Mitglied inaktiv
Hallo, ich poste meine Frage mal hier, weil ich denke bei 2 unter 2 hatte schon der ein oder andere dieses Problem und kann mir vielleicht weiter helfen. Also zu meinem Problem ich befinde mich gerade in der Elternzeit. Mein Sohn kam am 11.1.11 zur Welt und ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen. Werde also ab dem 11.1.12 wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt ist es so das ich erneut schwanger bin. Das Kind wird vorraussichtlich Anfang Juni zur Welt kommen. Werde also bis April arbeiten und dann in Mutterschutz mit anschliessender Elternzeit gehen. Wie wird jetzt das Elterngeld beim 2ten Kind berechnet? Kann mir dazu jemand etwas sagen? Vielen Dank schon einmal im Voraus.
also es werden ja die zwölf monate vor geburt berechnet heist von juni 1011 bis mai 2012. jedoch werden die monate wo du elterngeld erhalten hast (juni11- dezember 11) nicht berechnet. da nehmen die für die berechnung dann 7 monate bevor du elterngeld erhalten hast. (Also juni 10 bis dezember 10)
hoffe du hast es verstanden, bin nicht so gut im erklären.
heißt aufjedenfall die zeiträume in denen du elterngeld erhalten hast werden nicht berechnet.
Wenn ich bis Ende oktober Elterngeld bekomme und Anfang März entbinde, dazwischen aber nicht arbeite; wie wird dann das Elterngeld berechnet? Man bekommt ja von der kk mutterschaftsgeld. Wird das Elterngeld dann von November bis Mitte Januar und der Rest vor der 1. Elternzeit gezählt? Hoffe das war jetzt verständlich...
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