Hallo Frau Bader, Ich werde meine aktuell laufende Elternzeit einen Tag vor Beginn des nächsten Mutterschutzes beenden, um für die Zeit des Mutterschutzes mein VZ Gehalt zu erhalten, welches ich vor der Elternzeit hatte. Wo genau ist dieser Anspruch festgehalten? Wie wird der Arbeitgeber über die Höhe des Arbeitgeber-Anteils informiert?Läuft das über die Krankenkasse? Meine zuständigen Kollegen kennen sich leider sehr schlecht aus. Vielen Dank.
von Baghira222 am 22.08.2022, 22:43