Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Sehr geehrte Frau Bader, Kurz nach der schwierigen Trennung von meinem Expartner stellte ich fest, das ich schwanger bin. Aufgrund seiner Alkohol- und Drogenabhängigkeit bin ich unentschlossen, ob ich ihn überhaupt als Vater angeben sollte, da ich durch sein Gewaltpotenzial sowohl das Kind als auch mich gefährdet sehe. Nun wurde mir gesagt, ich hätte ohne einen Vater in der Geburtsurkunde weder Anspruch auf Sozialhilfe (ich bekomme während Elternzeit vorraussichtlich etwa 630 Euro Elterngeld und 184Euro Kindergeld), noch auf sonstige Leistungen wie Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld 2, etc. Kann man mich zur Herausgabe des Namens des Vaters "zwingen"? Welche Ansprüche fallen definitiv weg, wenn ich ihn nicht eintragen lasse? Bitte verstehen sie mich nicht falsch, wenn das Kind später wissen will, wer der Vater ist, würde ich alle Infos preisgeben. Aber im Moment steht für mich die seelische und körperliche Unversehrtheit meines Ungeborenen an erster Stelle. Und ich befürchte, das er uns großen Schaden zu fügen kann, sollte ich ihn eintragen lassen und mir gerichtlich die Sicherheit meines Kindes "erstreiten" müssen. Sowas dauert ja erfahrungsgemäß lange. Ich danke im Vorraus für die Beantwortung und wünsche eine schöne Woche. Liebe Grüße, Mariken.

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 14:40



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Hallo, zwingen kann Sie niemand, aber es entfällt dann der Anspruch auf staatliche Leistungen, da man nicht nachvollziehen kann, ob der Vater Unterhalt zashlen kann Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

zwingen kann dich niemand, aber du hast halt keinen anspruch auf alg2 oder unterhaltsvorschuss und beides wirst du brauchen, um dein kind großzuziehen.... ist er aktenkundig? hast du irgendwelche belegbaren beweise seines gewaltpotentiales? ich verstehe deine befürchtungen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 14:58



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Der Vater des Kindes ist dem Kind und auch Dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Und dies auch bevor Du Sozialleitungen wie z.B. Hartz IV bekommst. Selbst wenn er im Moment keinen Unterhalt leisten kann, so würdest Du zumindest für das Kind Unterhaltsvorschuss bekommen (was der Vater angelastet bekommt, und auch zurückzahlen muss wenn er denn mal kann). Das der Vater als Vater eingetragen ist bedeutet nicht dass er auch direkt das Sorgerecht hat. Das wäre nur der Fall wenn ihr verheiratet wärt (dann allerdings würde er so oder so als Vater eingetragen, ob er es nun biologisch ist oder nicht). Würde er das geteilte Sorgerecht haben wollen, müsste ER es beantragen, und Du könntest und müsstest dann auch Stellung dazu nehmen. Umgang mit dem Vater steht dem Kind auch zu, auch ohne das er das GSR hat. Wenn Du allerdings eine Gefahr siehst für das Kind so kannst Du beantragen dass - zumindest erstmal - das Umgangsrecht betreut ausgeführt wird. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 15:23



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Hallo, danke für eure Antworten. Die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss ist mir bewusst. Klar ist mir auch, das der Vater, sobald er eingetragen ist, ein Recht darauf hat, sein Kind zu sehen. Ich befürchte eben, das er dieses Recht dazu nutzen wird um uns zu terrorisieren und nicht, um sich um das Kind zu kümmern. Bislang weiss er noch nichts von der Vaterschaft. Er hat bereits einen Sohn, den er nur unter Aufsicht sehen darf. Das nutzt er manchmal, manchmal nicht, er hält sich nicht an Verabredungen und trägt die Streitigkeiten zwischen ihm und der Mutter seines Sohnes auf dem Rücken des Kindes aus. Während der Trennung hatte ich mehrfach blaue Flecken, weil er mich festhielt. Leider habe ich keine Anzeige erstattet. Ich befürchte eben auch, das ich den Unterhaltsvorschuss brauche, insbesondere weil er mir Schulden hinterlassen hat. Aber ich bin so unsicher, ob ich meinem Kind wirklich so einen Vater antun will. Deshalb suche ich nach einem Weg, finanziell über die Runden zu kommen, ohne ihn.

