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, wenn der Verkäufer dieser Reparatur und v. a. der Erstattung der Kosten vorher nicht zugestimmt hat. Ich hab ne schöne alte Pfaff 362 als Nähmaschine. Würde ich die jetzt verkaufen, könnte es natürlich passieren, dass sie sehr schnell den Geist aufgibt, wie es bei Nähmaschinen die an die 50 Jahre alt sind nunmal vorkommen kann. Wenn der Käufer dann zu mir kommt, kann er verlangen, dass ich das Ding wieder zum laufen bekomme, oder er kann es zurück geben oder er kann "Schadenersatz" verlangen, wenn eine Reparatur nicht möglich ist. Ich würde ihm aber garantiert nicht die Reparaturrechnung bezahlen, 90% aller Probleme die bei dieser Maschine auftreten können kann ich selbst beheben, warum sollte ich also eine Reparaturrechnung bezahlen, wenn sich der Käufer vorher nicht an mich gewandt hat? Abgesehen davon, würde es mich doch interessieren, was an der Reparatur einer Stickmaschine 500 Euro gekostet hat. Der Mechaniker sollte sie reparieren, nicht vergolden. LG Inge
"Rechtslink" find ich witzig!
Du bist raus aus der Nummer.
Hatte noch vergessen dazu zu schreiben dass der Artikel nicht durch e....ay verkauft wurde sondern nur so durch Anzeige. LG
vorhanden?
was will dieses dusseltier dann?
SIE muß beweisen, das es schon so gewesen ist!
das teil war aber heil und hat einwandfrei gestickt - sonst hätte sie die maschine doch nicht gekauft
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by the way: ich hab ne nähmaschine zum nähen
wer stickt eigentlich mit ner nähmaschine?
habe ich noch nie gemacht - obwohl funktion vorhanden.
wahrscheinlich würde ich dabei auch das maschinchen arg überstrapazieren....
das wäre ihr tod.
hört sich eher nach versuchten Betrug an. warum sollst Du für eine Reparatur zahlen und nicht die Maschine zurücknehmen (rein theoretisch)?
Sie hat sie gekauft, nun ist sie defekt. Ihr Pech, sie hätte sie ja nicht von Privat kaufen müssen.