Resturlaub aus Vollzeitvertrag - wie ist das bei künftiger Teilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub aus Vollzeitvertrag - wie ist das bei künftiger Teilzeit?

Liebe Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich habe aus dem Jahr 2010 vor Mutterschutzbeginn noch 9 Arbeitstage Resturlaub aus meinem Vollzeitvertrag. Wenn ich jetzt künftig wieder in Teilzeit (3 Tage pro Woche) arbeiten gehe a) stehen mir dann weiterhin 9 Arbeitstage Resturlaub zu - sprich bei einer 3Tageswoche dann 3 Wochen frei? b) oder wird der Resturlaub auf meinen Teilzeitvertrag runtergerechnet und ich muss 5 TAge Resturlaub für eine Woche freinehmen? Mir geht es hier wirklich um den Resturlaub, nicht um den künftigen Urlaubsanspruch in Teilzeit. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort und liebe Grüsse

von male2010 am 04.10.2011, 12:55



Antwort auf: Resturlaub aus Vollzeitvertrag - wie ist das bei künftiger Teilzeit?

Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2011



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