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Geschrieben von nane973 am 04.08.2004, 18:12 Uhr

Ich habe das so verstanden...

Vielleicht hab ich es ja falsch verstanden, aber bei uns in der Presse stand es wie folgt.

z.B. Ehepaar

Haushaltsvorstand : 345 (=100%)
Partner : 311 (= 90%)
Kind 15J : 276 (= 80%)
Kind 10J : 207 (= 60%)
-----------------------------------
1139
abzügl. Kindergeld : 308
-----------------------------------

Gesamt Hartz IV 831

Freibetrag Ehepartner Alter x 200,- € sind jeweils 7000,- € ( mind 4.100,- € max. 13.000,- € je Partner)
Freibeträge Kinder = 750,- je Kind = 1500,- gesamt.

D.h. für oben genanntes Beispiel hat die Familie einen Vermögensfreibetrag von 15.500,- €.

Das Geld welches sich auf dem Sparbuch der Kinder befindet greift nicht die Beträge der Eltern sondern des KINDES an. D.h. Hat ein Kind ein Vermögen über 900,-€ bekommt es solange seinen Zuschlag nicht, bis es auf 750,- € runter ist, muß aber nicht für die Eltern aufkommen! Die Eltern bekommen weiterhin ihre 345/311 Euronen.

LG

Marlene

 
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