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Ankauf von Steuer-CD's - Gesetz gegen Datenhehlerei?

Ankauf von Steuer-CD's - Gesetz gegen Datenhehlerei?

Leena

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Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Ankauf und die Auswertung von Steuer-CDs durch ein Gesetz gegen Datenhehlerei künftig verhindern. "Ich unterstütze meinen hessischen Kollegen Jörg-Uwe Hahn, der eine Gesetzesinitiative gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen will. Er plädiert für eine Strafbarkeit des Ankaufs und Erwerbs illegal erhobener Daten", sagte die FDP-Politikerin. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-09/steuer-schweiz-gesetz Habt Ihr eine Meinung dazu? Ich persönlich hätte ja keine Bedenken, die so erworbenen Datensätze anzuwenden, zumindest, wenn die Betroffenen keine Ambitionen in Richtung Selbstanzeige hätte und tätige Reue zeigten. Leute, die ganz bewusst Steuern hinterziehen und sich moralisch im Zweifelsfall auch noch im Recht fühlen... sowas finde ich grundsätzlich unsympathisch und unsozial. ;-)


Annas Truppe

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Hallo Leena, ich kann nahezu allem zustimmen was du und die vielen Befürworter des Datenankaufs sagen. Steuerhinterziehung ist schändlich, schädlich und asozial. Dennoch darf sich unser Rechtsstaat nicht dazu hinreißen lassen seinerseits rechtswidrige Mittel zu ergreifen (und das ist der Datenankauf, weil die Daten selbst rechtswidrig erlangt wurden/werden). Der Zweck heiligt eben nicht (immer) das Mittel. Dieser Grundsatz gilt ansonsten auch, etwa bei der Telefonüberwachung. Mich überrascht immer wieder, dass ausgerechnet bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung manche Leute keine Grenzen kennen. Den Rechtsstaat zeichnet gerade aus - sollte auszeichnen - , dass er sich an seine eigenen Regeln hält und nicht mit einem dumpfen "ja aber wie soll man die denn sonst kriegen, die haben es nicht besser verdient" reagiert. Im Kinderforum darf man den Vergleich wohl anbringen : Eine solche Verhaltensweise würde doch keine Mutter einem Kind empfehlen : "Hältst du dich nicht an die Regeln, mache ich es auch nicht." Dass das nicht weiterführt erlebt man als Eltern täglich. Gruß Anna


Leena

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Antwort auf Beitrag von Annas Truppe

...ich glaube, ganz so kann man es nicht sehen - derzeit ist in Deutschland der Erwerb illegaler Daten-CD's nicht strafbar, deswegen ja der FDP-Vorstoß für eine Gesetzesänderung bzw. eine neues Gesetz. Im Prinzip geht es ja potentiell um die Frage, ob der Kauf "geklauter" Daten illegal ist - nach § 259 StGB in der Ankauf geklauter "Sachen" als Hehlerei strafbar. Daten zu kopieren, dann auf eine CD zu brennen und das Ganze zu verkaufen - dann ist die CD zwar eine Sache, die CD dürfte aber ganz legal gekauft worden sein, und die Daten sind keine Sache im Sinne des Gesetzes. Also nach deutschem Recht keine Hehlerei, somit nicht widerrechtlich. Der Staat tut also nichts hier Gesetzeswidriges. :-) Ansonsten sind "Agents Provocateurs" nichts Neues, und übrigens auch nichts per se Widerrechtliches, auch wenn die entsprechende Rechtsprechung dazu sicherlich nicht 1:1 auf den Ankauf der Steuer-CD's zu übertragen ist. Im Übrigen - wenn ein Schweizer Banker erst Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Deutschland leistet - und anschließend tätige Reue zeigt... ist auch nicht so selten, wobei "Reue" vermutlich nicht ganz das treffende Wort sein dürfte. *grins*


