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Geschrieben von M&G am 27.02.2003, 18:13 Uhr

Sozialhilfe - darf ich im Urlaub fahren? an Ralph und alle anderen

Hallo,

ich bin alleinerziehend mit meinem Sohn und meine Eltern wollen uns einen Urlaub spendieren.

Darf ich denn fahren? Kann das Amt mir verbieten zu fahren? Muß ich sagen, daß meine Eltern den Urlaub bezahlen wollen und wohin ich fahre?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
M&G

 
6 Antworten:

Re: Sozialhilfe - darf ich im Urlaub fahren? an Ralph und alle anderen

Antwort von sister am 27.02.2003, 19:32 Uhr

Hi,
muß das Sozialamt wissen, daß du in Urlaub fährst???

Esther

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Re: Sozialhilfe - darf ich im Urlaub fahren? an Ralph und alle anderen

Antwort von Adaeze am 27.02.2003, 20:03 Uhr

also meine eltern haben uns auch mal mit in den urlaub genommen.... ich hab dazu gelesen, dass es einem sozi nicht gestattet ist, in den urlaub zu fahren. sollte er eine reise geschenkt bekommen, so ist dies als einkommen anzusehen und wird angerechnet....

also ich hab das nicht beim sozi gemeldet. wir waren 8 tage auf der insel fehmarn. ein wenig risikoreich ist das vielleicht schon, wenn man dort krank wird oder ähnliches. aber von einer tagesreise ist ja nichts gesagt und fehmarn ist ja nicht soooo weit weg.

eine reise ins ausland ist da vielleicht schon ein grösseres risiko.

ich mach mich mal auf die suche, vielleicht finde ich ja noch was lesenswertes darüber :o)

LG stephanie

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und schon hab ich was gefunden......

Antwort von Adaeze am 27.02.2003, 20:09 Uhr

gelesen auf der seite www.sozialhilfe.org

Dürfen arme Leute Urlaub machen?

* Nicht-Arbeitslose

SozialhilfebezieherInnen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können wegfahren, wie sie wollen und können. Probleme gibt es nur dann, wenn sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ändern sollte. Für Sozialhilfe zuständig ist nämlich das Sozialamt des Ortes, an dem Sie sich gewöhnlich aufhalten (§ 97 BSHG). "Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ist in erster Linie der Wille des Hilfesuchenden (Hilfeempfängers), an einem Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen und dort den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu begründen" (Schellhorn 1997, 686 f.).

Solange Sie also nur vorübergehend abwesend sind, können Sie auch "Urlaub" machen. Das kann auch im Ausland sein.

Sie müssen nur "Änderungen in den Verhältnissen (angeben), die für die Leistung erheblich sind" (§ 60, Abs. 1 SGB I).

Die Leistungen ändern sich aber nicht, wenn Sie sich drei Wochen nicht an Ihrem Wohnort aufhalten.


Meinung


Urlaub

Dürfen arme Leute Urlaub machen?

* Arbeitslose

BezieherInnen von Arbeitslosenunterstützung, ob sie ergänzende Sozialhilfe beziehen oder nicht, haben drei Wochen Urlaub. Sie müssen ihn beim Arbeitsamt beantragen, ansonsten können Sie Ihren Anspruch verlieren.

Wenn Sie arbeitslos sind und nur Sozialhilfe, aber keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, dürfen Sie folglich auch nicht ohne Weiteres wegfahren, da Sie ja verpflichtet sind, Arbeit zu suchen.


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* Nicht-Arbeitslose

SozialhilfebezieherInnen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können wegfahren, wie sie wollen und können. Probleme gibt es nur dann, wenn sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ändern sollte. Für Sozialhilfe zuständig ist nämlich das Sozialamt des Ortes, an dem Sie sich gewöhnlich aufhalten (§ 97 BSHG). "Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ist in erster Linie der Wille des Hilfesuchenden (Hilfeempfängers), an einem Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen und dort den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu begründen" (Schellhorn 1997, 686 f.).

Solange Sie also nur vorübergehend abwesend sind, können Sie auch "Urlaub" machen. Das kann auch im Ausland sein.

Sie müssen nur "Änderungen in den Verhältnissen (angeben), die für die Leistung erheblich sind" (§ 60, Abs. 1 SGB I).

Die Leistungen ändern sich aber nicht, wenn Sie sich drei Wochen nicht an Ihrem Wohnort aufhalten.


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Wer bezahlt Ihren Urlaub?

Urlaub, bezahlt durchs Sozialamt, ist für "normale" Sozialhilfebezieher nicht drin. Urlaub ist Luxus (OVG Hamburg 20.10.1989, FEVS 33, 96; OVG Münster, NDV 85, 130; VGH Hessen 26.10.1993, FEVS 1995, 25).

Wenn Sie in Urlaub fahren, wird das Sozialamt folglich mißtrauisch. Es vermutet, daß Sie nicht angegebene Einkommen haben. Das können Sie zerstreuen, wenn Sie darlegen, daß Sie bei Freunden oder Verwandten gewohnt haben oder von ihnen irgendwohin mitgenommen worden sind. So wie Sie an Ihrem Heimatort leben, können Sie auch an jedem anderen Ort leben, vielleicht sogar billiger.


vielleicht hilft dir das ja weiter....ansonsten schönen urlaub :o)

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Da stell ich mir die Frage.....

Antwort von turbomami25 am 28.02.2003, 12:36 Uhr

Wie siehst das aus, wenn ich meine Tochter (entwicklungsverzögert, ADHS zur Zeit im Heilpädagogischen KG) ins Schullandheim begleiten muss, da sie ansonsten nicht mitfahren könnte eigentlich, weil den Anteil muss ich ja zwangsläufig selber zahlen....meine Tochter bekommt ihren ja finanziert...weiss jemand ob es da auch eine Regelung zu gibt? oder soll meine Tochter zu Hause bleiben?

Liebe Grüsse

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Re: Da stell ich mir die Frage.....

Antwort von Badi am 28.02.2003, 16:26 Uhr

Hi, also ich denke das Dir das Sozi einen Teil abziehn wird, weil Du ja dann verpflegt bist !
Wieso mußt Du eigentlich später mal mit fahrn ins Landschulheim ????
Meine mittler (6 Jahre) hat ADS und ist auch in einem Heilpädagogischem KiGa und die fahrn im Frühling 1 Woche weg, aber von den Eltern fährt keiner mit !
Wenn Du magst dann schreib mir doch mal privat, würd mich gerne mit anderen Eltern austauschen !
LG Badi

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Re: Da stell ich mir die Frage.....

Antwort von turbomami25 am 28.02.2003, 19:18 Uhr

Hallo...

hat Deine Tochter "nur" ADS oder sonst nochj etwas.
Meine Tochter ist ja zudem noch entwicklungsverzögert...letztes Jahr ist sie alleine mitgefahren aber nur aus dem Grunde weil ich hochschwanger war....diese Jahr will sie auf keinen Fall ohne mich fahren und bekommt schon jetzt regelrechte Panikanfälle...und sie benötigt bei vielen alltäglichen Sachen noch super viel Hiöfe und Unterstützung
und zum Thema Verpflegung...wir haben dort Ferienhäuser und Verpflegen uns selber...

Gruss

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