Holzkohle
Hallo, ich habe leider so nix gefunden. Bei Beschwerden bei Anwälten gibts ja die Anwaltskammer, bei Notaren die Notarkammer usw. Wohin wendet man sich als Arbeitnehmer in einem Hotel, wenn dort ganz offensichtliches Mobbing durch den AG betrieben wird und der AN jenseits des Arbeitsvertrages ausgebeutet und hingehalten wird? Es gibt KEINEN Betriebsrat. Zum Hintergrund, eine Bekannte von mir arbeitet im Hotel. Sie hat einen 38-h-Vertrag, macht aber täglich Überstunden, ist am Stück 10 - 11 h dort. Früher gehen darf sie nicht. Sie arbeitet trotz Kind, und es ist bekannt im Betrieb, dass sie AE ist, immer in Schichten. Man hat ihr jetzt mehrmals die Nachtschicht reingedonnert, EIN Wochenende frei im Monat. Überstunden dürfen abgebummelt werden, bei der letzten Krankschreibung (vom Arzt!) hat man von der Firma aus die Überstunden einfach mit der Krankheit "verrechnet" Urlaubsscheine verschwinden, dürfen nach Absegnung nicht kopiert werden. Aus einem noch hohen Bestand an Resturlaub für dieses Jahr schrumpfte der meiner Bekannten auf ZWEI Tage, obwohl noch mind. das fünffache an Urlaub nicht genommen wurde. Einsicht in die Personalakte bekommt sie nicht, hat auch keine Nachweise über ihre bisher eingereichten Urlaube, da wie gesagt, die unterschriebenen Anträge nicht kopiert werden dürfen. Gekündigt haben schon etliche, da bleibt niemand länger als zwei Monate; meine Bekannte ist leider nicht in der Position, jetzt kündigen zu können und findet so schnell nichts Neues. Das Bruttogehalt ist EIN WITZ!!!! Sie bekommt aufstockend H4. Ich habe ihr geraten, sich alte ANs, die gekündigt haben, als Zeugen zu suchen und vorzusprechen, aber wir wissen nicht, wo. Gespräche mit dem Chef nutzten nichts, der sagt dann "gehen sie doch, wenns ihnen nicht passt" Kann man mit dem Hintergrund eigentlich selbst kündigen, ohne dass das Amt einem einen Strick daraus dreht (wenn man denen natürlich vorher die Sachlage erklärt?) Danke
Sind die Hotels nicht in irgendeinem Verband zusammengeschlossen? Sonst wuerde ich mal beim Arbeitsamt vorsprechen und die Situation erklaeren. Bei uns (Italien) arbeiten die Leute, die im Tourismus beschaeftigt sind, teilweise auch 7 Tage in der Woche. Allerdings nur waehrend der Touristensaison im Sommer. Im Winter sind die meisten dann arbeitslos und bekommen Arbeitslosengeld.
DEHOGA
Man könnte natürlich prüfen lassen, ob der Mindestlohn (sofern es den im Hotelgewerbe gibt) eingehalten wird. Man könnte sich daher an das zuständige Hauptzollamt wenden und (auch anonym) das anzeigen mit der Bitte um Prüfung! Das wird die sicherlich interessieren!
Evtl auch an die Gewerkschaft wenden NGG! http://www.ngg.net/
http://www.ngg.net/recht_tarif/
*Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung. Sein Zweck ist, durch Setzung einer Höchstgrenze die Arbeitnehmer und deren Gesundheit zu schützen. Selbstverständlich enthält ein solches Gesetz auch Strafvorschriften und benennt eine Behörde, die für Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Gesetz und die Überwachung des Gesetzes zuständig ist. Die Ermächtigungen, die im Gesetz zur Konkretisierung und genaueren Regelung enthalten sind, sind im § 13 ArbZG geregelt. Die Überwachung des Gesetzes ist im § 17 ArbZG geregelt. Dort wird von „den nach Landesrecht zuständigen Behörden“ gesprochen. Das sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter bzw. deren Nachfolger (in einigen Bundesländern tragen die Gewerbeaufsichtsämter mittlerweile andere Namen).* (Quelle: http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/3betrieblicheundpersnlichearbeitszeit/31arbeitszeit/3113werberwachtdieeinhaltungdergesetzlichenregelungenzurarbeitzeit.html) LG