Annas Truppe

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Ganz so einfach ist es nun aber auch nicht. Das halbwegs einschlägige Urteil des BVerfG hast du gelesen ? Die eiern doch reichlich herum von wegen völkerrechtlichen Übereinkommen, die zwar verletzt wurden, aber dies nicht Deutschland zuzurechnen sei usw. Fakt ist, dass die Daten auf solchen Steuer-CDs nicht rechtmäßig gespeichert und verkauft werden. An solchen illegalen Machenschaften sollte sich der Rechtsstaat niemals beteiligen. Ausnahmen gibt es bei uns nur wegen ganz schwerwiegender Straftaten. Dazu gehört Steuerhinterziehung nicht, selbst wenn es um viele Millionen geht. Das Stichwort Agent Provocateur passt hier btw nicht. Der Vorstoß der Justizministerin dient wohl auch der Rechtssicherheit. Derzeit ist es nach meiner Kenntnis so, dass die jeweils ermittelnden und ankaufenden Beamten in der Schweiz strafbar sind ? Na Danke, wer mag den Job machen... Es bleibt mir ein Rätsel, warum gerade bei dem Thema so viele Leute das gesunde Rechtsempfinden verlässt. Das schändliche Verhalten weniger darf uns niemals dazu verleiten unsere Rechtsgrundsätze über Bord zu werfen - oder sie mal so passend zu verbiegen. Denn nichts anderes wird hier gemacht, weil jede Pro-Begründung letztlich darauf hinausläuft : "Die haben etwas Unrechtes gemacht, verdienen keinen Schutz und anders kriegen wir sie nicht und wenn wir sie nicht kriegen ist das ungerecht". Was hat der Reue oder auch nicht empfindende Schweizer Banker mit der Sache zu tun ?


Leena

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Antwort auf Beitrag von Annas Truppe

...ja, das BVerfG-Urteil habe ich gelesen - und "herumeiern" trifft es definitiv. Gibt auch noch ein paar "kleinere" FG-Urteile etc. zu dem Thema... einfach ist es nicht, ich weiß. Aber der Aufkauf kopierter und entwendeter Daten ist zumindest in Deutschland nicht strafbar, wenn man das Gesetz so auslegt, wie es geschrieben ist. Die CD mit den - ja - entwendeten Daten ist nun einmal keine "Sache". Klar, das ist sehr positivistisch gesehen... aber andersrum würde ein Steuerhinterzieher genauso argumentieren - und er käme damit durch. So gesehen dient der FDP-Vorstoß jetzt eben nicht der Rechtssicherheit, sondern würde schon Recht neu setzen. Was die Schweizer Banker damit zu tun haben..? Manche ihrer Kunden scheinen auch dort so "sympathisch" aufzutreten, dass da wohl auch Daten ganz ohne Geld und anonym weitergegeben werden. DAS darf man dann unstrittig und ohne Einschränkungen verwenden, im weiteren Besteuerungsverfahren. Und was heißt das "gesunde Rechtsempfinden"? Wenn man weiß, der Steuerbürger XY hat 1 Mio. Euro auf seinem Konto bei der ABC-Bank in Deutschland, dann kommt das Finanzamt an diese Daten heran, die Bank muss mitwirken und mit dieser Information kann man arbeiten, auch wenn der Steuerbürger nicht kooperiert, und die Steuer auf die Einkünfte aus diesem deutschen Konto kann letztlich zutreffend festgesetzt und der Bürger wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Wenn man dagegen weiß (und auch gerichtsfest beweisen kann), dass der Steuerbürger XY 1 Mio. Euro auf seinem Konto bei der DEF-Bank in der Schweiz hat - dann kommt man genau gar nicht weiter, und der Steuerbürger kann sich glücklich lächelnd zurücklehnen und weiß (mehr oder weniger) genau... Steuernachzahlung, was ist das? Aufklärung faktisch ausgeschlossen. Das ist auch nicht "gesundes Rechtsempfinden". "Derzeit ist es nach meiner Kenntnis so, dass die jeweils ermittelnden und ankaufenden Beamten in der Schweiz strafbar sind ? Na Danke, wer mag den Job machen... " Wenn der Steuerfahnder hier in Deutschland ermittelt, tut er ausschließlich seine Arbeit, völlig legal und es wäre illegal, wenn er's nicht täte. Dieselben Ermittlungen ein paar km weiter... keine Chance. Und - ja, der Ankauf dort ist strafbar und drei NRW-Fahnder werden dort per Haftbefehl gesucht... trotzdem gibt es hinreichend Fahnder, die genau diesen "Job" machen wollen.


