keine Geburtsurkunde vom Standesamt trotz Vaterschaftsanerkennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: keine Geburtsurkunde vom Standesamt trotz Vaterschaftsanerkennung

Unser gemeinsames Kind wurde am 04.06.20 geboren. Meine Partnerin ist geschieden, Scheidung ist aber erst am 19.06. rechtswirksam geworden. Vaterschaft ist von mir und ihr anerkannt und beglaubigt noch vor der Geburt, ebenso vom Ex-Mann. Standesamt beharrt darauf, dass zum Zeitpunkt der Geburt rechtlich der Ex-Mann noch Vater war und will nun die Geburtsurkunde auf den Namen des Ex-Mannes austellen. Jetzt soll er sogar noch den Vornamen bestätigen und hat ja wohl auch im Moment noch das Sorgerecht. Weiterhin wird unser Sohn dann ja wohl auch immer im Register als Geborener mit Name des Ex-Mannes geführt. Wir haben extra bis heute mit der Beurkundung gewartet um genau das zu vermeiden. Hat das Standesamt hier Recht oder können wir darauf beharren, dass gleich mein Name in die Geburtsurkunde eingetragen wird? Vielen Dank für eine Antwort

von Farmerjohn am 25.06.2020, 18:16



Antwort auf: keine Geburtsurkunde vom Standesamt trotz Vaterschaftsanerkennung

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar kann der biologische Vater schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Die folgende Anerkennung ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Der Nochehemann erscheint dann nicht mehr. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2020



Antwort auf: keine Geburtsurkunde vom Standesamt trotz Vaterschaftsanerkennung

Das Kind wurde ehelich geboren, also ist ganz klar zum Zeitpunkt der Geburt der jetzt geschiedene Mann der rechtliche Vater. Sobald Deine Vaterschaftsanerkennung im Geburtsregister des Standesamtes eingetragen ist, wird der Ex-Mann nie wieder auf einer aktuell ausgestellten Geburts- oder Abstammungsurkunde auftauchen, sondern Du. Hat alles seine Richtigkeit.

von Port am 25.06.2020, 18:50



Antwort auf: keine Geburtsurkunde vom Standesamt trotz Vaterschaftsanerkennung

vielen Dank für die Auskunft, aber würde nicht dann für immer im Geburts- und Melderegister zwar mein Name stehen, aber trotzdem geborener xxx`? und sind sie dann nicht auch verwand?

von Farmerjohn am 25.06.2020, 19:26



Antwort auf: keine Geburtsurkunde vom Standesamt trotz Vaterschaftsanerkennung

Nein, und das hatte ich auch geschrieben. Nichts "geborener". Und verwandt ist man nur, wenn man tatsächlich blutsverwandt ist. Und das ist das Kind nicht mit dem Ex-Mann. Zumindest vor dem Gesetz dann nicht mehr, wenn die Vaterschaft aberkannt ist. Du bist ja auch nicht verwandt mit Deiner Ehefrau, Deiner Schwiegermutter oder mit den Tanten oder Nichten Deiner Frau. Auch wenn man da von "Verwandtschaft" spricht, ist man dennoch nicht verwandt.

von Port am 25.06.2020, 21:33



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