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Geschrieben von Clecke am 15.03.2005, 14:06 Uhr

Rechtsanspruch ev. Grundschule

Hallo,

ich habe eine Frage zum Anspruch auf einen Platz in einer evangelischen Grundschule (NRW).
Ich benötige einen Platz an einer Ganztagsschule, welchen ich über die Zuteilung städtischer Grundschulen leider nicht bekommen kann.
Alle evangelische Grundschulen sind bei uns Ganztagsschulen. Meine Kinder sind evangelisch getauft und somit auch Gemeindemitglieder. Ich bin nicht Mitglied der Kirche.
Haben die Kinder damit einen Anspruch auf Einschulung in einer evangelischen Grundschule?

Vielleicht weiss es ja jemand von Euch und kann mir helfen?
Ich möchte in diesem Rahmen aber nicht über Glaube, Konfession und ähnliches diskutieren.

Dankeschön,
Claudia

 
2 Antworten:

Re: Nein, leider kein Rechtsanspruch!

Antwort von Astrid am 15.03.2005, 14:16 Uhr

Hallo,

die Konfession der Eltern oder des Kindes hat leider keinerlei rechtliche Folgen für die Aufnahme in kirchliche Einrichtungen. Zwar werden evangelische Eltern oder Kinder oft bei der Platzvergabe in einer evangelischen Einrichtung bevorzugt, ein Rechtsanspruch leitet sich hieraus aber nicht ab.

Ihr könntet allerdings, wenn Ihr einen Ablehnungsbescheid für einen Ganztagesplatz erhalten habt (egal ob für städtische oder konfessionelle Schulen) Widerspruch einlegen. Und zwar dort, von wo die Ablehnung kam (Stadt oder einzelne Schule, je nachdem). Wenn man darin begründet, warum man auf den Ganztagesplatz angewiesen ist (ganztägige Berufstätigkeit beider Eltern), hat man manchmal damit Erfolg. Fast jede Schule hält auch nach Vergabe der Plätze ein gewisses Kontingent an Plätzen für solche erfolgreichen Widersprüche frei.

Liebe Grüße,

Astrid

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Re: Rechtsanspruch ev. Grundschule

Antwort von Mariakat am 15.03.2005, 21:32 Uhr

Handelt es sich bei den ev. Schulen, um Privatschulen? Dann habt ihr mit Sicherheit keinen Rechtsanspruch. Bei den städtischen Schulen kannst du aber sicher noch Einspruch erheben und alles probieren. Viel Glück!
Mariakat

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