Annas Truppe

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Antwort auf Beitrag von Leena

Da müssen ein paar Dinge klar gestellt werden : Wenn der Tatbestand der Hehlerei nach bisheriger Gesetzeslage nicht erfüllt ist, dann nur weil man es bislang versäumt hat diese Lücke zu schließen. Das Ausspähen von Daten wurde auch erst später strafbar (weil es eben kein Diebstahl ist) und die Veränderung von Daten (die keine Sachbeschädigung ist). Nach einem Diebstahl wird bei der Weitergabe des gestohlenen Gutes auch derjenige bestraft, der die gestohlene Sache annimmt. Das entspricht doch wohl dem Rechtsempfinden ? (wenn er weiß, dass die Sache gestohlen wurde) Und so wäre es nur folgerichtig denjenigen zu bestrafen, der ausgespähte Daten entgegennimmt. Das ist eine Gesetzeslücke, an die man bisher nicht gedacht hat. Schade, dass sie im Zusammenhang mit Steuerhinterziehern erkannt wurde. Denn das vernebelt vielen den klaren Blick, dass z.B. bei Industriespionage exakt der gleiche Sachverhalt entstehen kann, aber ggf. der Konkurrent, der ausgespähte Daten ankauft, nicht strafbar ist. Wie steht's da mit dem Rechtsempfinden ? Dein Beispiel vom Steuer(nicht)zahler, dessen Konten bekannt sind und an dessen Daten man in Deutschland herankommt und in der Schweiz nicht, passt nicht. Denn eine Steuer-CD ersetzt nicht (nur) die Auskunft, die man innerhalb Deutschlands von einer Bank bekäme, sondern enthält munter vermischt sämtliche Informationen von allen Bankkunden, egal ob sie Steuern abführen oder nicht, steuerpflichtig in Deutschland sind oder nicht. Die hiesigen Ermittler können sich dann die passenden Daten heraussuchen. Das wäre wie wenn man von der Postbank die Kontobewegungen aller (!!) Kunden aus den vergangen 3 Monaten bekommt und sich daraus zusammenreimt, ob jemand Geld auf dem Konto hatte und gleichzeitig Harzt IV bezogen hat. Genau diese Ausforschung "ins Blaue" gibt es bei uns im Rechtsstaat nicht. Die Begründung "anders kriegen wir sie nicht" ist geradezu erbärmlich. Von diesem Zweck/Mittel-Zusammenhang haben wir uns doch eigentlich seit Jahrhunderten verabschiedet. (sollten uns verabschiedet haben... aber kaum kommt eine Situation bei der man nicht weiterweiß, verfallen viele auf vorrechtsstaatliche Ideen)


Leena

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Antwort auf Beitrag von Annas Truppe