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 15:41



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

ich vergass... Ich wüsste nicht, wie ich seine Sucht beweisen könnte. Er saß wohl vor einigen Jahren ein paar Monate im Gefägnis, angeblich wegen Unterschlagung oder sowas ähnlichem. Fühle mich so blöd, das ich ihm all seine Lügen geglaubt habe. Ein Betreuer wurde bestellt, aber er will ihn wohl nicht. Weshalb der bestellt wurde, weiss ich nicht. Hätte ich während der Beziehung nur gewusst, was ich heute weiss. Wegen ihm und seinen Terroranrufen habe ich das Kind schonmal fast verloren. Ich weiss nicht ob ich das nochmal riskieren kann. Sollte ich ihn eintragen lassen und gerichtlich dafür kämpfen, das er kein Umgangsrecht mehr hat, würde mich das sicher finanziell ruinieren und er hätte wieder Angriffspunkte und die Zeit, uns zu terrorisieren. Habe während der Trennung gemerkt, wie extrem langsam die Mühlen der Justiz mahlen. LG

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 15:49



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

dass er süchtig ist, reicht auch nicht, um ihm das umgangsrecht streitig machen zu können, siehst du ja bei dem ersten kind. sein gewaltpotential ist entscheidend. selbst wenn er im gefängnis säße, wenn er klagt, dürfte er umgang haben. zwangsläufig dann betreut.... du hast ja vll noch ein bißchen hin, bis zur geburt und auch bis zur entscheidung. laß dich doch mal vom jugendamt beraten, ich denke, solche fälle sind nicht ganz neu. oder mal eine beratung von einem anwalt vor ort? das ist schon eine schwere entscheidung, die du zu treffen hast.

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 18:58



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Ich habe bereits eine Anwältin, die sich um die Trennungsangelegenheiten kümmert. Wenn das geklärt ist wollte ich mit ihr sowieso noch darüber reden. Ich stehe auch in Verbindung mit einer Schwangerenberatungsstelle, da wollte ich noch nach fragen. Hatte nur gehofft, ich könnte zum Kalkulieren meines künftigen Budgets schon vorab eine Expertin fragen. Ich danke euch schonmal. Hoffe die Rechtsanwältin Bader antwortet demnächst noch. Liebe Grüße, Mariken.

Mitglied inaktiv - 02.04.2013, 19:32



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Hallo Fürs Budget ist es ganz einfach. Kennst Du den Vater und nennst ihn nicht, dann wäre das beantragen von Sozialleistungen jeglicher Art Betrug. Denn er ist Euch vorrangig zu Unterhalt verpflichtet ( egal ob er kann oder nicht, aber dieses ist vorher zu prüfen ) und nicht die Allgemeinheit. Kannst Du Dich also selbst finanzieren, dann ist es eine Überlegung wert. Von den möglichen Erbansprüchen, Unterhalt des Kindes etc. , auf das Du eigentlich gar nicht verzichten kannst, mal abgesehen. Was ich viel interessanter finde, Du schreibst dass er ein weiteres Kind auch nur begleitet sehen darf. Dann ist da doch schon was aktenkundig. Dann wird es ein leichterer Weg sein und Umgang müsste er sich dann erst einmal einklagen. Ist er so wie Du sagst, dann würde ich es auf ein Verfahren ankommen lassen. Umziehen, Sperrvermerk, nach der Geburt zum Jugendamt, Beistandschaft ( geht auch mit Postfachanschrift ) , die klären den Rest was die Finanzen angeht, die kannst den Vorschhuss beantragen etc. Alles weiter würde ich die Hand eines Anwaltes legen, wenn denn der Kerl überhauüt rechtliche Schritte einleitet. Aber so sicherst Du Euch finanziell ab, machst Dich selbst nicht strafbar und sicherst dem Kind auch alle Ansprüche. Alleiniges Sorgerecht hast Du ja eh erst einmal.

von Sternenschnuppe am 02.04.2013, 20:29



Antwort auf: Rechtliche Aspekte, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde erscheint

Hallo nochmal. Habe soweit alles verstanden. Trotzdem wurde mir gesagt, wenn man den Vater kennt, aber keinen genauen Daten über ihn weiß und nur die wenigen Daten angibt, erhält man trotzdem Unterhaltsvorschuss. Einer Bekannten meiner Freundin ist das mal geraten worden. Das heißt sie hätte statt Martin Müller wohnhaft (...) nur Martin aus Berlin, der zu Besuch in der Stadt war und von dem es weder Telefonnumer noch genaue Anschrift gibt, sagen sollen. Eine Dame vom Jugendamt meinte, dann hätte sie Unterhaltsvorschuss gekriegt (weil es ja nicht in ihrer Pflicht steht, den Vater zu finden) ohne das der leibliche Vater von dem Kind erfährt. So richtig kann ich mir das nicht vorstellen, aber ich wüßte gerne noch die Meinung von Frau Bader dazu, falls sie hier nochmal reinschaut. MFG

Mitglied inaktiv - 05.05.2013, 10:15



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