Hallo,
ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Ich bin mit meinem Sohn noch in der Elternzeit und erwarte ein zweites Kind. Die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt fallen also in die Elternzeit meines Sohnes.
Kann ich die Elternzeit für diese 14 Wochen unterbrechen oder verfallen die Schutzfristen einfach?
Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.
Mitglied inaktiv - 28.04.2009, 12:39
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Auf jeden Fall kannst Du Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse für diese Zeit beantragen, wenn Dein Arbeitsverhältnis noch besteht und Du nur die normale Elternzeit in Anspruch nimmst. Ansonsten beginnt wohl einfach mit der Geburt Deines 2. Kindes die neue Elternzeit. Ggf. könntest Du noch das 3. Jahr für Dein erstes Kind hinten dranhängen, wenn Du das willst. Elterngeld läuft dann u. U. für beide Kinder parallel.
V. G.
Mitglied inaktiv - 28.04.2009, 17:41
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hatte die gleiche Situation. Es ist so, wie Mama von Jonas und Lea geschrieben hat.
gruss
manira
Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 21:52
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Das ganze läuft parallel und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auf jeden Fall Mutterschutzgeld beantragen, wenn du noch im Arbeitsverhältnis stehst. Genau wie die Vorrednerinnen schrieben :)
Mitglied inaktiv - 01.05.2009, 11:27