"Wenn der Tatbestand der Hehlerei nach bisheriger Gesetzeslage nicht erfüllt ist, dann nur weil man es bislang versäumt hat diese Lücke zu schließen." Na ja, aber wenn diese Lücke existiert, und sie existiert definitiv, dann kann man auch nicht einfach argumentieren, der Sinn des Gesetzes würde diese Lücke eigentlich auch umfassen, und deshalb wenden wir das Gesetz trotzdem an. Schon 1899 wurde der Angeklagte im sog. Stromdiebstahlsfall freigesprochen, weil Strom nun einmal auch keine "fremde bewegliche Sache" ist, und somit kein Diebstahl im Sinne des damaligen Gesetzeswortlautes vorlag. Ist das nicht im Grunde genau dasselbe? Mein Beispiel vom Steuer(nicht)zahler, dessen Konten bekannt sind und an dessen Daten man in Deutschland herankommt und in der Schweiz nicht, passt vielleicht nicht unbedingt - erklärt aber, warum Du vermutlich keinen Steuerfahnder finden wirst, der irgendwie auch nur die geringsten Bedenken hat, die CD-Daten anzuwenden. Diese Steuerhinterzieher wissen ganz genau, dass sie auf der sicheren Seite sind und der deutsche Staat ihnen nichts kann, wenn nicht von Seiten der Schweizer Banker Informationen weitergegeben werden, ob nun bezahlt oder unbezahlt. Sie stehen vor Dir und lächeln Dich genüsslich an und wissen, ihnen kann keiner, obwohl man teilweise sogar beweisen kann, wo ihr Geld geblieben ist... da habe ich dann zumindest keine Bedenken, Lücken in der bestehenden Rechtslage zum Nachteil dieser Leute ganz bewusst auszuschöpfen. Ermittlungen ins Blaue hinein... nein, natürlich nicht. Aber es marschiert ja nun nicht immer sofort die Steuerfahndung los, nur weil ein Name auf einer entsprechenden CD steht. Und Kontrollmitteilungen gibt es auch in anderen Bereichen, wenn ich da z.B. an die Kontrollmitteilungen der deutschen Rentenversicherung denke. Auch nicht illegal... Ach so - von einer Steuer-CD, die "sämtliche Informationen von allen Bankkunden" enthält, habe ich persönlich bisher noch nichts gehört. Das ist nicht "wie wenn man von der Postbank die Kontobewegungen aller (!!) Kunden aus den vergangen 3 Monaten bekommt..." Ich weiß nicht, wieviel für eine CD mit sämtlichen Kundendaten samt Kontobewegungen der vergangen x Monate zahlen würde... aber das kannst Du definitiv nicht vergleichen.


Annas Truppe

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So besonders weit liegen wir evt. doch nicht auseinander; der Blickwinkel ist sicher unterschiedlich. Du bist doch in der Steuerverwaltung tätig ? Den täglich Ärger kann ich mir vermutlich nur annähernd vorstellen; Szenen mit kaltlächelnden Steuerhinterziehern eingeschlossen. Von daher habe ich für deine pragmatisch erscheinenden Äußerungen Verständnis. Ich stehe eher auf der theoretischen, dogmatischen Seite und würde den Ankauf einer Steuer-CD niemals gut heißen. Dies auch wenn er derzeit straffrei ist und die daraus gewonnen Daten verwertbar sind (insoweit war meine erste Erwiderung evt. missverständlich), hat die Sache einen deutlichen Beigeschmack, weil es sich eben um einen Regelungslücke handelt, die bewusst ausgenutzt wird. Dass der Steuerhinterzieher auch alle Lücken ausnutzt, interessiert mich da wenig. Auf die Stufe und das Niveau von Kriminellen darf sich der Staat ohnehin nicht begeben. Das Rechtsempfinden sagt einem (wirklich nur mir ?) hier klar, dass der Ankauf von rechtswidrig erlangtem Datenmaterial nicht ok ist. Immerhin geht es _nur_ um Geld. Es mag insgesamt eine immense Summe sein und volkswirtschaftlich betrachtet ist das extrem schädlich, aber es ist eben nur Geld. So häufig wird kritisiert, dass Taten mit Körperverletzung, Vergewaltigung, Totschlag vermeintlich lasch geahndet werden. Beim Aufspüren von Steuerhinterziehern wird dann aber eine Riesennummer abgezogen - und nicht zuletzt fließt sehr viel Geld für diese Daten-CDs.


