Liebe Frau Badar, ich bin dabei einen Arbeitsvertrag zu unterschieben und brauche dringend ihren fachlichen Rat . Es heißt im Arbeitsvertrag: " Paragraph 616 BGB wird ausgeschlossen , mit der Folge , dass Vergütungsansoruche entfallen, wenn die Arbeitnehmerin durch ihrer Person liegende Gründe ohne ihr Verschulden an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung gehindert wird . Entgeltfortzahlung wird nach jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen geleistet. In Falle der durch dritten verschuldeten Arbeitsunfähigkeit und geleisteter Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeberin tritt die Arbeitnehmerin ihre etwaigen Schadenersatzansprüche in Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung an die Arbeitgeberin ab. " Ich habe vor schwanger zu werden und arbeite beim Zahnarzt als ZMF. Für die Bereichen der Prophylaxe werde ich hauptsächlich eingesetzt. In der Regel wird in der Schwangerschaft von Arbeitgeber freigestellt, sobald die Schwangerschaft ihm bekannt gegeben wird. Dieser Paragraph schließt die Freistellung in der Schwangerschaft nicht oder ? Wofür genau steht dieser Paragraph? Worauf muss ich im Vertrag drauf achten , damit die Freistellung dann nicht gefördert ist ? Ich danke Ihnen im Voraus!
von Rasahoas am 20.07.2017, 03:34