BabyBelly
Also da ich in einem anderne unterforum irgendwie nicht wirklich hilfreiche Antworten erhalten habe frage ich hier nochmal. Mein Sohn (11 Monate alt) wurde am 06.09.13 geboren. ich habe für IHN 3 Jahre elternzeit beantragt. Nun bin ich erneut Schwanger. Mein Elterngeld für meinen Sohn lief jetzt diesen monat aus. Habe es also zum letzten mal erhalten. Der ET für Kind 2 ist anfang März 2015. Ich weiß das ich meine Elternzeit frühzeitig beenden kann zu beginn des neuen Mutterschutzes. Sodass ich wieder meinen vollen AG anteil erhalte. Aber wie ist das denn voher? Die elterngeldstelle sagte mir jetzt, das ich von September bis März also für die 6 Monate bis 0€ berechnet werde, da ich ja nicht gearbeitet habe .. und nur die 6 Monate davor wird mein Altes gehalt zu berechnung genommen. heißt ich würde wohl genau die hälfte an Elterngeld erhalten wie für meinen jetzigen Sohn. Würde ich allerdings jetzt ab dem 1sten geb. bis zum Mutterschutz noch Arbeiten gehen würde das natürlich wieder als Einkommen eingerechnet werden. Allerdings weiß ich auch, das ich aus Medizinischen gründen direkt wieder ein berufsverbot erhalten würde. heißt ich könnte ja gar nicht. Woanders schon gar nicht und mein AG weiß das auch also würde er wohl dieser vorzeitigen beendigung zum 01. geb. nicht zustimmen. Wie war das bei euch? Wir wurdet ihr dann berechnet?
Wo willst das jetzt noch überall fragem?
Ic wüsste nicht was dich das irgendwie angeht? Ist hier irgendwo ein button wo steht das ich nur in einem forum schreiben darf? ich glaube hier bei 2 unter 2 bin ich schon eher richtig... ;)
Hallo, hab dich im Forum für März 2015 lange nicht mehr "gesehen". Geht es dir gut? Zu deiner Frage: wenn dein AG der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit nicht zustimmt, wirst du für September bis Januar/Februar (je nach Beginn Mutterschutz) tatsächlich mit 0 € berechnet. Für die Zeit davor müsste das Elterngeld für deinen Sohn herangezogen werden. Außerdem gibt es dann noch den Geschwisterbonus obendrauf - weiß jetzt aber grad nicht genau, wieviel das ist. Letztendlich wird dir das erst der Elterngeld-Bescheid sagen können. Frag doch deinen AG einfach! Soweit ich weiß, kann er sich dein Gehalt bei der Krankenkasse komplett zurückholen...
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