Mitglied inaktiv
sos, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen? ich evaluiere für meinen arbeitgeber klientendaten; diese daten sind zwar namenstechnisch mehr oder weniger anonymisiert (teilweise werden aber initialen oder der anfangsbuchstabe des vornamens als kürzel verwendet), aber wenn man z.b. die schule des kindes weiß und dann noch ein, zwei infos, dann könnte jemand unbefugtes, der die daten in die hand bekäme vor ort in vielen fällen recht leicht rausfinden, um wen es geht. mein arbeitgeber sieht das eher entspannt und argumentiert damit, dass die daten ja anonymisiert sind, ich hingegen weiß nicht, ob die rekonstruierbarkeit dieser mehr oder weniger anonymisierten daten nicth bereits reicht, um eigentlich mit einem halben bein bereits im knast zu stehen. teilweise liegen schweigerechtsentbindungen vor, bei den fällen ist das kein problem, aber bei den andren hab ich bauchschmerzen. kennt hier jemand seiten im internet, auf denen ich konkrete infos dazu finde und auch zu der frage, welche daten als anonymisiert gelten und ab wann sie "einer person zuortbar" sind? hab zwar gegoogelt, aber vielleicth mit den falschen suchbegriffen, jedenfalls hab ich nciths wirklcih konkretes gefunden. vg, MF
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