Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 19.09.2013, 22:10 Uhr

GEZ

Widerspruch formulieren und per Einschreiben dort hin schicken.

Vor einer Pfändung steht immer ein Mahnbescheid, gegen den man auch Widerspruch einlegen kann. Also tief durchatmen und keine Angst. Die ehemalige GEZ meint immer unmögliche Forderungen durchsetzen zu können.

Teile mit, dass Du seit X Jahren über kein eigenes KFZ verfügst und entsprechend dafür auch keine Gebühren schuldest.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.