Benedikte

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habe ich aus dem Bauch eine gewisse Sympathie fuer den Ankauf dieser CDs. Zuallererst wirkt das abschreckend auf Taeter und potentielle Taeter. Wenn die sich drauf verlassen duerften, quasi per rechtlich geschutztem Interesse, dass ihr beschei~~~~~~erei nicht auffliegt, wird das noch attraktiver. Und es handelt sich ja um totalviele Suender. Uns unser System beruht auf solidarischem zahlen von Steuern, je mehr sich ausklinken, umso schwerer wird es fuer die Ehrlichen. Von daher, alleine aus generalpraeventiven Gruenden darf sich ein Steuersuender nie sicher fuehlen. Also, dagegen, gegen das neue Gesetz. Benedikte


Grundlagentrottel

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...die hat wohl Angst, dass ihr komischer Name auch auf der CD zu finden sein könnte. Also, mit den Bürgerdaten der Einwohnermeldeämter darf gehandelt werden aber mit Steuersünderdaten nicht? Diese Lufthupen in Berlin machen sich immer lächerlicher. Demokratie ist anders.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

...ich weiß nicht, ob sie wegen ihrer eigenen Daten Ängste bekommt, keine Ahnung. Aber etliche FDP-Klientel fühlt sich sicherlich "bedroht", und das auch noch völlig zu unrecht und komplett illegal, jawohl. :-/ Wobei man dann wieder an die hessische Steuerfahnder-Affäre denken könnte... bei der vier Fahnder als querulatorisch etc. dienstunfähig geschrieben wurden, dem Vernehmen nach, weil sie es ablehnten, eine Dienstanweisung zu befolgen, bestimmte Steuerhinterzieher erst ab einer gewissen Größenordnung zu verfolgen. Es wird ja gemunkelt, dass die Dienstanweisung in der Höhe erging, weil nahestehende Personen eines gewissen Politikers betroffen waren, und zwar ganz knapp unter der genannten Größenordnung... aber nichts Genaues weiß man nicht, natürlich. Manchmal wünsche ich mir für die deutsche Steuerfahndung ähnliche Befugnisse wie z.B. bei der italienischen Guardia di Finanza und in den den USA bei der IRS Criminal Investigation Division. Auch wenn ich nicht ganz sicher, ob ich dieses System 1:1 so wirklich unbedingt haben wollte, und es auch dort nicht unbedingt - nun, unanfällig für gewisse Machenschaften ist...


like

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Vergleiche ich allerdings damit, dass ein polizist seinen job verliert und ein verfahren am hals hat, der einem entführer und mörder folter androht, um das opfer evtl noch zu retten (ich denke an den gäffgen-fall), denke ich, dass unser staat bei rechtsverstößen von beamten, um straftaten aufzudecken, mit zweierlei maß misst


Leena

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Antwort auf Beitrag von like

Moment mal, wenn Du schon an den Gäfgen-Fall denkst - weder der damalige Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner noch der später mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit haben deswegen ihren Job verloren, und das Disziplinarverfahren wurde eingestellt, und im Strafverfahren wurde beide zur absoluten Minimal-Strafe verurteilt. Wobei es da unstrittig war, dass die Folter-Drohung Nötigung war und damit nicht mit deutschem Recht vereinbar. Der Ankauf der Steuer-CD's dagegen ist in Deutschland (!) nicht strafbar, da wird also keineswegs mit zweierlei Maß gemessen. Der deutsche Staat richtet sich in beiden Fällen nach deutschem Recht... Dass das, was in Deutschland zwingend geboten ist (nämlich die Ermittlung bei Steuerhinterziehung) in der Schweiz wiederum verboten ist - ist ein anderes Dilemma. Allerdings auch nicht wirklich durch das mit der Schweiz ausgehandelte Abkommen zu lösen, dass die SPD jetzt erst einmal torpediert. *seufz*


like

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Antwort auf Beitrag von Leena

