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400 Job krankgeschrieben

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400 Job krankgeschrieben

Darling77

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Hallo, weiß jemand, ich arbeite auf 400 Euro und bekomme ergänzend Hartz 4, wie ist es wenn ich krankgeschrieben bin bekomme ich dann mein Gehalt trotzdem weiter ? Wenn ja von wem, Arbeitgeber oder kk ??? Lg


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Darling77

Hallo, bei einer Arbeitsunfähigkeit hast du - soweit ich weiß - wie jeder andere AN auch, Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung. Solltest du länger, also durchgehend, krank sein, bekommst du leider nichts mehr. Bei der KK bist du als Jobber mit ALG2 nicht mit Krankengeldanspruch versichert. Demzufolge kannst du von dort nichts beanspruchen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich deine ALG2-Leistung erhöht oder du einen Zuschlag erhälst, wenn du krank bist und dein Job-Geld wegfällt. Hier solltest du dich mal bei der Stelle, die dir HartzIV zahlt, informieren. Hiervon weiß ich leider zu wenig. VIele Grüße


leaelk

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Hallo, bei einem 400 Euro Job hat man nicht zwingend Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es kommt auf die Regelung im Vertrag an. Ich habe definitiv KEIN Geld im Krankheitsfall bekommen und das war rechtlich auch völlig ok. LG K erstin


J+L

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Antwort auf Beitrag von leaelk

nicht unbedingt bekommst du geld bei krankheit. musst du nachlesen im vertrag


wolke76

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Das EFZG unterscheidet meines Wissens nicht nach Minijob und AN mit höherem Verdienst. Auch die minijob-Zentrale bestätigt den EFZG-Anspruch im Krankheitsfall. Das kann eigentlich durch Arbeitsvertrag nicht ausgehebelt werden. Will hier aber nichts falsches sagen. Ggf. Fachrat einholen! Viele Grüße


Schlaflos

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Antwort auf Beitrag von wolke76

http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/40_dir/frauengleichstellung/broschueren/23minijob.pdf Entgeltfortzahlung ja – Anspruch auf Krankengeld nein Seit dem 1. April 2003 müssen die Arbeitgeber für ihre geringfügigen Beschäftigten eine Pauschale von 11 Prozent des Einkommens an die Krankenkassen abführen. Diese Pauschale darf nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Allerdings erwerben geringfügig Beschäftigte dadurch keine zusätzlichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse. Konkret heißt das: Geringfügig Beschäftigte haben zwar Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sprich der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang das Einkommen in voller Höhe weiterzahlen. Doch nach Ablauf der sechs Wochen sieht es düster aus: Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Geringfügig Beschäftigte sind in der Regel Mitglied einer Krankenversicherung. Im Falle einer Krankheit haben sie also Anspruch auf medizinische Versorgung wie jede und jeder andere Erwerbstätige. Dennoch gibt es einige nicht unerhebliche Unterschiede bzw. Nachteile. ----------------------- Hat mit dem Vertrag also nichts zu tun. Auch wenn dies in der Realität oft anders dargestellt wird. LG Schlaflos


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schlaflos

in der realität IST es aber leider anders. recht haben und recht bekommen. oder auch job haben und job nicht mehr haben. man hat ein recht auf die lohnfortzahlung im krankheitsfall, was aber tun, wenn der minijobag verweigert? klagen? kann man machen. aber dann ist man seinen job los. bddt. bzw mein mann.


Schlaflos

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Liebste Vallie ;-)) auf diese Antwort habe ich regelrecht gewartet. Selbst wenn es so ist, wie Du schreibst, heißt das noch lange nicht, dass das auch richtig ist. Wenn man nicht für sein Recht eintritt, werden die Arbeitsbedingungen immer schlechter. Wie sagte schon meine Oma? "Mit den Dummen treibt man die Welt um" (ist jetzt nicht auf Dich gemünzt, sondern ganz allgemein). Ich denke, kein Job kann so toll sein, dass man sich alles gefallen lässt. Und es wird sich für solche geringfügigen Beschäftigungen i. d. R. ein Ersatz finden lassen. Solange man die Arbeitgeber durch stillschweigendes Ertragen in ihrer Haltung gegenüber Arbeitnehmern unterstützt, wird sich nichts ändern. Im Gegenteil. Wir sind selbst schuld, wenn sich die Bedingungen am Arbeitsmarkt immer mehr verschlechtern. Auch hier gilt - wie es oft im PF-Forum heißt - "machen und machen lassen"... Wer nicht für seine Rechte kämpft, muss sich nicht wundern, wenn er immer mehr davon verliert. LG Schlaflos - beruflich angekommen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schlaflos

ich habe auch nicht gesagt, daß es richtig ist. ich habe gesagt, wie es in der regel gehandhabt wird. dessen sollte man sich gewahr sein. hab das schon xmal in allen möglichen foren diskutiert. auch mit dir, glaub ich. natürlich kann man nichts ändern, wenn man nichts tut, aber man muß halt kalkulieren und abwägen. man kann den job auch selbst kündigen und danach klagen. bei uns gibt es minijobs wie sand am meer, aber ich glaube nicht, daß man jeden so easy gegen den anderen austauschen kann. personen aber leider schon. mir persönlich ist das eigentlich wurscht, aber mir tun halt leute leid, die sich dann ggf wundern, wenn sie etwas verlieren, worum sie gekämpft haben. ich betone nochmals: natürlich gibt es firmen, die das alles rechtens handhaben, diese firmen vereinbaren das aber auch vertraglich.


Darling77

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Antwort auf Beitrag von Schlaflos

Danke für eure antworten muss mich glau mal schlau machen komme ja in 6 Wochen in den Mutterschutz lg