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Elterngeld???

Thema: Elterngeld???

Hi! Meine Tochter wurde im April 2007 geboren. Seit Mai 2008 gehe ich wieder halbtags arbeiten. Ich bin wieder schwanger und ab 21. März im Mutterschutz. Somit zählen die Monate in denen ich Elterngeld erhalten habe, mit bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind, oder??? Bekommt man für diese Monate 67 % des Elterngeldes oder nur die 300 Euro? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, falls jemand weiß wie Elterngeldzeiten zählen!!!! Danke!

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 14:02


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Die Monate, in denen Du Mutterschafts- und Elterngeld bekommen hast, werden auf Deinen Wunsch ausgeklammert, d.h. es zählen dann entsprechend viele Monate von davor, um die 12 Monate voll zu machen. Das wäre bei Dir dann ja aber nur 1 Monat. Gruß Linda

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 14:42


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hallo, also mein sohn wurde im mai 2007 geboren, da bekam ich dann die 67 % vom ehalt als elterngeld, war dann im erziehungsurlaub (geplant 3 jahre), nun am 30.09 ist meine tochter geboren und ich habe mutterschaftsgeld für 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt bekommen. das neue elterngeld wird dann nach dem elterngeld von meinem sohn und nach dem gehalt was ch vor meinem sohn bekommen habeberechnet, sowie die 75€ geschwisterbonus! lg

Mitglied inaktiv - 21.10.2008, 21:07


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bekommst du jetzt erneut die 67 vom ehalt vor deinem sohn? ich dchte man würde dnn nur die 300€ bekommen??

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 20:49


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Hab jetzt gerade Post bekommen :-) Also ich bekomme 88,8% vom Elterngeld meines Sohnes... da ich ja icht Arbeitslos bin sondern nur in Elternzeit !!! Lg

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 17:33


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Hallo Schnecke! Auf der offiziellen Elterngeld-Seite liest man immer, dass die Elternzeit ohne Einkünfte mit einbezogen wird und man daher nur den Sockelbetrag von 300€ + 75€ Geschwisterbonus bekommt. Als wir das erste Kind 09/2007 bekamen, meine ich auch gelesen zu haben, dass man sogar 10% mehr als das erste Elterngeld bekommt beim 2. Kind innerhalb 2 Jahren. Nun wird unser 2. im Juni zur Welt kommen, also 1 Jahr und 9 Monate später... ich bin auch noch in Elternzeit und werde bis dahin nicht arbeiten gehen. Jetzt habe ich durch Deinen Beitrag doch noch Hoffnung, dass wir auch mit ein bisschen mehr Geld rechnen können. :o) Hast Du vielleicht irgendeinen Paragraphen in Deinem Schreiben, den ich mir dann merken werde, falls unser Sachbearbeiter uns mit 300€ abspeisen will ??? Ganz lieben Gruß Chrissy

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 20:02


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Hey, also ich lese richtig...du hast auf ein Jahr Elterngeld bekommen und danach mit einer Habltagsstelle weiter gearbeitet, dein neuer Mutterschutz beginnt nach dem du 10Monate gearbeitet hast...? Dann werden die 2 Monate von vor der Geburt deines ersten Kindes gerechnet und die 10Monate von deiner Halbtagsstelle(der Durchschnitt,davon 67Prozent). Dann bekommst du noch solange dein erstes Kind noch keine drei Jahre alt ist den Geschwisterbonus. LG Jenny

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 20:21


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das durchschnittliche erwerbseinkommen vor der geburt nach § 2 beeg wurde wi folgt ermittelt: einkommen aus nichtselbstständiger arbeit vom 1.5.06 bis zum 31.08.08 (davon unberücksichtigt wegen elterngeldbezug vom 1.8.07 bis zum 31.5.08) (davon unberücksichtigt wg mutterschaftsgeldbezug vom 1.3.07 bis zum 31.7.07, vom 1.8.08 bis zum 31.8.08) also ich habe gearbeitet bis 6 wochen vor der geburt meines sohnes (mai 07), habe dann elternzeit für 3 jahre genommen, das elterngeld wurde dann berechnet (67 % vom gehalt + einige extra % da ich unter 1000€ war). im september ist dann unsere tochter geboren, bekam dann von der krankenkasse pro kalendertag 13€ (für 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt), das wird dann die ersten 2 monate vom elterngeld abgezogen. berechnet wurde das neue geld nun nach dem "alten" eltergeld. also wir bekommen nun 88,8% vom alten elterngeld (da unter 1000€) + 75€ geschwisterbonus!!! arbeiten war ich nun in der elternzeit nicht!!! lg

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 22:23


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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! Hab nochmal ganz viel rumgesucht im Elterngeld.net-Forum und in den Gesetzen zum Elterngeld, aber so wie´s aussieht, hast Du Glück gehabt und der Sachbearbeiter hat vergessen, die einkommensfreien Monate mit einzurechnen. Das freut mich für Dich :o) Aber ein Trost für mich ist zumindest, dass nur volle Monate gerechnet werden, und dann kann mir mein FA den Mutterschutz-Beginn 5 Tage früher bescheinigen auf Ende April, somit wird mir zumindest ein Monat mehr (also dann 6 Monate) meines alten Gehalts zur Berechnung herangezogen. Dann gibt´s mit Geschwisterbonus auf jeden Fall deutlich mehr als den Sockelbetrag von 300€ :o) Lieben Gruß Chrissy

Mitglied inaktiv - 27.10.2008, 19:43