Guten Tag, Frau Bader,
ich habe vom Jahr 2010 vor Mutterschutz noch 9 Tage Resturlaub. Ich werde ab Dezember/Januar wieder in Teilzeit 3 Tage/ Woche arbeiten gehen. Jetzt sind das dann anscheinden keine vollen Arbeitstage für mich, da ich TZ arbeite. Um volle 9 Tage Resturlaub in Anspruch nehmen zu können, soll ich 5 Tage/ Woche arbeiten kommen. Ist das rechtens? Die Resturlaubstage resultieren schließlich aus einem Fulltimjob mit 40 Wochenstunden! Und es hieß, ich könne diese problemlos mitnehmen. Ich fühle mich durch diese Aussage erneut benachteiligt, so wie Mütter, die in TZ wieder einsteigen möchten, immer benachteiligt werden.
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Gruss
Male2010
von
male2010
am 19.09.2011, 13:50
Antwort auf:
Resturlaubstage von vor Mutterschutz - wie ist das, wenn ich in EZ TZ arbeite?
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2011
Antwort auf:
Resturlaubstage von vor Mutterschutz - wie ist das, wenn ich in EZ TZ arbeite?
Nein Blödsinn der erdiente Urlaub darf nicht gekürzt werden. Neuen Urlaub bekommt man aber natürlich nur anteilig nach Arbeitstagen, da man ja auch weniger Urlaubstage pro Woche benötigt.
von
Lina_100
am 19.09.2011, 14:05
Antwort auf:
Resturlaubstage von vor Mutterschutz - wie ist das, wenn ich in EZ TZ arbeite?
Ja, leider ist das so.
Auch der Resturlaub den man aus der vollzeittätigkeit noch hat, wird gekürzt auf die neue TZ-Wochentage. War bei mir leider auch so.
Mitglied inaktiv - 21.09.2011, 09:20