robins-mama
Hallo Mädels :-) Da habe ich gleich noch eine Frage. Erst einmal Danke für eure Antworten!!!!! :-) Unser Sohn wurde im Mai 2012 geboren. Wir würden nun gerne für das nächste Baby üben. Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet, also bis Mai 2014. Das erste halbe Jahr habe ich das volle Elterngeld bekommen, also bis November 2012. Danach habe ich es splitten lassen auf die Hälfte, sodass ich jetzt nicht nur bis Mai 2013, sondern bis Nov. 2013 Elterngeld bekomme. Wir möchten gerne einen kurzen Altersabstand zwischen den Kindern. Ich werde ab Mai 2012 wieder für einige Stunden arbeiten. Angenommen: Ich würde im Juni 2013 schwanger werden, wieviel Elterngeld würden wir dann bekommen? Oder wenn ich nun schon im Februar 2012 schwanger werden würde, würde man dann das Elterngeld der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes bekommen oder nur das was man bis dahin wieder verdient hat. Ich bekomme ja noch bis Nov. 2013 Elterngeld, wird das mit berechnet? Bekommt man den Geschwisterbonus eigentlich nur, wenn das 2. Kind innerhalb des ersten Lebensjahres des 1. Kindes geboren wird? Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben, wenn nicht entschuldige ich mich. Ich weiß nicht, wie ich es besser erklären soll.. Schönen Sonntag und liebe Grüße !!! :-)
Schau mal, ich hatte dir "drüben" noch geantwortet. http://www.rund-ums-baby.de/forum/2-Kind-in-Elternzeit-wie-Berechnung-des-Elterngeldes_4306522.htm
Ich würde mir an deiner Stelle die rechtlichen Grundlagen anschauen. Kann dir aber sagen wie es bei mir war. Ich habe nach der Geburt meiner Tochter 02/2011 ein Jahr volles Elterngeld bekommen. Ging dann wg. Urlaub abfeiern bis 03/2012. Mein Sohn wurde dann am 01.10.13 geboren. Das Elterngeld berechnete sich aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt, wobei der Elterngeldzeitraum und der Monat der Geburt nicht mitgezählt wird. Bei mir kamen also noch einige Monate mit vollem Erwerbseinkommen mit in die Berechnung plus Geschwisterbonus von 10% des EG oder mind. 75€ solange das Geschwisterchen unter 3 Jahre alt ist. Ob du dein EG splitten lässt oder nicht ist dabei unerheblich. Bei der Berechnung nimmt man dann einfach an, du hättest die 12 Monate voll genommen. Sonst wäre es ja auch ungerecht. LG sanctipetri PS.: Ein Tip noch. Man kann die Elternzeit vom 1.Kind, die man ja nicht voll nehmen konnte, an die des zweiten hinterherhängen. Kann man beim AG beantragen. Außerdem kann man zum MuSchu-Beginn "wiederkommen" und somit das volle Mutterschutzgeld inkl. AG-Zuschuss bekommen. Ist schließlich ne Stange Geld. Siehe hierzu: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Erneuter-Mutterschutz-waehrend-Elternzeit_91479.htm http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ueberschneidung-Elternzeit-Mutterschutz-2-Kind_93099.htm
Super, ich danke dir :-)
Vielleicht hilft der der EG-Rechner ein bisschen: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Die letzten 10 Beiträge
- Ich hoffe, es wird dieses Mal besser
- Tipp für Urlaubsziel mit zwei kleinen Kindern?
- Sohn sagt nur noch NEIN!
- Baby 8Mon und wieder schwanger
- Luft holen
- Wo kauft ihr Kinderklamotten?
- Wie werden Ihr Herr über das Kinderzimmerchaos?
- Weihnachten einfach nur chaotisch
- Gestern bekam ich Angst es nicht zu dchaffen8
- Nachbarn genervt von uns