Sehr geehrte Frau Bader,
*Änderung des Unterhalts nach dem 18. Geburtstag:*
Ich lebe zusammen mit meiner Mutter, mein leiblicher Vater zahlt mir da ich noch in die Schule gehe Unterhalt. Wir haben einen Titel, mit dem uns 354 € zustehen. Mein leiblicher Vater hat einen Sohn, mit dem ich mir den Unterhalt teile. Seit meinem 18. Geburtstag hat das Jugendamt in seiner Nähe ausgerechnet, dass mir nur noch 260 € zustehen. Könnte es sein, dass der Titel nicht einberechnet wurde? Zudem haben wir auch kein offizielles Schreiben bekommen, lediglich eine Facebooknachricht von ihm. Ist das legitim? Oder könnte das auch daran liegen, dass die Beistandschaft des Jugendamts zu meinem Geburtstag gekündigt worden ist? Und gibt es Fälle die eingetreten sein könnten, weswegen mein leiblicher Vater nur noch 260€ zahlt?
*Unterhaltsanspruch nach und während dem Auslandsaufenthalt:*
Nachdem ich mein Abitur in diesem Jahr abschließen werde, habe ich vor ein Jahr als Au pair im Ausland zu verbringen, um mich sprachlich weiterzubilden. (Als Au pair erhält man Kost und Logis von der Gastfamilie. Im Gegenzug gebe ich der Familie sozusagen meine "Arbeitskraft", passe also auf die Kinder auf und bringe Ihnen meine Sprache und Kultur näher.)
Würde ich trotzdem Unterhalt während des Auslandsaufenthalts bekommen? Wenn ja, wird dieser gekürzt? Und wenn ja, wie berechnet sich das dann?
Wie sieht es dann nach dem Au pair-Jahr aus, wenn ich anfangen möchte zu studieren? (Und meine Ausbildung weiter so zügig wie möglich abschließe?) Bleibt/Wird der Unterhalt dann hier gekürzt?
Wenn mir kein Unterhalt zusteht, habe ich dann überhaupt irgendwelche finanziellen Mittel, mit denen ich zumindest studieren kann, oder ist es für mich nicht möglich ein Jahr im Ausland zu verbringen? Muss ich zuerst meine Ausbildung beenden?
Vielen Dank schonmal im Voraus, das waren viele Fragen auf einmal. Ich weiß, dass mir beim Jugendamt eine kostenlose Beratung bis zum 21. Lebensjahr zusteht, aber sie konnten mir nicht weiterhelfen und wussten auf kaum eine Frage eine Antwort, haben mich nur an einen Rechtsanwalt verwiesen..
Vielleicht könnten Sie mir irgendwie weiterhelfen, ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür.
Liebe Grüße,
Mika
von
Mika Lessing
am 16.02.2017, 20:41
Antwort auf:
Habe ich während und nach einem Auslandsaufenthalt noch Anspruch auf Unterhalt?
Hallo,
1. Der Titel wird den Minderjährigenunterhalt betreffen und ist automatisch hinfällig mit Volljährigkeit
2.Während des Aupairs steht in keinen Unterhalt zu, da sie sich nicht in einer Ausbildung befinden
3. Wenn Sie danach anfangen zu studieren, steht Ihnen wieder Unterhalt zu.
Viele Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2017
Antwort auf:
Habe ich während und nach einem Auslandsaufenthalt noch Anspruch auf Unterhalt?
Hallo,
1.) Unterhalt: da kommt es auf die genaue Formulierung des Titels an ob und wie Dein Vater den Unterhalt Dir gegenüber ändern kann. Die Antwort kann man so pauschal nicht geben.
Du kannst Dir niemals den Unterhalt "teilen" mit einem (Halb-)Geschwister, da immer jedes Kind seinen eigenen Unterhaltsanspruch hat.
Solange Du in Schulausbildung bist bist Du ein "priveligiertes" Kind, da Du aber erwachsen bist, wird das Kindergeld voll angerechnet (und nicht nur die Hälfte), daher kann die Kürzung kommen.
Es werden aber die Einkommen deiner beider Eltern zusammengerechnet als Unterhaltsrelevant zusammengerechnet und beide müssen nach Einkommensverteilung zahlen. Grob gesagt: beide Nettozusammen, das in der DT suchen, dann Verhältnis der beiden Einkommen ermittelt. Findest Du viele Beispiele im Netz.
2.) Während eines Aupairjahres kommt die Gastfamilie quasi für Deinen Unterhalt auf, für diese Zeit könnte Dein Vater den Unterhalt aussetzen.
(Wenn Du hierzu Fragen hast: ich hatte selbst 9 Aupairs und beantworte Dir gerne jede Frage!)
3.) Die Unterhaltsberechtigung lebt wieder auf, sobald Du wieder in D bist und Dich für ein Studium einschreibst bzw. eine Ausbildung machst (Ausbildungsvergütung wird großteils aber angerechnet).
Dann werden aber die Einkommen deiner beider Eltern zusammengerechnet als Unterhaltsrelevant zusammengerechnet und beide müssen nach Einkommensverteilung zahlen. Die stehen ca. 735 € mtl. zusammen von beiden Eltern zu.
Schau mal hier:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html
Gruß
D
von
desireekk
am 16.02.2017, 23:14
Antwort auf:
Habe ich während und nach einem Auslandsaufenthalt noch Anspruch auf Unterhalt?
Hi Mika,
mit 18 Jahren endet die Beistandschaft, das ist richtig. Hast du dir von deinem Sachbearbeiter die Aufstellung geben lassen, wieviel Unterhalt du insgesamt bekommen hast? Wenn nicht, dann kannst du das noch anfordern.
Ab deinem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile dir zu Barunterhalt verpflichtet. Deine Mama ebenso wie dein Vater. Wenn deine Mama ihren Barunterhalt dadurch erbringt, dass du z.B. bei ihr lebst, ist das eine Sache zwischen euch beiden. Wenn deine Mutter ein sehr hohes Einkommen hat, könnte es u.U. schon sein, dass sich der Teil deines Vaters reduziert. Dazu hätten aber m.E. beide Elternteile ihr Einkommen offen legen müssen.
Wenn du ein Jahr als Aupair ins Ausland gehst, fällt neben deinem Unterhaltsanspruch auch das Kindergeld weg, da du dich in keiner schulischen Ausbildung befindest. Habt ihr das bedacht?
Wenn du studierst, sind deine Eltern bis zum (X bin mir da nicht sicher) Lebensjahr bis zum Ende deiner ersten Ausbildung für dich unterhaltspflichtig. Zur Berechnung s.o.
Die Durchsetzung des Unterhalts ist allerdings tatsächlich nun deine Sache.
Liebe Grüße!
von
momworking
am 17.02.2017, 10:27
Antwort auf:
Habe ich während und nach einem Auslandsaufenthalt noch Anspruch auf Unterhalt?
hi,
dass bei einem AuPair Aufenthalt das Kindergeld wegfällt stimmt so pauschal nicht.
Wenn z.B. ein Sprachkurs mit 10 Wochenstunden nachgewiesen werden kann (oder eine andere Maßnahme zur Studien- Berufsvorbereitung) wird weiterhin Kindergeld gezahlt.
Hatte das Thema gerade gestern mit der Kindergeldstelle.
floe
von
la-floe
am 17.02.2017, 12:49
Antwort auf:
Habe ich während und nach einem Auslandsaufenthalt noch Anspruch auf Unterhalt?
Gut zu wissen!
Danke!
von
momworking
am 17.02.2017, 18:29