Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nicl am 17.03.2005, 13:26 Uhr

Zuschuss für Urlaub

Ich möchte hier noch eine Anmerkung einbringen.Mir geht es nur darum, einen event.Zuschuss zu bekommen,wenn er mir rein rechtlich zusteht. Als ich im Dezember meinen AL-Antrag gestellt habe,kam vom Sachbearbeiter der Hinweis ich hätte vor 1 1/2 Jahren einen Antrag nach dem Mainzer Modell stellen können. Da mir dies niemand gesagt hatte, habe ich pro Monat 248 Euro weniger gehabt.Die mir als berufstätige alleinerziehende nach stattlichem Recht zu gestanden hätten.Nur freiwillig sagt einem keiner etwas.Und deshalb habe ich einfach hier mal nach gefragt.Und wenn es einen Zuschuss gibt der einem zusteht,warum sollte man ihn dann verfallen lassen?

 
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