Wobei mich bereits entrüstet hat, dass er überhaupt angeklagt und verurteilt wurde. Dass die schweiz nun ja offensichtlich ganz andere sachverhalte als verurteilungswert empfindet als deutschland, zeigt dann ja wieder. Wie dehnbar recht und moral selbst in zwei kulturell doch recht ähnlichen ländern gehandhabt wird. Deshalb meinerseits eben auch eher keine moralische bedenken, auch wenn nach deutschem recht evtl bedenklich


Petra28

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Moral hin oder her.


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Stimmt, aber die Luxemburger sind dann wieder am Zug.


Klaasklappe

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Hehlerei ist strafbar nach 259, 260a StGB, das Beschaffen fremder Geschäftsgeheimnisse ist strafbar nach 17 UWG. Weshalb man hier bei uns der Meinung sein kann, es sei in Ordnung, wenn eine Horde Krimineller eine andere jagt, wird mir immer schleierhaft bleiben.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Klaasklappe

...es ist keine Hehlerei, weil die Daten auf der CD keine Sache im Sinne des § 259 I StGB ist. Und mit "Bandenhehlerei" hat das Ganze nun wirklich gar nichts zu tun. Und nach § 17 II UWG kann nur bestraft werden, "wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen", sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis unbefugt verschafft oder sichert. Hier geht es aber nicht um "Eigennutz", sondern um die Strafverfolgung. Passt auch nicht wirklich. :-) Wobei es sicherlich unstrittig ist, dass es illegal ist, wenn Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter der einen oder anderen Schweizer Bank entsprechende Daten weitergeben bzw. erst recht weiterverkaufen. Ich wüsste aber nicht, wieso es nach der jetzt in Deutschland geltenden Rechtslage illegal sein sollte, solche Daten zu verwenden. Da hilft mir weder § 259 StGB noch § 17 UWG weiter. Steuerfahnder sind übrigens keine "Horde Krimineller", oder wie war das gemeint?


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von Leena

... bzw. erwarten wie unser Staat reagiert wenn z.B. die USA von Mitarbeitern deutscher Banken CDs kaufen auf dem Belege von Transaktionen mit Kuba sind?


Leena

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...relativ normal. Aus deutscher Sicht ist es nicht verboten, dass US-Bürger hier Geld anlegen (oder bei Tochterfirmen in Kuba), und natürlich erwartet der deutsche Banker, dass sein Kunde seine Einkünfte im Heimatland brav und getreulich erklärt. :-) Von daher - warum sollte der deutsche Staat Einwende haben, wenn US-Behörden da Daten-CD's aufkaufen? Ach so, ich glaube nicht, dass US-Kunden in Kuba hier das große Geschäft deutscher Banken sind, von daher sollte der Staat doch keine Einwende haben, die US-Steuerfahndungsbehörde zu unterstützen. *grins* Wobei - ein US-Bürger muss schon mehr Mut (und dann mehr Angst) haben, als als hiesiger Steuerpflichtiger, wenn er dort Steuern hinterzieht...


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Leena

Naja, spätestens nach der Geschichte mit den vier berufsunfähig geschriebenen Beamten in Hessen traue ich der hessischen CDU/FDP Regierung nicht über den Weg und bin grundsätzlich gegen alles was dieser schmierige Verein voranbringen möchte. Diese Typen könnten alle in einem Tatort glaubhaft einen korrupten Bürgermeister oder Kredithai spielen. Bouffier, Hahn, da schüttelt es mich. Warum nur in meinem Hessen? Ansonsten: es ist nicht illegal hier und setzt die Schweiz vielleicht doch so unter Druck, dass wir irgendwann ein Abkommen nach US Vorbild bekommen. Die Amis haben das auch nur über Druck erreicht. Ein wenig halbseiden ist es aber schon, zugegeben.