Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Hallo Frau Bader, Mein Mann hat einen nicht ehelichen Sohn, er hat die Vaterschaft anerkannt. Steht er damit auch in der Geburtsurkunde? Die Mutter behauptet, sie hätte ihn nicht trotz Anerkennung nicht eintragen lassen. Ist das möglich? Muss er dennoch Unterhalt zahlen? Wir benötigen die Geburtsurkunde in Kopie zur Vorlage für einen Antrag und sie weigert sich ihm irgendein Dokument zukommen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass er der Vater des Kindes ist. MfG

von MamiAnonym am 06.02.2023, 17:08



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Hallo, das kann er selber tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2023



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Nein ist nicht möglich. Die Frau wird eime alte Geburtsurkunde haben, welche durch die Änderungen ungültig ist. Wissen viele nicht, auch wenn die Ämter darauf hinweisen. Sobald die Anwrkennung durch war, wird das vom Gericht automatisch geändert. Dein Mann kann sich als Vater selbst eine ausstellen lassen. Geht auch online beim zuständigen Standesamt. Dann hat er es schwarz auf weiß.

von Neverland am 06.02.2023, 17:22



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Er sollte selber eine Geburtsurkunde anfordern, dazu braucht er sie nicht.

von Pamo am 06.02.2023, 19:49



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Dankeschön, mit viel telefonieren haben wir dann auch mal die Urkunden bestellen können

von MamiAnonym am 08.02.2023, 07:33



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