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Geschrieben von IngeA am 01.10.2018, 22:37 Uhr

Mutter fühlt sich von Martinshörner gestört und startet Petition?

Wenn der Fahrer Wegerecht in Anspruch nimmt MUSS er Blaulicht UND Martinshorn einschalten.
Wegerecht heißt: alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen.

Sonderrechte darf man auch in Anspruch nehmen ohne sie kenntlich zu machen (wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, das sollte dann auch protokolliert oder der Leitstelle gemeldet werden). Sonderrechte sind z. B. schneller fahren, bei Rot über die Ampel fahren, Vorfahrt missachten.

Und da wird es eben kritisch: Wenn definitiv keiner da ist kann ich im dunklen einfach bei rot über die Ampel fahren. Ohne Blaulicht, ohne Sirene. Blöd nur, wenn der dunkel gekleidete Radfahrer grün hat...

Signalfahrten bei Nacht sind nicht lustig. Wir versuchen Sondersignale zu vermeiden, aber wenn es nicht geht, geht es nicht. Was nützt es, wenn ich theoretisch ohne den Bürger zu stören genau so schnell beim Herzinfarktpatienten wäre, wenn ich dafür aber einen Fußgänger umniete?

LG Inge

 
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