Hallo Frau Bader, ich bin mit dem 9. Kind schwanger und habe von meiner Frauenärztin eine ärztliche Verordnung für eine Haushaltshilfe bekommen für 7 Tage die Woche 8 Stunden täglich. Ich habe alle möglichen Pflegedienste angerufen und bekam nur Absagen, auch die Listen die mir die Barmer zugeschickt hat habe ich zusammen mit meiner Einzelfallhilfe und Beratungsstellen angerufen. Entweder hatten die keine Kapazitäten oder der Anfahrtsweg war zu lang. Jedenfalls habe ich noch das Jugendamt jemanden finden können der mich unterstützt. Durch großen Zufall hat mir eine Beratungsstelle einen Pflegedienst nennen können der die Pflege sofort übernehmen könnte. Die Barmer meinte das der Pflegedienst kein Vertragspartner sei und sie nur 6 Euro pro Stunde bezahlen würden. Ich ging in den Widerspruch und meinte das ich seit Januar auf der Suche bin und niemanden gefunden habe. Daher müsste eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Die Barmer stellt sich aber weiterhin stur und lehnte das ab. Ich habe einen neuen Antrag gestellt und hatte sie darauf hingewiesen das sie einen Sicherstellungsauftrag haben und habe auch gleich ein neues Attest von meiner Geburtsklinik mitgeschickt das ich ab sofort und nach Geburt eine Haushaltshilfe benötige. Der Sozialdienst von der Klinik meinte ich kann den Pflegedienst auch schon ohne Zusage der Barmer bzw. Jugendamt mit der Pflege beauftragen da die im jeden Fall zahlen müssen wegen dem Sicherstellungsauftrag. Nun wollte ich fragen ob das wirklich so ist und ob die Barmer bzw. Jugendamt die Haushaltshilfe bezahlen müssen. Ich habe jetzt Angst wenn ich den Pflegedienst beauftrage das ich das im schlimmsten Fall selber bezahlen muss da ich ihn ja ohne Zusage beauftragt habe. ich hoffe sie können mir da weiterhelfen da die Barmer sich auf nichts einlässt obwohl sie von meiner Situation wissen. Ich bin dringend auf die Haushaltshilfe angewiesen und alleinerziehend mit kleinen Kindern. Vielen Dank. Lg April-Tigerchen_2017
von April-Tigerchen_2017 am 13.04.2017, 15:42