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Mutterschutz 2. Kind?

Thema: Mutterschutz 2. Kind?

Hallo, ich bin jetzt seit ca. 14 Monaten zu Hause mit meinem ersten Sohn und habe auch 3 jahre Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich wieder in der 23 SSW und frage mich, ob es da auch wieder eine Art Mutterschutz gibt? Muss der Arbeitgeber da was zahlen? Ich denke, dass ich es einfach nur melden muss (habe ich schon schriftl.) und dann hat der Arbeitgeber im Prinzip damit nichts mehr zu tun, oder? D.H. auch im Antrag fürs Elterngeld gebe ich keinen Mutterschutz oder ähnliches an, oder? Wer hat da Ahnung?

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:39


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Nein, Dein Arbeitgeber muss nichts zahlen, da es keinen Mutterschutz gibt, da Du nicht aktiv arbeitest, sondern in Elterzeit steckst. Somit hast Du auch keinen Anspruch auf Zahlungen. LG, Meike

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:11


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Also bei mir war es so: Mein Sohn war 18 Monate, als meine Tochter geboren wurde. Ich war auch in Elternzeit. Bei der gesetzl. Krankenkasse war ich familienversichert. Vom Arbeitgeber habe ich nichts bekommen. Aber von der Krankenkasse 13 Euro pro Tag für 14 Wochen. Das war auch ein hübsches Sümmchen. Würde mal bei der Krankenkasse anrufen wie das läuft. Habe ich damals auch gemacht.

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 22:14


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Das klingt ja gut. Mit welcher Begründung wurde das bezahlt? Als Ersatz des Mutterschutzes praktisch? Bei welcher KK bist du denn? Brauchtest du eine besondere Bescheinigung?

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 10:48


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Mein Krankenkasse ( DAK ) zahlt mir auch die 13 Euro pro Tag als Mutterschaftsgeld und ich bin seid DEZ' 2000 in "Dauer" Erziehungsurlaub ;-) . Ich erwarte Anfang April unser 4.tes Kind und habe wieder das Geld bekommen. Wenn man in ERziehungsurlaub/ Elternzeit ist wenn der neue Mutterschutz beginnt, zahlt nur die Krankenkasse, der Arbeitgeber muß seinen Anteil nicht zahlen, aber 13 Euro x 14 Wochen ist auch nicht schlecht ;-) Mußt dir nur von Arzt ne Bescheinung für die Krankenkasse geben lassen und die Rechnen das dann vom letzten Gehalt aus. DU mußt aber halt noch "in Beschäftigung sein" hat die Krankenkassen Dame mir damals gesagt. Sprich einen Arbeitsvertrag haben. LG mimi

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 11:48


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Danke für die Info, das werde ich auf jeden Fall mal machen. Man muss ja sehen, wo man bleibt:-) Mache ích das dann praktisch jetzt schon, dass ich es einreiche? Das Kind kommt im Juli 2008. Soll ich vorher dort anrufen oder einfach schriftlich dort beantragen? Müssen sie nochmal Gehaltsabrechnungen von vorher bekommen oder reicht das, was sie noch vorliegen haben? Habe ja erst im Jan. 2006 mein erstes Kind entbunden, die Daten müssen sie ja noch haben. LG

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 12:18


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Ob du es jetzt schon machen kannst, weiß ich nicht. Ich hab es immer so 8 Wochen vor Termin gemacht. Einfach die krankenkasse anrufen! Du reichst nur die Bescheinigung von Arzt ein, den Rest macht die Krankenkasse mit dem Arbeitgeber ganz alleine. Mußt dich also um nichts ausser diese Bescheinigung kümmern. Lg mimi

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 12:25


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habe gerade dort angerufen. Sieben Wochen vorher kann ich es einreichen und dann bekomme ich das Geld mit einer Bescheinigung vom Arzt. Vielen Dank nochmal!

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 12:41