Geschrieben von Zoli am 15.05.2013, 16:26 Uhr |
Elterngeld
Hallo liebe Mamas,
bekommt man denn irgendwie prozentual Elterngeld, wenn man in der Elternzeit schwanger wird und bis zur Geburt des zweiten Kindes nicht wieder arbeiten geht??? Habe nichts finden können und ihr wisst das bestimmt
Vielen Dank schon mal!
Re: Elterngeld
Antwort von MaMiVi am 15.05.2013, 18:33 Uhr
Also ich versuch mal zu helfen!
Habe mich schon ein wenig damit beschäftigt. Da ich nur ein Jahr Elternzeit genommen habe (also auch nur ein Jahr das Elterngeld bekam) werden mir jetzt zwischen Ende Elternezeit und neuem Mutterschutz die vollen Arbeitsmonate angerechnet (sind ca. 5) und um auf die 12 Monate zu kommen, werden die (7) Monate vor der ersten Schwangerschaft ebenfalls dazu gerechnet.
Ich hoffe, dass es verständlich ist und dir hilft.
Wichtig ist halt, dass man nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gegangen ist bzw. sich dann sofort (!) der neue Mutterschutz anschließt. Hast du das Geld auf zwei Jahre aufteilen lassen, bekommst du so wie ich das verstanden habe nur den Grundbetrag.
Re: Elterngeld
Antwort von No1.2012 am 15.05.2013, 18:38 Uhr
Ganz einfach gesprochen gilt: es zählen die letzten 12 Monate vor der Mutterschutzzeit von Kind 2, in denen kein Elterngeld bezogen wurde. Also "Leermonate" nach Ende des Elterngeldes von Kind 1 und Arbeitsmonate vor der Geburt von Kind 1.
Je nach Abstand zwischen den Kindern kann Dein Elterngeld für Kind 2 nun hoch oder niedrig ausfallen. Ach ja, für Kind 2 gibt es 10% Geschwisterbonus (mind. 75 EUR), solange Kind 1 noch keine 3 Jahre alt ist.
Rückfrage
Antwort von Zoli am 15.05.2013, 20:31 Uhr
Vielen Dank Euch beiden für die Erklärung.
Ich habe nur 1 Jahr Geld bekommen, weil wir vorher nicht wussten, dass ich dann doch 2 Jahre zu Hause bleibe. Wenn ich zwischen Elternzeit ohne Geld und der Geburt von Kind 2 nicht gearbeitet habe ... bekomme ich nur den Grundbetrag plus den Geschwisterbonus? Hab ich das richtig verstanden???
Re: Rückfrage
Antwort von No1.2012 am 15.05.2013, 21:00 Uhr
Wenn Du nach Ende des Elterngeldes von Kind 1 noch 12 Monate bis zur Geburt von Kind 2 nicht gearbeitet hast: ja.
Wie groß wird denn der Altersabstand der Kinder sein?
Leider waren die Antworten bisher nicht GANZ richtig
Antwort von sanctipetri am 23.05.2013, 22:05 Uhr
Welche Monate zur Berechnung herangezogen werden war schon grob richtig (die Monate des MuSchu zählen glaube ich nicht ?).
Falsch ist aber, dass du nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus bekommst, weil du nicht mehr zwischen den Kindern arbeiten gehst.
Ich erläuter dir einfach mal meinen Fall, damit du es besser nachvollziehen
kannst. Ich habe für Kind 1 drei Jahre ElternZEIT genommen und ein Jahr ElternGELD bekommen. Kind 2 kam 19 Monate später zur Welt. Durch Zufall bin ich darauf gekommen, dass ich die Elternzeit die ich von Kind 1 durch die Geburt von Kind 2 nicht nehmen konnte am Ende wieder dranhängen kann. Habe dann mit der Personalabteilung meines AG telefoniert. Mit seiner Zustimmung kann man bis zu ein Jahr ElternZEIT an die ElternZEIT des zweiten Kindes hintendranhängen. Der Kolllege von der Personalabteilung hat meine erste Elternzeit dann zum Beginn des MuSchu enden lassen. Und jetzt kommt der Hammer - dadurch habe ich auch noch volles Mutterschutzgeld erhalten. Vom AG und von der KK. Hatte damit gar nicht gerechnet! Elterngeld berechnete sich dann zum Teil aus den Monaten vor der Geburt des ersten Kindes und zum anderen aus den Monaten nach Eltergeldend und Geburt des zweiten Kindes.
Für meinen Fall war wichtig, dass ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis
habe. Sonst hätte ich den AG-Anteil zum MuSchuGeld nicht erhalten.
Informiere dich bitte umfassend wie es bei dir aussieht, nicht dass du unnötig auf etwas verzichtest. Hier im Rub gibt es doch auch ein passendes
Expertenforum. Da kannst du noch genauer nachfragen.
Alles Gute!
sanctipetri
Re: Leider waren die Antworten bisher nicht GANZ richtig
Antwort von Simiri am 02.06.2013, 0:32 Uhr
Meine Kinder sind 17 Monate auseinander und ich bekomme für mein 2. Kind sogar etwas mehr Elterngeld als für das 1, obwohl ich nicht wieder gearbeitet habe und sogar 2 Monate mit 0€ in die Berechnung einfließen. Allerdings habe ich Elternzeit, befinde mich also in einem Arbeitsverhältnis.
Ruf einfach bei der Elterngeldstelle an und frag nach, so habe ich es auch gemacht.

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