Sehr geehrte Frau Bader, ich muss kurz ausholen und bitte um Entschuldigung. Ich habe einen 21-jährigen Stiefsohn, der in unserem Haushalt wohnt. Unsere Familiensituation ist folgende: Ich bin mit dem Vater meines Stiefsohnes verheiratet. Die Mutter meines Stiefsohnes ist verstorben. Ebenfalls im Haushalt leben die 2 gemeinsamen Kinder von mir und meinem Mann (11 und 5 Jahre alt). Mein Stiefsohn hat die Schule nach der 11. Klasse verlassen. Anschließend hat er 2x ein soziales Jahr angefangen und wieder abgebrochen. 2013 hat er eine Ausbildung begonnen und diese nach einem Jahr abgebrochen bzw. er hatte einen Arbeitsunfall und dann einen Auflösungesvertrag erhalten. Seitdem arbeitet er nicht. Er plant, an einem Kolleg im kommenden Sommer das Abitur nachzuholen. Im Januar sollen dazu Vorbereitungskurse stattfinden. Sind mein Mann und ich ihm gegenüber unterhaltspflichtig oder nur mein Mann? Wie lange besteht die Unterhaltspflicht und wie kann man die Höhe berechnen? Sind wir verpflichtet, ihm auch eine eigene Wohnung zu finanzieren, auch wenn er noch bei und wohnen bleiben könnte? Würde mein Stiefsohn auch staatliche Unterstützung bekommen, wenn er ausziehen würde? Ich weiß nicht, ob das zu viele Fragen sind. In jedem Fall bedanke ich mich fürs Lesen und freue mich über jeden kleinen Tipp (auch darüber, wo und wie wir uns genauer informieren können). Viele Grüße Lumali
von lumali am 20.12.2014, 00:17