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Geschrieben von siriliri am 28.07.2003, 10:20 Uhr

Umgangsregelung übers Jugendamt, wer kennt sich aus

Hallo,

ich bin neu im Forum.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt. Getrennt von ihrem Vater ist sie seit sie 1 1/2 Jahre war. Anfangs ist sie noch für 1-2 Stunden mitgegangen. Irgendwann wollte sie dann nicht mehr. So ca. als sie 2 Jahre war. Da ich eigentlich immer ein ganz gutes Verhältnis zu ihrem Papa hatte, haben wir es immer einrichten können, das er seine Tochter sieht, er kam besuchte sie, spielte mit ihr. Ab und an wollte sie auch mal mit. Mittlerweile hat mein Ex aber wohl Probleme sie bei mir zu besuchen, er will das nicht mehr. da sie aber nicht mitwill, will er das jetzt übers Jugendamt regeln. Jetzt haben wir einen Termin dort, wo ich meine Tochter mithinnehmen muß. Was passiert da? Wer hat das schon mal mitgemacht. Ich habe da ja eigentlich kein Problem mit, aber ich denke an mein Kind. Kann sie da zu besuchen gezwungen werden. Wird sie da total analysiert und ausgequetscht, warum sie nicht mitwill etc.? Wird das dann regelmäßig vom Jugendamt überwacht? Für jeden kleinen Tipp wäre ich dankbar. Liebe Grüße

 
2 Antworten:

Re: Umgangsregelung übers Jugendamt, wer kennt sich aus

Antwort von Jeannette Malina am 29.07.2003, 8:16 Uhr

Hallo,

ich glaube was der Vater eurer Kleinen vor hat ist ein sogenannter betreuter Umgang. Ich kann mir aber kaum vorstellen, das das JA das so ohne weiteres mitmacht. So ein betreuter Umgang setzt einiges vorraus.
Bei mir sah das damals so aus. Der Vater meiner Kinder wurde zu einer wahren Gefahr für unsere beiden Kinder.
Da mein Sohn damals faßt 9 Jahre alt war, konnte er sich äußern was er wollte und was nicht. Immer und immer wieder sperrte sich mein Sohn davor seinen Vater zu sehen. Irgendwann kam dan ein Verfahrenspfleger zu uns. Das sind in der Regel Psychologen die mit Kindern bestens vertraut sind. Dieser Verfahrenspfleger kam zu dem Schluß, dass das Kind in Ruhe von seinem Vater gelassen werden muß, da eine Sicherheit für Leib und Leben nicht gegeben war.
Als meine Tochter dann vier Jahre alt war, zum Zeitpunkt der Trennung war sie 5 Monate alt, ging das "Theater" von vorne los. Meine Tochter wußte das sie einen Vater hat, der nicht bei uns lebt. Mehr interessierte sie garnicht.
Bis zu diesem Zeitpunkt bestand ein Umgangsverbot für den Vater. Dann der erneute Vorstoß des Vaters. Es folgten Termine für Gespräche der Eltern bei Gericht und im Jugendamt, das Kind wurde von der Familienrichterin befragt und von Mitarbeitern des JA. Gespräche gipfelten stets darin, das ich vom Vater als alles mögliche beschimpft wurde. Die JA-Mitarbeiter versuchten ihr möglichstes, waren allerdings auch etwas hilflos. Das Ende vom traurigen Lied war: mein KInd wurde dazu verdonnert ihren Vater im JA unter Aufsicht zu sehen. Obwohl er im Gericht und im Jugenamt damit drohte alle zu erschießen, die ihm irgendwie komisch kommen. Mein Sohn hatte fürcherliche Angst um uns wenn wir im JA waren.
Bei den bereuten Umgängen sah es dann so aus: Mein Kind damals 4 1/2 Jahre alt, saß in einer Ecke, der Vater in eine andere. Er fixierte sie ununterbrochen mit zusammengezogenen Augenbrauen. Eine Dreiviertelstunde ging das so. Dann wurde mein Kind zu mir in den Nebenraum gebracht und wir liefen dann durch einen Hinterausgang, da wir zu diesem Zeitpunkt schon eine geheime Adresse hatten. Nach diesem Umgang, näßte mein Kind jede Nacht ins Bett. Der 2. Umgang wurde abgebrochen da der Vater sich sehr grob dem Kind und den JA gegenüber benahm. Zu einem 3. Umgang kam es nicht mehr, da der Vater handgreiflich zu den JA vor dem Umgang wurde. Tja, so sah es bei uns leider aus. Heute haben wir zwar eine geheime Adresse, meine Tochter ist inzwischen 8 Jahre alt,aber im August 2004 kann es zu einem erneuten Umgang kommen. Allerdings nur wenn der Vater sich einer Therapie unterzieht. Wir haben eine sogenannte Bannmeile, er darf sich uns nur bis auf 100 nähern.
Ich fürchte mich schon einwenig vor dem Tag wo der Vater trotz aller Vorsicht vor unserer Tür steht und seine Drohungen umsetzt.
ABER- Niemand kann stets in Angst leben.
Bei euch ist das zum Glück anders.
Keine Angst vor den JA Mitarbeitern.
Man kan in im Grunde über alles reden. Sie werden euch sicherlich nur Vorschläge unterbreiten wie es reibungsloser laufen kann. Eure Kleine hat ein Recht auf ihre Launen, sie ist doch noch so klein. Da du dem Vater das Kind ja garnicht vorenthalten willst und es auch nicht beeinflußt, kannst du dem ganzen ruhig und entspannt engegensehen. Ihr könnt doch trotz Trennung miteinander reden und das ohne Angst. Du weißt nicht wie sehr ich Dich und Dein Kind darum beneide.
Ihr packt das ganz bestimmt und es freut mich für eure Kleine, das sie beide Elternteile hat.
Ich drücke die Daumen und ganz liebe Grüße.
Jeannette

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Re: Umgangsregelung übers Jugendamt, wer kennt sich aus

Antwort von Nina3 am 29.07.2003, 9:19 Uhr

Hallo!

Also meine Freundin hatte neulich auch so einen Termin! Das Kind wurde nicht befragt (ist auch erst 3 Jahre - weiss gar nicht ob die das vom Jugendamt so ohne weiteres dürfen??). Dort wurde dann festgelegt, dass der Vater jeden 2. Sonntag das Kind für 3 Stunden in Begleitung der Mutter sehen darf. D.h. die 3 tummeln sich dann auf irgendwelchen Spielplätzen, gehen Eis essen oder in den Zoo - aber wie gesagt, bis auf weiteres erst mal in Begleitung der Mutter.

LG Nina

P.S. Das ganze ging übrigens 3-4 mal wieder gut, dann hatte der Vater andere Dinge im Kopf und keine Zeit, obwohl es von ihm aus ging!!

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