Mitglied inaktiv
Hier kommt grad ein Brief an: "Herrn VornameNachname und Frau" Ich könnte so würgen. Vor allem ist der Absender was Halboffizielldienstliches von Herrn Fredda, weiß verdammt genau, wie ich heiße und hat studiert. Die Steigerung wäre noch "und Gattin". Bäh.
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über so etwas rege ich mich überhaupt nicht auf. Da hätte ich ja viel zu tun, bzw. schon graue Haare. LG maxikid
"nebst Gattin"---hab ich schon gelesen, ich war allerdings erst 16 und ich war dann "nebst Begleitung"!!!!!!! Leider hatte ich damals noch nicht das Selbstbewusstsein, auf der ferse umzudrehen und wieder zu gehen.
da waerest Du ohnehin "Frau VornameMann" (nicht etwa "Frau NachnameMann", also "Mrs. Charles") Da war bei mir dann immer Ende. Kannst Du ihm nicht zurueckschreiben Frau "VornameNachname" und Ehemann? Gruss FM
wenn z. B. einer Institution der Name der Gattin nicht bekannt ist, hätten die ja viel zu tun herauszufinden, wie die werte Gattin heißt. Bei hochoffiziellen Einladungen z. B. völlig normale Anrede. Vielleicht hat der Absender, der Dich ja kennt, gar nicht HÖCHSTSELBST die Einladung gemacht, sondern eine Mitarbeiterin??? LG fk
..die Briefe unseres Stromlieferanten haben mich immer aufgeregt. Dazu muss man wissen, dass der Geldbetrag von MEINEM eigenen Konto abgebucht wurde und ICH (wenn was war) angerufen habe. Die Briefe gingen prinzipiell an meinen Mann, ich wurde nicht mal erwähnt. Das hat mich mehr als genervt. Grüße
"Herrn und Frau Nachname" und mein Vorname ist da bekannt, das weiß ich. Ich rege mich ja nicht essentiell auf, ich finde es nur hahnebüchen.
als ich mich von meinem Mann getrennt hatte, war plötzlich das Finanzamt der Stadt, in die er gezogen ist, zuständig!! Außerdem war die Ansprache auch "Herr..." und dabei hat Herr... im Gegensatz zu mir überhaupt nicht gearbeitet, sondern studiert.
...war aber keine böse, frauendiskriminierende Absicht vom Finanzamt. :-) In der Abgabenordnung ist geregelt, dass die Zuständigkeit für die Zusammenveranlagung von Ehegatten sich nach dem Familienwohnsitz richtet, wenn kein Familienwohnsitz mehr existiert, ist dann aber für die Zusammenveranlagung das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ehemann wohnt. Es war mal in der Diskussion, ob dann, statt auf den Ehemann, in Zukunft auf den älteren Ehepartner abgestellt werden sollte (auf einen von beiden muss schließlich abgestellt werden, denn eine eindeutige Zuständigkeitsregelung ist nun einmal erforderlich). Hätte aber dann praktische Probleme im Verwaltungsalltag - wenn der bisher ältere Ehepartner dann wieder heiratet und dann zum jüngeren Ehepartner wird, müssten die gesammelten Daten von Ehegatte1 auf Ehegatte2 umgebucht werden - das gäbe mit ziemlich großer Sicherheit eine ziemlich große Verwirrung und Katastrophe. Für eine Einzelveranlagung von Dir nach der Trennung wäre dann übrigens nicht mehr das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Dein Ex-Mann dann seinen Wohnort hatte.
An Familie Vorname-Ehemann Nachname-Ehemann Und das an ein kinderloses Ehepaar...
...ist das gleiche wie die Sache mit "Neger"..... Die Kuttner brabbelt von "unschuldigem Rassismus" (eine Wahnsinns Wort-Kombi, die ihr um die Ohren gehauen gehört; dann gibts wohl auch unschuldigen Mord, unschuldiges Zuschlagen etc.), hier haben wir dann so was wie "unschuldige Frauenfeindlichkeit" - gelle, jaja, sooooo unschuldig. Neeeeee. Sondern nur so eingegerbt in unser Denken, eingeätzt in unser Hirn, dass wir es als selbstverständlich, quasi naturgegeben ansehen. u.a. weil wir es nicht anders kennen und diejenigen, die es verletzt, blöde und verständislos anglotzen.
aber so etwas kann mich nicht verletzen.....Da steht Frau doch wohl drüber. Gruß maxikid