Frage:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich beziehe nach dem Eltergeldbezug von Kind 1 seit 28.12.2015 ALG1 und habe einen Nebenjob bei dem ich 165€ dazuverdiene. Durch meine erneute Schwangerschaft wurde ich von meinem Arzt schwangerschaftsbedingt Krankgeschrieben. Ich erhalte aktuell noch die Lohnfortzahlung für den Nebenjob jedoch läuft diese bald aus und ich erhalte kein Gehalt mehr. Der ALG1 Bezug läuft bis Beginn der Mutterschutzfrist weiter.
Ist mit dieser Konstellation der Ausklammerungstatbestand
(Kalendermonate, in denen die berechtigte Person eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft beingt war) erfüllt?
Würde somit der Eltergeldberechnungszeitraum um die Monate ohne Lohnfortzahlung des Nebenjobs verschoben? (Bei mir eh. Kind 1 ins Jahr 2014)
Oder würde durch den zusätzlichen Bezug des ALG1 die Verschiebung nicht gewertet?
Ich weis, es ist ein etwas komplexer Fall, aber ich währe sehr dankbar um Ihre Antwort.
Viele Dank
Andrea
von
er_feld_aus
am 07.03.2016, 20:49
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Hallo,
Sie beziehen doch eh ArbGeld 1 - das mit 0 € zählt. Daran ändert die Krankschreibung nichts (außer dass Sie evtl. Krankengeld bekommen)
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2016
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Da wird nix verschoben. Der Nebenjob zählt eh nicht, es zählt nur steuerpflichtiges Einkommen fürs Elterngeld.
Wann ist Kind 1 denn geboren und wann beginnt der Mutterschutz für Kind 2?
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 07:15
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Auch bei ALG greift nach 6 Wochen Krankheit das Krankengeld. Du wirst also bei weiterer Krankschreibung kein ALG I bis zum Mutterschutz, sondern Krankengeld nach 6 Wochen bekommen (wird vom ALG I berechnet).
von
ALF0709
am 08.03.2016, 07:24
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Soweit ich weis zählt ein Minijob schon zur Elterngeld Berechnung! Es wird sogar extra danach gefragt beim Antrag!
Ich könnte mich auch wenn nötig vom Arbeitsamt wieder für den Bezug von ALG1 wieder abmelden wenn ich die Verschiebung hinbekäme! Es geht Heimkehr um so viel Geld dass ich gern aufs ALG verzichten kann!
von
er_feld_aus
am 08.03.2016, 08:22
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Wenn Du Dich abmeldest hat Du aber auch kein Einkommen.
Es wird kein Rückgriff auf die Monate haben die Du möchtest.
Denn selbst ohne die Krankmeldung hättest Du jetzt kein Einkommen ohne AG.
Das hätten Frauen aber mit AG und ohne AU. Sie würden das dann verdienen, daher werden diese Monate ersetzt.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 08:32
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Zudem würde es jeden massiv benachteiligen der bei ALG1 auch schwanger ist aber keine AU hat.
Krankengeld war bei mir damals von der Höhe identisch wie das ALG1.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 08:34
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Hallo,
Habe heute mit der Elterngeldstelle telefoniert! Also es ist so wie ich dachte! ALG1 ist mir klar dass nicht mit eingerechnet wird und die Berechnung des Elterngeldes bzw. mit 0€. Jedoch der Minijob mit da. 165€ fliest in die Berechnung mit ein - trotz ALG1 Bezug! Wenn man krankgeschrieben wird und aus der Lohnfortzahlung rausfällt (LFZ gibts auch bei Minijob) bekommt man kein gelb mehr vom AG und auch kein Geld von der Krankenkasse! Somit hast man einen Nachteil weil man ja kein Geld mehr in dieser Zeit bekommt von dem Nebenjob! Somit erfüllt man bei schwangerschaftsbedingter Krankheit den ausklammerungstatbestand und die Monate werden nach vorne verschoben!
ALG1 fällt zwar auch weg nach den 6 Wochen Krankheit und würde von der Krankenkasse teilweise durch Krankengeld ersetzt.
Ich muss das so genau im Detail wissen weil es bei mir um 880€ Elterngeld für 10 Monate geht!
Danke aber für die antworten, auch wenn mir diese nicht viel weitergeholfen haben. Das Thema ist zu komplex für ein Forum!
von
er_feld_aus
am 08.03.2016, 14:31
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Bedeutet also jeder der in ALG1 schwanger wird sollte sich einen gelben Zettel holen.
Um genau das zu verhindern wird das was Du vorhast nicht gehen.
Die 165€ werden Dir ersetzt, aber sicherlich nix aus dem alten Job der gar nicht mehr existiert.
Das wäre eine massive Benachteiligung aller ohne gelben Zettel.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2016, 14:47
Antwort auf:
Wie berechnet man Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
Wie bereits erwähnt!! Ich verzichte gern aufs ALG1 für die 3 Monate - damit hab ich kein Problem! Jedoch währe das lt.auskunft elterngeldstelle nicht als Problem anzusehen, weil die gar nicht wissen, dass ich arbeitslos gemeldet bin sondern ( wird in Anlage N des elterngeldantrages nicht abgefragt) es interessiert nur der Minijob - der ja generell mit reinfällt in der Berechnung.
von
er_feld_aus
am 08.03.2016, 15:14